In zwei Stufen werden die Vergütungen dauerhaft um einen Festbetrag von insgesamt 200 Euro erhöht. Die Durchfahrzulage, die Schichtzulage für den vollkontinuierlichen Schichtbetrieb, steigt auf 7,5 Prozent. Außerdem erhalten die Beschäftigten das tarifliche Inflationsgeld in drei Einmalzahlungen, insgesamt 3000 Euro netto.
IGBCE-Verhandlungsführer Frieder Weißenborn: „Festbetrag gefordert, Festbetrag durchgesetzt! Wir haben in einer alles andere als normalen Zeit einen Abschluss erreicht, der sich sehen lassen kann und die Beschäftigten dauerhaft deutlich entlastet.“ Für das Kernklientel der Gewerkschaft, die Kolleginnen und Kollegen im besonders belastenden vollkontinuierlichen Schichtbetrieb sei die Erhöhung der Durchfahrzulage eine wichtige Wertschätzung und große Errungenschaft. Weißenborn: „15.000 IGBCE-Mitglieder im ganzen Land haben im Vorfeld der Verhandlung mit Aktionen im ganzen Land Druck gemacht und sind laut geworden. Ohne ihre Unterstützung hätten wir das nicht erreicht.“
Die Einigung im Detail:
Ab dem 1. Januar 2023 steigen die Vergütungen dauerhaft einheitlich um 150 Euro.
Ab dem 1. April 2024 steigen die Vergütungen dauerhaft einheitlich um weitere 50 Euro.
Die Durchfahrzulage wird ab dem 1. Januar 2024 auf 7,5 Prozent erhöht. Die Zulage erhalten Beschäftigte, die im vollkontinuierlichen Schichtbetrieb arbeiten. Sie lag bisher bei 5 Prozent.
Beschäftigte erhalten das tarifliche Inflationsgeld in drei Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 3000 Euro netto. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig. Die Zahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Bis zum 31. Dezember 2022 750 Euro netto für alle Arbeitnehmer*innen.
Bis zum 31. März 2023 1250 Euro netto als zweite Einmalzahlung.
Bis zum 31. März 2024 1000 Euro netto als dritte Einmalzahlung.
Unternehmen können die Einmalzahlungen freiwillig auch zu einem früheren Zeitpunkt zahlen. In Ausnahmefällen können die beiden späteren Zahlungen aus tiefgreifenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten mittels Betriebsvereinbarung anders gestaltet werden.
Auszubildende erhalten drei Einmalzahlungen in Höhe von 400 Euro. Ihre Vergütungen erhöhen sich zum 1. Januar 2023 um 75 Euro um zum 1. Januar 2024 um 50 Euro.
Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate, bis zum 30. September 2024.
Die Branche der Papier erzeugenden Industrie ist breit gefächert: Rund 3000 verschiedene Papiersorten gibt es, unterteilt in vier Bereiche. Mehr als die Hälfte aller Papiere wird für Verpackungen produziert. Grafische Papiere machen mit Zeitungen und Zeitschriften rund ein Drittel aus. Hygienepapiere, also etwa Toilettenpapier und Küchenrolle, haben einen Anteil von sieben Prozent an der Gesamtproduktion. Zu technischen und Spezialpapieren (sechs Prozent an Papierproduktion) zählen zum Beispiel Papiere für Etiketten, Teebeutel oder Zigaretten. Zu den größten Betrieben der Branche gehören der Hersteller grafischer Papiere UPM, der Hygieneartikelproduzent Essity Operations und Schoeller Technocell.
(Text: IGBCE)
Mit der Forderung nach 15 Prozent mehr Lohn für die Postbeschäftigten übernimmt Verdi eine Vorreiterrolle im Kampf um einen Ausgleich der hohen Inflation für die Beschäftigten. Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes verlangen Verdi und der Beamtenbund dbb 10,5 Prozent mehr Einkommen.
Die IG Metall war zuletzt mit der Forderung nach 8,0 Prozent mehr Geld für die 3,8 Millionen Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in den Arbeitskampf gezogen. In der vergangenen Woche verständigten sich die Tarifparteien im Pilotbezirk Baden-Württemberg dann auf eine Lohnsteigerung von 5,2 Prozent zum Juni 2023 und weiteren 3,3 Prozent ab Mai 2024 bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Dazu kommen Einmalzahlungen in Höhe von 3000 Euro, die vorab vom Bund für alle Beschäftigten steuer- und abgabenfrei gestellt worden waren.
Verdi geht nun weit darüber hinaus. Der Forderung sei eine Mitgliederbefragung vorausgegangen, an der sich mehr als 43 000 Personen beteiligt hätten, berichtete die Gewerkschaft. «Das Ergebnis hat eindeutig gezeigt, dass die Beschäftigten den Inflationsausgleich und darüber hinaus die Teilhabe am Unternehmenserfolg erwarten.» Die Deutsche Post AG habe erst vor kurzem angekündigt, dass sie ihr Rekordergebnis des vergangenen Jahres nochmals steigern werde, betonte Verdi.
Die Beschäftigten hätten in den vergangenen Jahren unter höchsten Belastungen gearbeitet und benötigten diese deutliche Lohnsteigerung auch, um ihren Lebensunterhalt sichern zu können, sagte Kocsis. Die Ausbildungsvergütungen sowie die Entgelte der Studierenden sollen nach den Vorstellungen der Tarifkommission in jedem Ausbildungsjahr monatlich um 200 Euro erhöht werden. Der Tarifvertrag soll eine Laufzeit von zwölf Monaten haben.
Ein Unternehmenssprecher betonte, bei den anstehenden Tarifverhandlungen werde es wichtig sein, die Balance zwischen Lohnsteigerungen für die Beschäftigten und wirtschaftlicher Tragfähigkeit für das Unternehmen zu finden. «Anders als andere Unternehmen können wir aufgrund der preisregulierten Briefpreise Kostensteigerungen nicht einfach an unsere Kunden weitergeben», sagte der Sprecher. Zugleich wolle der Konzern weiterhin in die Zukunft seines Brief- und Paketgeschäfts und den Umbau zu einem ökologisch nachhaltigen und damit klimaneutralen Post-Universaldienst investieren. «Vor diesem Hintergrund sind Forderungen in der genannten Höhe realitätsfern», sagte der Postsprecher.
Verdi hat die bisherige Entgeltregelung bei der Post zum 31. Dezember 2022 gekündigt. Damit endet an diesem Datum auch die Friedenspflicht. Die Tarifverhandlungen werden laut Verdi am 6. Januar 2023 aufgenommen.
(Text: dpa)
Das Gesamtpaket beinhaltet außerdem eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung in Höhe von 1500 Euro für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte noch im Dezember dieses Jahres. Eine zweite Einmalzahlung, ebenfalls in Höhe von 1500 Euro, erfolge während der Laufzeit des Vergütungstarifvertrages. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt dreizehn Monate, vom 1. Februar 2023 bis zum 29. Februar 2024.
«Angesichts der Energiekrise und der notwendigen Transformation ist das ein gutes Ergebnis», sagte Verdi-Verhandlungsführerin Dagmar Paasch. Die RWE-Beschäftigten hatten laut Verdi bereits im September eine außerplanmäßige Tariferhöhung von 2,5 Prozent erhalten. Eine RWE-Sprecherin bestätigte, dass sich das Unternehmen nach intensiven Verhandlungen auf den Tarifabschluss für die deutschen Beschäftigten des Konzerns verständigt habe.
(Text: dpa)
Für die 3,9 Millionen Beschäftigten der Branche sind Lohnsteigerungen von 5,2 Prozent zum Juni 2023 und weiteren 3,3 Prozent ab Mai 2024 bei einer Laufzeit von 24 Monaten vorgesehen. Dazu kommen Einmalzahlungen in Höhe von 3000 Euro, die vorab vom Bund für alle Beschäftigten steuer- und abgabenfrei gestellt worden waren.
Am Ende stünden damit Tabellenerhöhungen von 8,5 Prozent, rechnete IG-Metall-Chef Jörg Hofmann vor. Für einen Facharbeiter seien das in der Laufzeit von 24 Monaten rund 7000 Euro mehr - davon 3000 Euro steuerfrei. «Das ist ein Wort.» Aus Sicht von Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf ist das Ergebnis ein «kräftiger Vorschuss» auf den künftigen Aufschwung. Für die Arbeitgeber handele es sich um einen «teuren Abschluss» mit viel Vorschusslorbeer für das Jahr 2024. Aktuell stehe man vor einer Rezession und habe kostspielige Streiks vermeiden müssen. Spielräume haben die Unternehmen nun aber beim Zeitpunkt für die Einmalzahlungen. Bei schwacher Ertragslage können zudem weitere Zahlungen modifiziert werden.
Die Gewerkschaft war mit einer Forderung nach 8,0 Prozent mehr Geld in den Arbeitskampf gezogen, der höchsten seit 2008. Diese Größenordnung wird nun erst nach zwei Jahren erreicht statt wie gefordert bereits nach einem Jahr. Zudem müssen die Beschäftigten auf die erste Lohnstufe bis Juni 2023 warten, was in den sozialen Netzwerken zu einigen Protesten und Austrittsdrohungen beitrug. Hofmann räumte erneut ein, dass allein mit Tariferhöhungen die aktuelle Inflation nicht auszugleichen sei. Dazu bedürfe es weiterer Entlastungen durch den Staat. Schließlich habe die IG Metall sehr früh Preisbremsen für Strom und Gas gefordert, wie sie nun umgesetzt würden.
Bei den Tarifverhandlungen stand nach Wolfs Angaben nie infrage, den staatlich eingeräumten Gestaltungsspielraum für steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen zu nutzen. «Wir sind eigentlich immer davon ausgegangen, wir machen das, weil es sinnvoll ist für die Menschen, die in unseren Betrieben arbeiten», sagte der Gesamtmetall-Chef. Während die Beschäftigten den Betrag ohne Abzüge zum Inflationsausgleich erhalten, sparen die Betriebe die Sozialabgaben auf den Betrag und vermeiden noch höhere Tabellensteigerungen. Das Instrument sei auch von der Gewerkschaft nicht in Frage gestellt worden, berichtete Wolf. «Das war nie eine größere Diskussion.» Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) begrüßte, dass die Parteien den Vorschlag der Konzertierten Aktion aufgenommen hätten.
Tatsächlich dämpfen die Einmalzahlungen die möglichen Auswirkungen des wichtigsten deutschen Tarifabschlusses auf die Inflation, erklären Ökonomen. «Die dauerhaften Lohnerhöhungen von gut vier Prozent pro Jahr werden keine Lohn-Preis-Spirale auslösen. Die steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung sorgt dafür, dass die verfügbaren Einkommen trotzdem spürbar steigen», stellte der Präsident des Münchener Ifo-Instituts, Clemens Fuest, fest. Dies sei angesichts der hohen Unsicherheit sinnvoller als allein auf dauerhafte Lohnerhöhungen zu setzen.
Die Europäische Zentralbank müsse sich wegen des «moderaten» Tarifabschlusses nicht beunruhigen, bemerkte auch Dirk Schumacher von der französischen Investmentbank Natixis in Frankfurt. Er erklärte: «Die Einmalzahlungen werden das tatsächliche Lohnwachstum weiter erhöhen. Aber diese spielen für die EZB eine untergeordnete Rolle, da sie nicht direkt zu einer Lohnpreisspirale führen.»
Gleichwohl verlangte mit dem Maschinenbauverband VDMA ein wichtiger Teil der Metall- und Elektroindustrie, den politischen Einfluss auf die Verhandlungen wieder zurückzufahren. Die Politik habe die Verhandlungen beeinflusst, erklärte VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann in Frankfurt. «Hierfür mag es dieses Mal gute Gründe gegeben haben. Sogenannte Empfehlungen der Politik dürfen aber nicht zur Regel werden. Sie würden die Tarifautonomie beschädigen.»
Der Vorstand der IG Metall wie auch Gesamtmetall empfahlen ihren regionalen Gliederungen, die Ergebnisse der langen Nacht zu übernehmen. Dies soll in den kommenden Tagen und Wochen in abschließenden Verhandlungen vereinbart werden.
Begleitet von bundesweiten Warnstreiks wurde im Forum Ludwigsburg zwölf Stunden lang teils mit harten Bandagen verhandelt. Obwohl zahlreiche Details bereits vorab geklärt waren, verhakten sich die Kontrahenten bei Laufzeit und Höhe der Lohnerhöhungen. Hinterher beschwerte sich Südwest-Metall, dass die Gewerkschaft mit Urabstimmung und folgenden Flächenstreik allein in Baden-Württemberg gedroht habe. Die Arbeitgeber hätten sich zudem mit den großen Beträgen, die die IG Metall auf den Tisch gelegt habe, schwer getan, berichtete Verhandlungsführer Harald Marquardt. «Das war dann auch fast ein Dealbreaker.»
Sein Gegenpart Roman Zitzelsberger von der IG Metall, dem nach seinem dritten Pilotabschluss endgültig Ambitionen auf den Bundesvorsitz der Gewerkschaft nachgesagt werden, gab sich ungerührt: «Dass ich am Tisch dann das größere Schwert auf den Tisch lege, das möge man mir verhandlungstaktisch zugestehen. Dass das meinem Verhandlungspartner nicht gepasst hat, war mir vollkommen klar.» Zur möglichen Nachfolge des Gewerkschaftschefs Hofmann, der im kommenden Jahr ausscheidet, wollte sich der Stuttgarter Bezirkschef nicht weiter äußern.
(Text: Oliver Schmale, Christian Ebner, Christian Johner und David Hutzler, dpa)
Im Süden, im Südwesten sowie in Berlin und den Ballungsräumen des Westens trifft die Mindestlohnerhörung hingegen vergleichsweise weniger Beschäftigte. Grund dafür sind die regionalen Preis- und Lohnunterschiede. Das geht aus einer am 15. November veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Vor allem in den neuen Bundesländern und den ländlichen Regionen der alten Bundesländer sind viele Beschäftigte von der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro betroffen. In diesen Regionen ist der Anteil an Beschäftigten mit Stundenlöhnen unterhalb dieser Schwelle deutlich höher als anderswo. Darüber hinaus führen die niedrigeren Preise für Wohnraum sowie für lokale Güter und Dienstleistungen dazu, dass die Kaufkraft durch die Erhöhung im Vergleich zu den hochpreisigen Ballungsräumen stärker zunimmt.
In Regionen mit einem hohen Preis- und Lohnniveau liegt dagegen nur ein kleiner Anteil der Beschäftigungsverhältnisse unter dem Mindestlohn. „In Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten besteht ein höherer Spielraum für eine Anhebung des Mindestlohns“, erklärt Wolfgang Dauth, Leiter des Forschungsbereichs „Regionale Arbeitsmärkte”. Ein einheitlicher Mindestlohn berücksichtigt diese regionalen Lohn- und Preisunterschiede nicht. „Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wäre es denkbar, den Mindestlohn bei zukünftigen Anpassungen auf Basis von Preisniveauunterschieden zu regionalisieren. Damit wären nach dem Mindestlohn entlohnte Beschäftigte in allen Regionen hinsichtlich ihrer Kaufkraft annähernd gleichgestellt“, so Andreas Mense, Mitautor der Studie, „Dabei wären jedoch Vor- und Nachteile abzuwägen“.
Die Studie beruht auf den Daten der Verdienststrukturerhebung (VSE) des Statistischen Bundesamtes, einer repräsentativen Befragung von Betriebsstätten mit mindestens einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person in Deutschland. Die IAB-Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-21.pdf.
(Text: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB))
Auf dem Kreuzfahrtriesen, der auch unter dem Namen «Global One» bekannt war, sollten ursprünglich rund 9500 Menschen Platz finden. Es sollte damit das nach Passagierzahl weltgrößte Schiff werden. Disney plant nun mit einer Kapazität von rund 6000 Passagieren bei etwa 2300 Besatzungsmitgliedern, die auf dem 342 Meter langen und 46 Meter breiten Schiff mit seinen 20 Decks Platz finden sollen. Die MV-Werften hatten die Bruttoraumzahl der einst geplanten Global-Flotte mit 208 000 angegeben.
Das zu 75 Prozent fertiggestellte Schiff war vom früheren MV-Werften-Eigner - dem chinesischen Kreuzfahrt-Konzern Genting Honkong - ursprünglich für den asiatischen Markt bestimmt gewesen. In der Pandemie gingen jedoch zunächst die MV-Werften und später auch der Mutterkonzern insolvent. Damit begann der Abverkauf.
Neben Disney kamen auch andere Unternehmen zum Zug: Der U-Boot-Bauer Thyssenkrupp Marine Systems (TKMS) erwarb die Werft in Wismar, das Marinearsenal der Bundeswehr, das Gelände in Rostock und die Stadt Stralsund die Liegenschaften in Vorpommern. Weitere Teile der Gruppe gingen an die niedersächsischen Werften Meyer und Fassmer, diese sicherten sich gemeinsam das Schiffbau-Ingenieurbüro Neptun Ship Design in Rostock. Der Medizintechniker Eppendorf übernahm den Standort der MV-Werfen Fertigmodule in Wismar.
Die großen Brocken hat der Insolvenzverwalter mit der heutigen Erfolgsmeldung damit an neue Eigentümer übergeben. Es bleiben jedoch noch kleinere Reste wie zum Beispiel bereits gefertigte Teile des geplanten Nachfolgers der «Global Dream», zudem müssen laut seinem Sprecher nun alle ausstehenden Forderungen geprüft und falls möglich beglichen werden. Hierfür brauche es einen langen Atem, es könnte noch Jahre dauern, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Das Aus der MV-Werften war kein Endpunkt einer Leidensgeschichte, vielmehr rauschte das Unternehmen in voller Fahrt vor eine Wand. Bis zum Beginn der Corona-Pandemie und dem folgenden Einbruch des Kreuzfahrtgeschäfts ging es der Gruppe blendend. Anfang Dezember 2019 versicherte MV-Werften-Geschäftsführer Peter Fetten noch, volle Auftragsbücher bis 2024 sicherten Vollbeschäftigung. Der Eigner der Werften-Gruppe - der chinesische Kreuzfahrt-Konzern Genting Honkong - kündigte sogar neue Aufträge an.
Dann kam die Krise. Laut dem internationalen Kreuzfahrt-Verband CLIA sind die Gästezahlen zwischen 2019 und 2020 weltweit um 81 Prozent eingebrochen. Nach der zwischenzeitlichen Hoffnung auf Hilfen der Bundesregierung und des Landes Mecklenburg-Vorpommern mussten die MV-Werften im Januar aufgeben, kurz darauf ging auch Genting den Weg in den Gläubigerschutz.
In Mecklenburg-Vorpommern fürchteten ab dann 1900 Beschäftigte der Werften um ihre Zukunft. 900, die noch bis Ende November in einer Transfergesellschaft untergekommen sind, tun das bis zuletzt. Der Kauf und angestrebte Fertigbau der «Global One», die auch unter dem Namen «Global Dream» bekannt ist, verspricht nun eine mittelfristige Perspektive.
Der Insolvenzverwalter der MV-Werften hat früheren Aussagen zufolge das Werftgelände in Wismar bis Ende 2023 von TKMS zurückgemietet, die Hallen können also für den Weiterbau genutzt werden. Morgen hat zudem mit dem Unternehmen vereinbart, dass die «Global One» im Folgejahr am Ausrüstungskai zwischengeparkt werden kann.
Für die betroffenen Beschäftigten sowie den Schiffbau-Standort im Nordosten könnte so ein glimpfliches Ende der Großpleite ins Haus stehen, die die maritime Industrie im Land vor eine Existenzfrage gestellt hatte. Auf dem Spiel standen auch zahlreiche Arbeitsplätze in den Zulieferbetrieben.
Grund für Disney, den Schritt zu wagen, könnte die Erholung auf dem Kreuzfahrt-Markt sein. Wie der Kreuzfahrt-Verband CLIA Ende September auf Basis einer Marktanalyse mitteilte, habe die Nachfrage das Niveau von 2019 wieder übertroffen. Bereits im April gab CLIA-Präsidentin Kelly Craighead die Prognose aus, dass die Gästezahlen bis Ende 2023 das Vorkrisen-Niveau übertreffen werden.
(Text: dpa)
Die tarifliche Regelung für die Zeitarbeitsbranche sei so auszulegen, «dass bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen nicht nur tatsächlich geleistete Stunden, sondern auch Urlaubsstunden» mitzählen sind, entschied das Bundesarbeitsgericht am gestrigen Mittwoch (16. November) in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen (10 AZR 210/19).
Dabei geht es darum, ob ein Schwellenwert, ab dem der Arbeitgeber Zuschläge zahlen muss, überschritten ist. Geschehe das nicht, «wäre die Regelung geeignet, den Arbeitnehmer von der Inanspruchnahme seines gesetzlichen Mindesturlaubs abzuhalten», erklärten die höchsten deutschen Arbeitsrichter.
Es ging um Mehrarbeitszuschläge, die Zeitarbeiter laut Tarifvertrag in Monaten beispielsweise mit 23 Arbeitstagen bekommen sollen.
(Text: dpa)
Insgesamt erhalten 54 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld. Dies ist das Ergebnis einer neuen Auswertung des Internetportals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Die hier ausgewerteten Daten beruhen auf einer Online-Befragung, an der sich zwischen Anfang November 2021 und Ende Oktober 2022 mehr als 63.000 Beschäftigte beteiligt haben.
Weihnachtsgeld bei etwa der Hälfte aller Beschäftigten: Die Zahlung von Weihnachtsgeld wird entweder durch Tarifverträge bestimmt oder beruht auf „freiwilligen“ Leistungen des Arbeitgebers, die bei mehrjährigen Wiederholungen auch zum Gewohnheitsrecht werden können und damit verpflichtend sind. In der Praxis wird jedoch in Unternehmen ohne Tarifvertrag deutlich seltener Weihnachtsgeld ausgezahlt. Auch die Grundvergütung ist in tariflosen Betrieben im Durchschnitt niedriger, sodass die Beschäftigten hier gleich doppelt im Nachteil sind.
„Angesichts historisch hoher Inflationsraten ist für viele Beschäftigte das Weihnachtsgeld so wichtig wie nie zuvor“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Es schafft zumindest kurzfristig einen Puffer, um auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten reagieren zu können. Umso problematischer ist es, dass vor allem Beschäftigte mit geringeren Einkommen, die eher in tariflosen Unternehmen arbeiten, deutlich seltener von einer Jahressonderzahlung profitieren. Gerade in Krisenzeiten erweisen sich Tarifverträge damit einmal mehr als wichtiger Garant zur Stabilisierung von Einkommen.“
Weihnachtsgeld für verschiedene Beschäftigtengruppen: Neben der Tarifbindung lassen sich eine Reihe weiterer Merkmale identifizieren, die die Chancen auf Weihnachtsgeld erhöhen:
- West/Ost: Nach wie vor gibt es bedeutsame Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 56 Prozent, in Ostdeutschland nur 43 Prozent der Befragten Weihnachtsgeld. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Tarifbindung in Ostdeutschland deutlich niedriger ist als im Westen.
- Vollzeit/Teilzeit: Unterschiede existieren auch hinsichtlich des Beschäftigtenstatus: Bei Vollzeitbeschäftigten ist der Erhalt von Weihnachtsgeld mit 55 Prozent etwas verbreiteter als bei Teilzeitbeschäftigten, von denen 50 Prozent eine entsprechende Sonderzahlung bekommen.
- Befristet/unbefristet: Noch etwas ausgeprägter sind die Unterschiede zwischen Beschäftigten mit einem befristeten oder einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Während lediglich 48 Prozent der Beschäftigten mit Befristung Weihnachtsgeld erhalten, sind es bei den Unbefristeten 54 Prozent.
- Männer/Frauen: Leichte Unterschiede gibt es auch noch zwischen den Geschlechtern: Demnach bekommen Männer mit 55 Prozent immer noch etwas häufiger Weihnachtsgeld als Frauen, von denen 52 Prozent diese Sonderzahlung erhalten.
Große Unterschiede bei der Höhe des tarifvertraglichen Weihnachtsgeldes: In den meisten großen Tarifbranchen existieren gültige tarifvertragliche Bestimmungen zum Weihnachtsgeld oder einer ähnlichen Sonderzahlung, die zum Jahresende fällig wird. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs von 24 großen Branchen (siehe die ausführliche Tabelle in der pdf-Version der PM). Die Höhe der tarifvertraglich vereinbarten Sonderzahlung unterscheidet sich dabei erheblich: Bei den mittleren Entgeltgruppen reicht sie von 250 Euro in der Landwirtschaft bis zu 3.715 Euro in der Chemischen Industrie.
Zwischen den ost- und westdeutschen Tarifgebieten bestehen dabei in einigen Branchen nach wir vor erhebliche Unterschiede. Ein (annähernd) gleich hohes Weihnachtsgeld wird im Bank- und Versicherungsgewerbe, in der Eisen- und Stahlindustrie, bei der Deutschen Bahn AG, in der Süßwarenindustrie, der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie, dem Kfz-Gewerbe und der Landwirtschaft gezahlt. In anderen Branchen bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede von oft mehreren hundert Euro, die in Einzelfällen wie im Bauhauptgewerbe auch noch über tausend Euro ausmachen können.
Nur wenige Branchen haben beim Weihnachtsgeld einen Pauschalbetrag festgelegt. In den meisten Fällen wird das Weihnachtsgeld hingegen als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. Ein klassisches 13. Monatsentgelt im Sinne einer Sonderzahlung von 100 Prozent eines Monatsentgeltes erhalten die Beschäftigten in der Chemischen Industrie, Teilen der Energiewirtschaft, in der Süßwarenindustrie, bei der Deutschen Bahn AG, im Bankgewerbe sowie in einzelnen westdeutschen Tarifregionen der Textilindustrie und dem privaten Transport- und Verkehrsgewerbe. In der Eisen- und Stahlindustrie werden sogar 110 Prozent eines Monatsentgeltes gezahlt, wobei hier Weihnachts- und Urlaubsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengelegt wurden.
Mit 95 Prozent eines Monatsentgeltes liegt das Weihnachtsgeld in der Druckindustrie und in der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie leicht unterhalb eines vollen 13. Monatsentgeltes. Im Versicherungsgewerbe werden beispielsweise 80 Prozent eines Monatsgehalts gezahlt, im Einzelhandel in den westdeutschen Tarifbereichen vorwiegend 62,5 Prozent, in den Tarifgebieten der westdeutschen Metallindustrie überwiegend zwischen 25 und 55 Prozent und im Hotel- und Gaststättengewerbe in Bayern 50 Prozent. Im öffentlichen Dienst (Gemeinden) beträgt die Jahressonderzahlung, die an die Stelle des früher üblichen Weihnachts- und Urlaubsgeldes getreten ist, je nach Vergütungsgruppe zwischen 52 und 85 Prozent des Monatsentgeltes.
Unter den großen Wirtschaftszweigen sind Tarifbranchen ohne Weihnachtsgeld oder eine vergleichbare Sonderzahlung die Ausnahme. Nach wie vor kein Weihnachtsgeld gibt es im Gebäudereinigungshandwerk. Das gleiche gilt für das ostdeutsche Bewachungsgewerbe, während in einigen westdeutschen Regionen das Weihnachtsgeld erst ab einer bestimmten Anzahl von Berufsjahren gezahlt wird.
Als teilweiser Ausgleich für das fehlende Weihnachtsgeld wurde im Gebäudereinigungshandwerk für die Jahre 2021 bis 2023 erstmals ein so genannter „Weihnachtsbonus“ vereinbart. Hierbei können die Beschäftigten zwischen einem Zuschlag von 150 Prozent auf den Stundenlohn für ihre am 24.12. oder am 31.12. geleistete Arbeit oder einer bezahlten Freistellung am 24.12. oder am 31.12. wählen.
Informationen zur WSI-Lohnspiegel-Datenbank: Für die Auswertung zur Häufigkeit von Weihnachtsgeld wurden 63.464 Datensätze von Beschäftigten mit mehr als einem Jahr Berufserfahrung ausgewertet, die zwischen dem 1. November 2021 und dem 31. Oktober 2022 an einer kontinuierlichen Online-Erhebung des WSI-Portals Lohnspiegel.de teilgenommen haben. Die Umfrage ist nicht repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die Arbeitswelt. Lohnspiegel.de ist ein nicht-kommerzielles Angebot der Hans-Böckler-Stiftung.
(Text: Hans-Böckler-Stiftung)
Gleichzeitig leidet die Branche unter mehreren Negativfaktoren, die das Geschäft behindern. Dazu gehören demnach der Ukraine-Krieg sowie der Fachkräftemangel. Hiscox ließ im September 200 IT-Führungskräfte vom Beratungsunternehmen Techconsult befragen.
Fast 60 Prozent der Manager sagten, dass ihre Unternehmen unter zunehmenden Schwierigkeiten leiden, geeignete Fachkräfte in Deutschland zu gewinnen. Deswegen werden laut Hiscox verstärkt IT-Fachleute im Ausland angeworben.
IT-Dienstleister sind laut Umfrage häufig selbst nicht besonders gut auf die finanziellen Folgeschäden von Hackerangriffen vorbereitet. Nur ein gutes Drittel 36 Prozent ist demnach gegen Cyberattacken versichert, obwohl die Zahl der Angriffe stark zugenommen hat.
Wegen der vielen Schadenfälle haben manche Versicherer ihr Cybergeschäft bereits wieder eingeschränkt. Dennoch wächst der Markt. Laut Rückversicherer Munich Re hat sich das Prämienvolumen im europäischen Markt innerhalb von fünf Jahren von etwa 400 Millionen Euro auf zwei Milliarden Euro vervielfacht.
(Text: dpa)
Hintergrund der Debatte ist der wachsende Druck auf die Rentenfinanzen. Denn wegen des nahenden Renteneintritts der geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge kommen künftig immer mehr Rentnerinnen und Rentner auf immer weniger Beitragszahlende.
Über die strittige Frage entschieden werden soll nach Dafürhalten Gunkels im Jahr 2026, da zu diesem Zeitpunkt bestimmte Rentenberechnungen infolge der Anhebung des Rentenalters auf 67 greifen. Gunkel verwies zudem darauf, dass eine Regierungskommission zur Zukunft der Rente bereits 2020 empfohlen hatte, dass es 2026 eine neue Bewertung zum strittigen Thema einer möglichen Anhebung der Altersgrenzen gebe solle.
Hans-Jürgen Urban vom Vorstand der IG Metall warnte: «Wer das Rentenalter erhöht, kürzt damit die Renten.» Wer die Menschen länger arbeiten lassen wolle, müsse auch erklären, wie sie das schaffen sollten. «Stattdessen braucht es angesichts des demografischen Wandels eine Versicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen, höhere Entgelte für Beschäftigte, eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie mehr Zuwanderung ins System», sagte Urban der Deutschen Presse-Agentur.
Auch Gunkel wies darauf hin, dass es auch noch weitere mögliche Stellschrauben zur künftigen Stabilisierung der Rente gebe. Er nannte unter anderem einen weiteren Anstieg der Beschäftigung - etwa bei den Frauen oder durch Zuwanderung. Eine Anhebung der Regelaltersgrenze sei jedoch naheliegend.
Die Präsidentin der Rentenversicherung, Gundula Roßbach, sagte, der demografische Wandel erzeuge Handlungsbedarf in der Alterssicherung. So kämen heute im Schnitt rund 35 Menschen jenseits der Regelaltersgrenze auf 100 Menschen im Erwerbsalter. Schätzungen zufolge könnten es 2060 mehr als 50 sein.
Roßbach wandte sich allerdings vehement gegen Schwarzmalerei. Die Herausforderungen seien zu bewältigen - auch durch «zielgerichtete Maßnahmen». Die Rentenpräsidentin sprach sich dabei nicht für oder gegen bestimmte Schritte aus.
Roßbach betonte weiter, dass die Gesamteinkommen im Alter deutlich höher lägen als die Leistungen allein aus der gesetzlichen Rente. Sie betonte etwa, «dass sehr niedrige Renten isoliert betrachtet kein verlässliches Indiz für Altersarmut sind». So hätten zum Beispiel alleinstehende Männer mit einer gesetzlichen Rente unter 250 Euro im Schnitt ein Gesamteinkommen von fast 2400 Euro im Monat. Vielfach flössen dann nämlich noch Leistungen aus der Beamten- oder einer berufsständischen Versorgung. Während 8,3 Prozent der Gesamtbevölkerung Grundsicherung oder Sozialhilfe bezögen, seien es im Rentenalter nur 3,2 Prozent.
Dramatische Kaufkraftverluste der Rente drohen laut Roßbach auch durch die hohe Inflation nicht. Zwar werde die für kommendes Jahr vorhergesagte Rentenerhöhung von 3,5 Prozent im Westen und mehr als 4 Prozent im Osten unter der voraussichtlichen Inflationsrate liegen. Doch auf längere Sicht würden die jährlichen Rentenanstiege bei steigenden Löhnen die Kaufkraftverluste weitgehend ausgleichen, da sie der Lohnentwicklung folgten.
(Text: dpa)