Verdi hatte schon vor den Verhandlungen in Berlin mit Arbeitsniederlegungen gedroht. Nach Abbruch der Gespräche bekräftigte Verdi-Verhandlungsführer Jan Duscheck: «Da die privaten Arbeitgeber unsere Forderungen ganz offensichtlich ignorieren, werden die Beschäftigten nun entsprechend reagieren. Wir gehen daher von baldigen bundesweiten Warnstreiks aus.»
Ein Knackpunkt der diesjährigen Tarifrunde für 140 000 Beschäftigte: flexiblere Arbeitsbedingungen. Verdi und DBV fordern nach positiven Erfahrungen mit mobilem Arbeiten während der Pandemie verbindliche tarifliche Regelungen. Verdi will erreichen, dass Bankbeschäftigte bis zu 60 Prozent ihrer Arbeitszeit mobil arbeiten dürfen. Außerdem geht es ums Geld: Verdi fordert für die Beschäftigten 4,5 Prozent mehr Geld, der DBV 4,8 Prozent.
Die Arbeitgeber haben nach eigenen Angaben eine Erhöhung der Tarifgehälter um insgesamt 3,2 Prozent in drei Stufen bei einer Laufzeit von 36 Monaten angeboten. Zum anderen liege ein Paket mit eigenständigen Tarifverträgen zur Mobilarbeit, für Nachwuchskräfte und zur betrieblichen Altersversorgung auf dem Tisch.
«Das Gehaltsangebot der privaten Banken führt zu einem Gehaltsverlust für die Beschäftigten», rechnete Duscheck vor. Auch bei den anderen Themen sei von Arbeitgeberseite keinerlei Bereitschaft erkennbar, sich in der Substanz zu bewegen.
Für die 60 000 Beschäftigten von Landes- und Förderbanken sowie mehreren Sparkassen in Deutschland wird gesondert verhandelt, hier gibt es einen weiteren Gesprächstermin für den 19. Oktober.
Den Zahlen der Bundesagentur zufolge hat sich die Zahl der offenen Stellen in der Gastronomie seit April praktisch verdoppelt. Im August hätten Gastwirte deutschlandweit 20 686 offene Stellen gemeldet, Hoteliers weitere 7678 offene Stellen. Im April hatte die Zahl in der Gastronomie noch bei 10 977 in der Gastronomie und bei 4138 in den Hotels gelegen.
Gleichzeitig sei die Zahl der Arbeitslosen in der Branche deutlich gesunken - binnen eines Jahres von 72 397 im August 2020 auf 54 658 im August 2021 in der Gastronomie. Bei den Hotels verringerte sich die Zahl der Arbeitslosen im gleichen Zeitraum von 35 258 auf 28 545.
Besonders drastisch präsentiert sich die Situation auf dem Ausbildungsmarkt: Knapp 17 000 betrieblichen Ausbildungsplätzen in Hotellerie und Gastronomie stehen nur noch 5409 Bewerber (Vorjahr: 7276) gegenüber. Tausende Lehrstellen sind unbesetzt.
Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten führt den Personalmangel auch auf das schlechte Image der Branche bei Beschäftigten zurück. «Ursache sind niedrige Löhne, unbezahlte Überstunden, keine verlässlichen Arbeitszeiten, schlechte Ausbildungsqualität, Flucht aus Tarifverträgen», urteilte die Gewerkschaft. «Derzeit sind nur rund ein Drittel der Unternehmen tarifgebunden und zahlen dann meist nur den gesetzlichen Mindestlohn», sagte ein Sprecher.
Um welche Fälle von Quarantäne geht es überhaupt?
Bei Infektionsverdacht etwa als Kontaktperson von Infizierten kann das Gesundheitsamt anordnen, dass man in Quarantäne gehen muss - und nicht ins Büro oder in den Betrieb kann. Allerdings wird dies mehr und mehr zu einem Thema für Menschen, die noch nicht geimpft sind. Denn für vollständig Geimpfte gelten Quarantäne-Vorgaben meist nicht.
Wer hat die Entschädigung bisher gezahlt und wer hat sie bekommen?
Bislang können Beschäftigte, die wegen angeordneter Quarantäne nicht arbeiten konnten und deshalb finanzielle Ausfälle zu beklagen hatten, eine Entschädigung bekommen. Konkret geht bei der Auszahlung der Arbeitgeber in Vorleistung - und kann sich dann per Antrag wiederum das Geld vom Staat erstatten lassen.
Dabei gilt: Für sechs Wochen kann eine Entschädigung in voller Höhe des Ausfalls gewährt werden, wie das Bundesgesundheitsministerium erläutert. Mit Beginn der siebten Woche kann noch eine Entschädigung von 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls zugebilligt werden – für einen vollen Monat aber höchstens ein Betrag von 2016 Euro.
Was soll sich nun ändern?
Im Infektionsschutzgesetz stehen schon Ausnahmen für Nicht-Geimpfte - bislang wurde sie nur noch nicht angewandt. Konkret heißt es dort, Anspruch auf eine Entschädigung bestehe nicht, wenn die angeordnete Quarantäne durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Gleiches gilt, wenn man eine «vermeidbare Reise» in ein Corona-Risikogebiet mit hohen Infektionszahlen im Ausland gemacht hat und dann nach der Rückkehr in Quarantäne muss.
Warum sollen die Entschädigungen nicht mehr ausgezahlt werden?
Die Argumentation lautet: Ein Impfangebot konnte inzwischen jedem gemacht werden, eine Quarantäne und finanzielle Ausfälle müssten also schlichtweg nicht mehr sein. Bayerns Ressortchef Klaus Holetschek, der auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz ist, machte zuletzt deutlich: Wenn nicht gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung sprächen, sehe er letztlich keinen Grund mehr, dass Entschädigungen für Verdienstausfälle vom Steuerzahler geschultert werden müssten. Jeder könne sich impfen lassen und eine Quarantäne vermeiden, sagte der CSU-Politiker kürzlich der ARD.
Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte Sympathie für eine solche Linie erkennen lassen. Es sei wie bei kostenlosen Tests, die vom Steuerzahler finanziert werden: Er sehe nicht ein, «warum auf Dauer andere zahlen sollen, wenn sich jemand nicht für die kostenlose Impfung entscheidet, obwohl er könnte», so Spahn.
In welchen Bundesländern gibt es schon jetzt Vorstöße?
Die Kompetenz für die Umsetzung liegt letztlich bei den Ländern, obwohl ein bundeseinheitliches Vorgehen angestrebt wird. Dennoch: Einige Länder haben bereits einen Vorstoß gemacht. Als erstes Land hat Baden-Württemberg den Stopp für Entschädigungen für Ungeimpfte bei Verdienstausfällen beschlossen – und ab 15. September umgesetzt. Den Zeitpunkt begründete die Landesregierung damit, dass bis Mitte September jeder eine Möglichkeit für eine Impfung bekommen habe.
Ausnahmen gibt es für Menschen, die eine Schutzimpfung etwa aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen können. Rheinland-Pfalz will dies zum 1. Oktober umsetzen. Beispielsweise in Bremen und Nordrhein-Westfalen planen die Regierungen ähnliche Schritte im Oktober.
Soll auch im Fall einer Covid-19-Infektion nicht mehr gezahlt werden?
Doch. «Es geht um Lohn-Entschädigung für Kontaktpersonen von Infizierten in Quarantäne - nicht um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall», betont eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums. «Wer sich infiziert, ist krank und hat ein Anrecht darauf.» Erkrankt ein Arbeitnehmer also an Corona, wird weitergezahlt – auch bei Ungeimpften.
Wer kritisiert ein Ende der Entschädigungen für Ungeimpfte?
Die Neuregelung erhöht den Druck auf Ungeimpfte weiter – entsprechend kontrovers ist auch die gesellschaftliche Debatte. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann, kritisierte die Entscheidung der vorpreschenden Bundesländer im Deutschlandfunk scharf und sprach von einer «Impfpflicht durch die Hintertür». Aus seiner Sicht werde der Konflikt um eine Corona-Impfpflicht dadurch auf Beschäftigte und Betriebe verlagert – mit massiven arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Im Zweifel müssten hier auch sensible Gesundheitsdaten offengelegt werden, warum Beschäftigte sich nicht haben impfen lassen können, sagte Hoffmann im Deutschlandfunk. Es sei ein Gebot der Solidarität sich impfen zu lassen, aber nicht mit dem Instrument, den Entgeltersatz zu streichen. Verdi-Chef Frank Werneke sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: «Die Politik steht im Wort, dass Impfen freiwillig bleiben soll.»
Computerkenntnisse würden in Stellenanzeigen mit Homeoffice-Option doppelt so oft gefordert wie in Stellenanzeigen, die kein Homeoffice erwähnen. Auch Anpassungsfähigkeit an Veränderung und Teamfähigkeit würden häufiger verlangt. «Unsere Ergebnisse zeigen deutlich, dass Unternehmen ihre Arbeitsorganisation verstärkt auf das Homeoffice ausrichten», sagte die Eichstätter Volkswirtin Christina Langer. Durch die Verlagerung der Arbeit nach Hause entfielen eingespielte Abläufe im sozialen Kontext und bei der Arbeitsorganisation. Dies spiegle sich in den geforderten Kompetenzen wider.
Neben Frauen, die in Teilzeit arbeiteten oder einen befristeten Arbeitsvertrag hätten, zählten Beschäftigte in kleineren Betrieben ohne Tarifbindung ebenfalls zu den Hauptbegünstigten. Regional würde ein höherer Mindestlohn vor allem Beschäftigte im Osten und Norden der Republik erreichen. Für die Studie hatte WSI-Tarifexperte Malte Lübker Gehaltsangaben von annähernd 200 000 Beschäftigten aus dem Gehaltsportal Lohnspiegel.de ausgewertet.
Der Mindestlohn liegt aktuell bei 9,60 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2022 wird er auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben. Diese vom Bundeskabinett beschlossenen Stufen hatte eine Mindestlohnkommission empfohlen. Dort sind vorrangig Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften vertreten. Union und FDP lehnen eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ab. Wirtschaftsverbände hatten davor gewarnt, dass die Politik in die Arbeit der Mindestlohnkommission eingreift.
Am 1. Dezember erhalten die Beschäftigten außerdem je nach Lohngruppe eine Corona-Prämie von bis zu 600 Euro. Am 1. März 2022 soll eine weitere Corona-Prämie von einheitlich 400 Euro fließen.
Die GDL willigte demnach in die geplante Umstrukturierung der betrieblichen Altersvorsorge ein; das bisherige System der Zusatzrente werde ab 2022 nur für Bestands-Mitarbeiter fortgesetzt, hieß es. Erstmals schließt die GDL neben dem Zugpersonal auch Tarifverträge für Mitarbeitende in Werkstätten und in der Verwaltung, jedoch nicht für die Infrastruktur.
Geeinigt haben sich beide Seiten demnach auch auf ein Verfahren, mit dem festgestellt wird, welche Gewerkschaft in den jeweiligen Bahn-Betrieben die Mehrheit hat. Davon hängt nach dem Tarifeinheitsgesetz ab, welcher Tarifvertrag angewandt wird. Die GDL hat in 16 der rund 300 Bahn-Betriebe die Mehrheit, in 71 Betrieben muss es noch festgestellt werden.
Nach einer ZVEH-Umfrage unter 1200 Innungsbetrieben Anfang September erreichte der Geschäftsklimaindex mit 85 Punkten seinen bislang höchsten Stand seit Beginn der Corona-Krise und liegt nur noch 3 Punkte unter dem Wert vom März 2020. Drei Viertel der Betriebe beurteilten ihre Geschäftslage als gut. 45 Prozent berichteten von steigenden Umsätzen, nur 13 Prozent von Umsatzeinbußen bei handwerklichen Tätigkeiten. 54 Prozent haben laut ZVEH Aufträge für mehr als zwei Monate in den Büchern.
Trotz der bereits sehr guten Geschäftslage erwarten 26 Prozent der Betriebe in den kommenden Monaten eine weitere Verbesserung, nur 10 Prozent eine Verschlechterung. «Da Klimaschutz auch nach der Bundestagswahl eines der großen Themen sein wird, bin ich zuversichtlich, dass die E-Handwerke in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen werden», sagte ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi. Digitalisierung und Energiewende eröffneten dem Elektrohandwerk neue Wachstumsmärkte, von E-Mobilität über Smart Home und Photovoltaik bis zum Ausbau des Breitbandnetzes.
Der ZVEH vertritt die Interessen von rund 50 000 Unternehmen mit 516 000 Beschäftigten aus den Handwerken Elektrotechnik, Informationstechnik und Elektromaschinenbau, die Jahresumsätze von insgesamt 68 Milliarden Euro erwirtschaften.
Die Zahlen basieren auf einer alle vier Jahre durchgeführten Pendlererhebung. Im Vergleich zur letzten Erhebung für das Jahr 2016 sind die Prozentanteile der einzelnen Verkehrsmittel nahezu unverändert.
Die Angaben für das Jahr 2020 beziehen sich nach Angaben des Bundesamtes auf die gut 38,9 Millionen der insgesamt 41,6 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland, die bei der Befragung Angaben zur Entfernung vom Wohnort zum Job sowie zu Zeitaufwand und Verkehrsmittel für den Arbeitsweg gemacht haben.
»Die CDU-Mittelstandsvereinigung muss sich fragen lassen, ob sie überhaupt noch auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Streikrecht und Koalitionsfreiheit sind essentielle Grundrechte. Daran hat niemand herumzupfuschen - schon gar nicht die konservative Wirtschaftslobby samt Arbeitgebern«, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am 6. September.
Am Wochenende war bekannt geworden, dass die CDU-Mittelstandsvereinigung vor dem Hintergrund der Streiks bei der Deutschen Bahn fordert, Arbeitsniederlegungen in wichtigen Infrastruktur- und Versorgungsbetrieben wie etwa dem Schienenverkehr oder dem Gesundheitswesen mit Ankündigungsfristen und Zwangsschlichtungen massiv einzuschränken. Werneke: »Wer Hand an das Streikrecht legt, muss mit dem entschiedenen Widerstand von ver.di rechnen.«
Stattdessen setzt sich der ver.di-Vorsitzende für die ersatzlose Abschaffung des Tarifeinheitsgesetzes ein. Leider habe ver.di mit der bereits zur Einführung des Gesetzeswerks geäußerten Kritik recht behalten. »Der verfahrene Tarifkonflikt beweist es überdeutlich - das Tarifeinheitsgesetz gibt den Arbeitgebern die Möglichkeit, Gewerkschaften gegeneinander auszuspielen, verschärft damit den Konkurrenzkampf zwischen Gewerkschaften und trägt so zur Eskalation von Auseinandersetzungen bei. Es gehört ersatzlos gestrichen«, sagte Werneke.
(Text: ver.di)
Die Verbraucherpreise legten im gleichen Zeitraum 2,4 Prozent zu, so dass sich für die Beschäftigten Reallohnverluste ergaben. Im Vorquartal hatten die Einkommenssteigerungen von 1,3 Prozent die Inflation noch ausgeglichen.
Die vergleichsweise geringen Steigerungen sind auf verhaltene Tarifabschlüsse unter dem Eindruck der Corona-Pandemie zurückzuführen. Weitere Einbußen, beispielsweise durch Kurzarbeit, sind in der Auswertung der Tarifgehälter nicht enthalten. Vor der Pandemie hatten die Beschäftigten meist Lohnsteigerungen oberhalb der Inflation erhalten und so ihre realen Einkünfte gesteigert. Die Jahressteigerungen der Tariflöhne lagen in den Jahren 2016 bis 2020 stets zwischen 2,0 und 3,2 Prozent.
In der Industrie sorgte vor allem die 500 Euro schwere Corona-Prämie der Metall- und Elektrobranche im zweiten Quartal 2021 für einen überdurchschnittlichen Zuwachs von 2,8 Prozent. Auch am Bau (+2,5 Prozent) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (+2,4 Prozent) stiegen die Tarifgehälter überdurchschnittlich.
(Text: dpa)