Stahlkocher behalten Rechte zur Mitbestimmung

Thyssenkrupp-Chef Heinrich Hiesinger hat die Stahlfusion mit dem indischen Unternehmen Tata verteidigt, die allein in Deutschland rund 2000 Jobs kosten soll. «Wir gehen diesen Schritt mit Tata, damit Zehntausende deutsche Arbeiter auch in Zukunft noch Stahl hier produzieren können. Sie sollen ein sichereres Zuhause bekommen», sagte Hiesinger der «Bild»-Zeitung.
Stahlkocher behalten Rechte zur Mitbestimmung
Bild: dpa

Beim Abbau von Arbeitsplätzen hielten sie sich an die Obergrenze «von bis zu 2000 Stellen in den nächsten Jahren». Wie es danach weitergehen soll, ließ Hiesinger offen. «Keiner kann natürlich heute sagen, was in fünf oder zehn Jahren ist.» Gegen den Zusammenschluss mit Tata hatten Gewerkschafter und Tausende Mitarbeiter protestiert.
Mitarbeitern in Deutschland sagte Hiesinger zu, sie würden ihre Mitbestimmungsrechte behalten, auch wenn die neue Zentrale der Sparte in Amsterdam liegt: «Die deutschen Stahlkocher behalten ihre Montanmitbestimmung so wie sie heute ist.» Das Gesetz regelt seit den 1950er Jahren die Zusammensetzung von Aufsichtsräten in großen Kohle-, Bergbau- und Stahlbetrieben.
Aufsichtsräte sollen demnach paritätisch mit Arbeitnehmer- und Eigentümervertretern besetzt sein. In Pattsituationen entscheidet die Stimme eines zusätzlichen neutralen Mitglieds. In dem Interview erklärte Hiesinger, er nehme «die Emotionen» der Mitarbeiter ernst. «Aber ein Vorstand darf vor Problemen die Augen nicht verschließen.» Gemeinsam mit Tata würden sie die Möglichkeit haben, bei Einkauf, Entwicklung, Verwaltung und Forschung Millionen zu sparen. (dpa)

Cyberkriminalität am Arbeitsplatz

Selbst am Arbeitsplatz sind Verbraucher nicht sicher vor Betrug. Beim sogenannten Chefbetrug, auch CEO-Fraud genannt, spionieren Betrüger ein Unternehmen aus, bis sie mit den internen Abläufen vertraut sind, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Auf diese Weise gelingt es immer wieder, Zahlungsaufträge echt scheinen zu lassen, indem sie Bezug auf konkrete Geschäfte oder geplante Investitionen nehmen.
Cyberkriminalität am Arbeitsplatz
Bild: Oliver Berg/dpa

Es gibt auch Betrugsangriffe, in denen die eigentlich korrekte Bankverbindung des Empfängers durch die des Täters ersetzt wird. In diesem Fall ist von Mandate-Fraud die Rede. Zum Beispiel, indem per E-Mail eine angeblich neue Bankverbindung eines Geschäftspartners bekannt gegeben wird. Auf solche geschickt gefälschten Zahlungsaufträge können selbst erfahrene Mitarbeiter hereinfallen.
Wichtig deshalb: Ungewöhnliche Aufträge für Geldtransfers ins Ausland sollten Angestellte gründlich prüfen. Im Zweifel gilt es, beim Vorgesetzten nachzufragen und sich den Zahlungsauftrag bestätigen zu lassen. Sobald klar ist, dass eine falsche Zahlung ausgelöst wurde, muss so schnell wie möglich die kontoführende Bank informiert werden. Wurde das Geld dem Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben, kann die Zahlung möglicherweise noch gestoppt werden. (dpa/tmn)

Neuer Stada-Chef: Derzeit kein Stellenabbau geplant

Beim erst kürzlich von den Finanzinvestoren Bain und Cinven übernommenen Arzneimittel-Hersteller Stada soll es vorerst keine Stellenstreichungen geben. «Ich strebe derzeit keinen Personalabbau an, weder in Deutschland noch anderswo», sagte der neue Unternehmenschef Claudio Albrecht der «Wirtschaftswoche». Damit trat der Manager Sorgen von Arbeitnehmervertretern entgegen, die zuletzt infolge der Übernahme einen Jobabbau unter den weltweit rund 11 000 Mitarbeitern des MDax-Konzerns befürchtet hatten.
Neuer Stada-Chef: Derzeit kein Stellenabbau geplant
Bild: dpa

Freiwerdende Stellen sollten nun bevorzugt intern besetzt werden, erklärte Albrecht. Stada baue auch einen eigenen Außendienst auf, mit dem eine dreistellige Zahl von Arbeitsplätzen geschaffen werde. Denn der Konzern wolle künftig bestimmte Produkte nicht nur über Apotheken, sondern auch über Kliniken vertreiben.

Albrecht, der zuvor unter anderem die Pharmahersteller Actavis und Ratiopharm geleitet hatte, war Ende September an die Stada-Spitze berufen worden. In Bad Vilbel will er nun das Läusemittel Hedrin zum Top-Produkt machen. «Hedrin wird das erste Produkt sein, das wir in allen wichtigen europäischen Märkten einführen», sagte der Manager.

Stada stellt Nachahmer-Medikamente her und ist daneben vor allem für rezeptfreie Markenprodukte wie Grippostad und die Sonnenmilch Ladival bekannt. Die vom früheren Vorstandschef Hartmut Retzlaff verkauften Markenrechte an Ladival könnte Albrecht zurückholen, der Schritt war umstritten. «Ich bezweifle, dass ich die Marke verkauft hätte. Ich sehe ihre Zukunft bei Stada», sagte Albrecht. (dpa)

Mindestlohn bei Zuschlägen Pflicht

Kleiner Betrag mit großer Wirkung: Für die Montagearbeiterin ging es um 29,74 Euro, die sie nach der Mindestlohn-Einführung für Januar 2015 von ihrem sächsischen Arbeitgeber zu wenig erhielt. Sie monierte unter anderem die Berechnung von Nachtzuschlägen und Urlaubsgeld und zog vor Gericht. Am 20. September hatte sie vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt Erfolg. Die Schichtarbeiterin sorgte zudem für das inzwischen vierte Grundsatzurteil zum Mindestlohn, der aktuell bei 8,84 Euro pro Stunde liegt.
Mindestlohn bei Zuschlägen Pflicht
Bild: dpa

Worum ging es bei der Klage? Eine kleine sächsische Kunststofftechnikfirma aus der Region Bautzen zahlt ihren Produktionsarbeitern in der Regel einen Grundlohn von 7,00 Euro pro Stunde. Die Bezahlung wird durch Zuschläge am Monatsende auf Mindestlohnniveau aufgestockt. Als die Schichtarbeiterin nach Mindestlohn-Einführung ihre Entgeltabrechnung prüfte, fiel ihr auf, dass für den ihr tariflich zustehenden Nachtzuschlag von 25 Prozent nur der niedrige Grundlohn als Berechnungsgrundlage diente. Das akzeptierte die Frau, die seit Anfang der 1990 Jahre in der Firma mit derzeit 80 Beschäftigten angestellt ist, nicht.

Was entschied das Bundesarbeitsgericht? Die Richter stellten klar, dass für Nachtzuschläge, die nach dem tatsächlichen Stundenverdienst berechnet werden, der Mindestlohn als untere Linie gilt. «Das ist Gesetz. Das ist die Basis», sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Linck. Auch für die Vergütung von Feiertagen sei der Mindestlohn fällig. Damit wurden in einer Verhandlungen gleich zwei Regelungen getroffen, die in vielen Betrieben für Querelen sorgen. Argumente des Anwalts der Firma, dass es kleine ostdeutsche Firmen schwer hätten, Mindestlohn zu zahlen, akzeptierte Linck nicht: «Wir sind hier beim BAG und argumentieren juristisch», sagte er.

Warum müssen sich die Bundesrichter noch immer mit dem 2015 eingeführten Mindestlohngesetz befassen?

Es dauert einige Zeit, bis Streitfälle über die Arbeits- und Landesarbeitsgerichte bis zur letzten Instanz gelangen. Drei Grundsatzurteile zum Mindestlohn gab es nach Angaben einer Gerichtssprecherin bereits.

Nicht jedes stieß auf Beifall von Betroffenen und Gewerkschaften.

Ja, das gilt für das erste Urteil von Mai 2016. Danach können Arbeitgeber bestimmte monatliche Zahlungen anrechnen, um die gesetzliche Lohnuntergrenze zu erreichen. Anrechenbar sind beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn sie als Entgelt für erbrachte Arbeitsleistungen vorbehaltlos gezahlt werden. Im Fall der Montagearbeiterin entschied das Gericht jedoch, ihr Urlaubsgeld durfte nicht verrechnet werden, um den Mindestlohn zu erreichen. Der Grund: Es wurde bei Urlaubsantritt gezahlt und galt damit nicht als Vergütung für geleistete Arbeit.

Was ist außerdem in Sachen Mindestlohn geklärt?

Arbeitnehmer können auf Mindestlohn bei Krankheit und bei Bereitschaftsdiensten pochen. Im Fall eines Rettungssanitäters aus Nordrhein-Westfalen entschieden die Richter, das Mindestlohngesetz lasse keine Differenzierung zwischen regulärer Arbeitszeit und Bereitschaftsstunden zu. Damit gilt er auch für die Zeit, in der Arbeitnehmer auf ihren Einsatz warten. «Das BAG hat wesentliche Pflöcke schon eingeschlagen», so der Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing. Er sieht nur noch Bedarf an Feinkorrekturen. «Der Anwendungsbereich des Gesetzes sollte präzisiert werden» - für Praktikanten und Ehrenämtler.

Wie viele Arbeitnehmer könnte das neue Urteil betreffen?

Zehntausende - nicht nur in der Industrie gibt es viele Schichtarbeiter mit Stundenlöhnen. Laut Gesetz steht ihnen ein angemessener Nachtarbeitszuschlag zu, um die Sonderbelastung zu vergüten, wie eine Arbeitsrechtlerin erläuterte. Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung geht von etwa fünf Millionen Arbeitnehmern aus, die vor 2015 weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienten. (dpa)

Herbstaufschwung!

Ein überraschend starker Herbstaufschwung hat die Arbeitslosigkeit in Deutschland zum Sommerende auf ein neues Rekordtief sinken lassen. Mit 2,449 Millionen verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit (BA) die niedrigste September-Arbeitslosigkeit seit der Wiedervereinigung. Bundesweit nahm die Zahl der arbeitslosen Männer und Frauen im Vergleich zum Vormonat um 96 000 ab, wie die Nürnberger Bundesbehörde am 29. September berichtete. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der Jobsucher sogar um 159 000 zurück. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Punkte auf 5,5 Prozent.
Herbstaufschwung!

«Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiter sehr gut. Im Zuge der Herbstbelebung hat die Zahl der Arbeitslosen stark abgenommen», stellte Bundesagentur-Chef Detlef Scheele bei der Bekanntgabe der Zahlen zufrieden fest. Aber selbst ohne die starken Saisoneffekte wäre die Arbeitslosigkeit im September um 23 000 gesunken. Scheele warnte dennoch vor einer Überbewertung der guten Septemberzahlen: «Warten wir mal, bis wir die Zahlen für das gesamte vierte Quartal haben. Es kann sein, dass der Herbstaufschwung im September besonders stark wahr und danach in die Knie geht».

Zudem sind in der offiziellen Arbeitslosenzahl jene Jobsucher nicht enthalten, die aktuell Trainingskurse oder Aus- und Fortbildungen absolvieren. Rechnet man diese hinzu, gab es in Deutschland zuletzt knapp 960 000 Jobsucher mehr. Mit insgesamt 3,406 Millionen lag die Zahl der sogenannten Unterbeschäftigten dennoch um rund 118 000 niedriger als vor einem Jahr. Dass die Zahl der Unterbeschäftigten nicht so stark sank wie sonst, lag nach Scheeles Einschätzung an der hohen Zahl arbeitssuchender Flüchtlinge, die Integrations- und Förderkurse absolvieren.

Nach den jüngsten Zahlen sind derzeit bei den Arbeitsagenturen und Jobcenter knapp 190 000 Flüchtlinge als arbeitslos registriert. Hinzukommen knapp 220 000, die zwar ebenfalls eine Arbeit suchen, aber noch Integrationskurse besuchen und deshalb offiziell nicht als arbeitslos gelten. Weiterhin hoch ist damit die Zahl der erwerbsfähigen Flüchtlinge, die auf Hartz-IV angewiesen sind. Im Juni lag die Zahl bei 616 000. Es gebe aber Hinweise, dass sich die Entwicklung abzuflachen beginne, sagte eine BA-Expertin der Deutschen Presse-Agentur.

Mit Blick auf die Regierungsbildung in Berlin sagte Scheele, er sehe eine mögliche Jamaika-Koalition bei der Verbesserung der Hartz-IV-Finanzen gefordert. «Es wäre schön, wenn der seit 2013 eingefrorene Hartz-IV-Etat bedarfsgerecht angepasst würde, damit wir bei den Langzeitarbeitslosen ein bisschen mehr tun können», sagte er. Die Chancen dafür schätzt er grundsätzlich als gut ein. Alle an einer möglichen Jamaika-Koalition beteiligten Parteien - Union, FDP und Grüne - hätten im Wahlkampf deutlich gemacht, dass ihnen die Beschäftigungsförderung wichtig sei.

Forderungen einzelner Unions- und FDP-Politiker nach baldiger Senkung des Arbeitslosenbeitrags erteilte BA-Finanzvorstandsmitglied Valerie Holsboer hingegen eine Absage. Erfahrungen aus der Finanzkrise im Jahr 2009 hätten gezeigt, dass die Bundesagentur zur Bewältigung solcher Krisen 20 Milliarden Rücklagen brauche. Solange diese Schwelle nicht erreicht sei, seien solche Beitragsdiskussionen «weder zweckmäßig noch zielführend», betonte sie.

Wie gut es derzeit um den Arbeitsmarkt bestellt ist, zeigt nach Scheeles Ansicht auch dass große Stellenangebot: Im September gab es 773 000 zu besetzende Jobs - das waren 86 000 mehr als vor einem Jahr. Entsprechend wachse die Zahl der Erwerbstätigen weiter; sie lag nach Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes im August bei 44,50 Millionen - 64 000 mehr als im Vormonat und 692 000 mehr als im Vorjahr. Der Anstieg gehe allein auf ein Plus an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zurück. Diese nahm nach einer BA-Hochrechnung von Juni auf Juli saisonbereinigt um 57 000 zu. Damit hatten rund 32 Millionen Menschen in Deutschland zuletzt einen regulären Job.

(Text und Foto: dpa)

Verdi bestreikt Postbank-Filialen in sieben Bundesländern

Die Gewerkschaft Verdi hat Postbank-Mitarbeiter in sieben Bundesländern zu Warnstreiks aufgerufen. Insgesamt waren am heutigen Montag (2. Oktober 2017) 60 Filialen betroffen, wie ein Sprecher mitteilte. Die Beschäftigten fordern eine Verlängerung des Kündigungsschutzes, Gehaltserhöhungen und höhere Ausbildungsvergütungen. Ein Gegenangebot des Unternehmens lehnten sie bereits ab.
Verdi bestreikt Postbank-Filialen in sieben Bundesländern
Bild: dpa

Bestreikt werden Filialen in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern sowie Filialen und Verwaltungsstandorte in Nordrhein-Westfalen. «Ich gehe davon aus, dass die Standorte geschlossen bleiben», sagte ein Verdi-Sprecher. Nach Gewerkschaftsangaben streiken mehrere hundert Beschäftigte. Bereits am Freitag und am Wochenende war in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gestreikt worden.

Vor einer Woche waren die Gewerkschaft und die Postbank in der dritten Runde der Tarifverhandlungen in Siegburg nicht weitergekommen. Verdi vertritt 18 000 Beschäftigte bei der Postbank, Postbank Filialbetrieb sowie der BHW-Gruppe und weiterer Tochterunternehmen. Sie fordert unter anderem eine Verlängerung des Kündigungsschutzes bis Ende 2022, eine Gehaltserhöhung von fünf Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten sowie eine deutlich höhere Ausbildungsvergütung.

Die Gewerkschaft hatte am vergangenen Montag ein Gegenangebot der Postbank abgelehnt. Sie bot nach eigenen Angaben an, Gehälter und Bezüge in zwei Stufen um insgesamt 2,5 Prozent ab dem 1. November 2017 mit einer Laufzeit bis 30. Juni 2019 anzuheben. Außerdem wolle man bis zum 30. Juni 2019 auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten.

Ob die Warnstreiks am heutigen Montag etwas am Standpunkt der Postbank ändern, könne man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bewerten, sagte ein Postbank-Sprecher am Montag. «Wir haben gerade erst ein tragfähiges Angebot vorgelegt.» Ob und wann die Verhandlungen in eine vierte Runde gehen, sei auch von Verdi abhängig.

Jan Duscheck, der für Verdi die Verhandlungen führt, war am Montag davon überzeugt, dass es in den nächsten Wochen mit den Verhandlungen weitergeht. «Aber erst, wenn es eine andere Gesprächsgrundlage gibt. Solange das nicht der Fall ist, macht es keinen Sinn», sagte er. Insbesondere bei den Punkten Kündigungsschutz und Gehalt seien beide Seiten noch weit voneinander entfernt. Es sei nicht auszuschließen, dass es in den nächsten Wochen zu weiteren Arbeitskampfmaßnahmen komme, sagte Duscheck. «Wir werden den Druck Stück für Stück weiter aufbauen».

Wieder Streiks bei Amazon

Im Dauer-Tarifstreit beim Online-Versandhändler Amazon legen Beschäftigte an sechs deutschen Standorten am heutigen Montag die Arbeit nieder. Zwar habe Amazon die Löhne zuletzt geringfügig erhöht, teilte die Gewerkschaft Verdi mit. «Die Anhebungen bleiben aber deutlich hinter der Branchenentwicklung und den Forderungen der Gewerkschafter zurück», sagte Thomas Voß, der bei Verdi für den Versand- und Onlinehandel zuständig ist, laut Mitteilung.
Wieder Streiks bei Amazon
Bild: dpa

Betroffen seien die sechs Standorte in Bad Hersfeld, Leipzig, Graben, Rheinberg, Werne und Koblenz. Amazon betreibt nach eigenen Angaben neun Logistikzentren in Deutschland.
Verdi fordert von Amazon, die Beschäftigten nach dem Tarifvertrag für den Versand- und Einzelhandel zu bezahlen. Im Einzelhandel seien die Entgelte zuletzt um 2,3 Prozent angehoben worden. Für das kommende Jahr sei eine weitere Steigerung um zwei Prozent vereinbart, teilte Verdi mit. Amazon bleibe hinter dieser Einigung deutlich zurück.
Das Unternehmen verweigert nach Angaben der Gewerkschaft die Aufnahme von Tarifverhandlungen. Seit 2013 kommt es bei Amazon immer wieder zu Streiks.

Orts- und zeitflexibles Arbeiten gesund gestalten

Ob in der Bahn, im Büro oder zu Hause nach der Tagesschau: Die Digitalisierung entkoppelt Arbeit von Zeit und Raum. Im jetzt erschienenen Bericht „Orts- und zeitflexibles Arbeiten: Gesundheitliche Chancen und Risiken“ fasst die BAuA den wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu diesen Arbeitsformen zusammen. Dabei zeigt sich einerseits, dass sich flexibles Arbeiten als Belastungsfaktor auswirken und die Gesundheit der Beschäftigten schädigen kann. Andererseits bieten diese Arbeitsformen mehr Möglichkeiten, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Eigene Gestaltungsspielräume und Vorhersehbarkeit können sich dabei positiv auf die gesundheitliche Situation der Beschäftigten auswirken.
Orts- und zeitflexibles Arbeiten gesund gestalten

In vielen Bereichen werden Arbeitsgegenstand, Arbeitsmittel und Arbeitsprozess zunehmend digitalisiert. Mit dieser Entwicklung geht eine Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort einher. Der Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt einen dichten und zugleich fundierten Überblick über die aktuelle Forschungslage zu den verschiedenen Formen des orts- und zeitflexiblen Arbeitens. Dazu geht er beispielsweise auf berufsassoziierte und bedingte Mobilität, Telearbeit beziehungsweise Homeoffice sowie auf arbeitsbezogene erweiterte Erreichbarkeit, lange Arbeitszeiten sowie Nacht- und Schichtarbeit ein. Zudem fasst der Bericht zusammen, wie sich diese Arbeitsformen auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken können. Er schließt mit einigen Gestaltungsansätzen für die Praxis ab.

Bei der ortsflexiblen Arbeit gibt es zwei Formen – die berufsbedingte und die berufsassoziierte Mobilität. Im ersten Fall findet die Arbeit selbst an wechselnden Orten statt, wohingegen berufsassoziierte Mobilität der eigentlichen Arbeitszeit vor- beziehungsweise nachgelagert ist. Etwa jeder zweite Erwerbstätige in Deutschland gehört zu den Pendlern. Dabei wirkt sich besonders die Pendeldauer auf die Gesundheit der Beschäftigten aus. Im Vergleich zu Nichtmobilen verdoppelt sich für Pendler, die mindestens eine Stunde pro Strecke unterwegs sind, das Risiko für einen schlechteren allgemeinen Gesundheitszustand, generelle Stressbelastungen sowie für depressive Verstimmungen. Gesundheitliche Risiken ergeben sich sowohl für jüngere als auch für ältere Beschäftigte sowie insbesondere für Frauen und für Beschäftigte mit Kindern. Ein großer Handlungsspielraum und ein hohes Maß an Selbstbestimmtheit können jedoch diese Belastungen verringern.

Zeitflexible Arbeit wirkt sich sowohl auf die Dauer als auch auf die Lage und Verteilung der Arbeit aus. Damit beeinflusst sie direkt das familiäre und gesellschaftliche Leben sowie die Gesundheit der Beschäftigten. Fallen Ruhezeiten regelmäßig aus oder müssen sich Beschäftigte auch außerhalb ihrer Arbeitszeit häufig um berufliche Belange kümmern, kann es zu negativen Beanspruchungsfolgen kommen. Dazu gehören neben mangelnder Erholung geringe Schlafqualität sowie verstärkte körperliche und psychische Beschwerden. Auch mit zunehmender Dauer der Arbeitszeit steigen die gesundheitlichen Beschwerden an. Unter anderem treten vermehrt körperliche Beschwerden wie Schmerzen in Nacken, Kreuz und Rücken, aber auch psychische Beschwerden wie Nervosität und Niedergeschlagenheit auf. Daher sollte die Praxis auf ausreichende Ruhezeiten achten, in denen die Beschäftigten von der Arbeit abschalten können.

Die Ergebnisse zeigen, dass orts- und zeitflexible Arbeit als Belastungsfaktor wirken kann. Gleichzeitig stellt der Bericht Ressourcen heraus, die diesen Belastungen positiv entgegenwirken können. Dazu gehören beispielsweise Einflussmöglichkeiten auf die Arbeit und soziale Unterstützung. Um Mobilität gesundheitsförderlich zu gestalten, sind zeitliche Puffer ein wichtiges Element. Variable Arbeitszeiten wie Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst sollten gut planbar und vorhersehbar sein und den Beschäftigten den größtmöglichen Einfluss auf die Gestaltung erlauben.

Wieviel verdient ein Bundestagsabgeordneter?

Mehr als Diäten - was die Parlamentarier finanziell für ihre Zeit im Bundestag erwartet: ABGEORDNETENENTSCHÄDIGUNG: Parlamentarier haben für ihre Arbeit im Bundestag nach dem Grundgesetz Anspruch auf eine Entschädigung - die sogenannte Diät. Seit dem 1. Juli 2017 beträgt sie monatlich 9541,74 Euro und wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Diese Zahlung ist einkommenssteuerpflichtig, es gibt kein gesondertes Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Der Bund zahlt als Arbeitgeber Zuschüsse oder Beihilfen zu Kranken- und Pflegeversicherung.
Wieviel verdient ein Bundestagsabgeordneter?
Bild: Rainer Jensen/dpa

AUFWANDSPAUSCHALE: Mit derzeit monatlich 4318,38 Euro bestreiten die Parlamentarier alle Ausgaben, die bei der Ausübung des Mandats anfallen: wie Kosten für Mitarbeiter in den Wahlkreisbüros oder für den Zweitwohnsitz in Berlin. Die steuerfreie Pauschale wird jährlich an die Lebenshaltungskosten angepasst. Sie kann gekürzt werden, wenn ein Abgeordneter nachweislich nicht an Sitzungen teilnimmt. Der Bund der Steuerzahler kritisiert: Wer nicht die gesamte Pauschale ausgebe, erhalte die Differenz als steuerfreies Zusatzeinkommen.

MITARBEITERKOSTEN: Bis zu 20 870 Euro können Abgeordnete derzeit monatlich für ihre Büroleiter, Referenten, Wissenschaftler, Sekretäre, Sachbearbeiter oder Hilfskräfte ausgeben. Das Geld geht direkt von der Bundestagsverwaltung an die Mitarbeiter.

WEITERE KOSTEN: Abgeordnete haben einen Anspruch auf ein komplett eingerichtetes Büro im Bundestag - für Material, Telefone, Laptops und andere Geräte gibt es jährlich noch einmal bis zu 12 000 Euro extra, Neu-Parlamentarier erhalten im ersten Jahr zusätzlich 255,65 Euro. Zudem können die Volksvertreter Dienstfahrzeuge nutzen, haben freie Fahrt bei der Deutschen Bahn und bekommen Inlandsflüge zur Ausübung ihres Mandats bezahlt.

AMTSZULAGEN: Der Bundestagspräsident erhält über seine Bezüge als Parlamentarier hinaus pro Monat eine Zulage in Höhe der Abgeordnetenentschädigung, bei seinen Vertretern ist die Zulage halb so hoch. Ausschussvorsitzende erhalten 15 Prozent der Diätenhöhe obendrauf.

ÜBERGANGSGELD: Wenn Abgeordnete den Bundestag verlassen, wird ihnen dies finanziell erleichtert. Für jedes Jahr im Parlament erhalten sie einen Monat lang ein steuerpflichtiges Übergangsgeld in Höhe der Aufwandsentschädigung - höchstens jedoch für 18 Monate. Wer also nach nur einer Wahlperiode von vier Jahren abgewählt wird, kann nach derzeitigem Stand mehr als 38 000 Euro erhalten. Allerdings werden ab dem zweiten Monat nach dem Ausstieg aus dem Bundestag mögliche andere Einkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.

ALTERSENTSCHÄDIGUNG: Da Parlamentarier nicht in die Beamtenversorgung oder gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, erhalten sie nach ihrem Renteneintritt neben der herkömmlichen Rente Geld für die Zeit im Bundestag - pro Parlamentsjahr 2,5 Prozent der Diät, maximal 67,5 Prozent (derzeit rund 6440 Euro). Darauf wird Einkommenssteuer gezahlt.

NEBENTÄTIGKEITEN: Parlamentarier dürfen neben ihrem Mandat auch anderweitig Geld verdienen. Einkünfte von mehr als 1000 Euro monatlich (oder 10 000 Euro pro Jahr) werden unter anderem in den einzelnen Biografien auf der Bundestags-Homepage veröffentlicht. (dpa)

Tarifverhandlungen bei Postbank noch ohne Ergebnis

Die Tarifverhandlungen für die rund 18 000 Beschäftigten der Postbank sind auch in der dritten Runde am gestrigen Montagabend ohne Ergebnis geblieben. Die Gespräche sollten nun in einer vierten Runde fortgesetzt werden, berichtete ein Postbank-Sprecher heute (26. September).
Tarifverhandlungen bei Postbank noch ohne Ergebnis
Bild: Marijan Murat/dpa

Das Unternehmen habe ein Angebot vorgelegt, das neben einer Anhebung der Löhne und Gehälter in zwei Stufen um insgesamt 2,5 Prozent auch einen Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bis zum 30. Juni 2019 vorsieht.
Die Gewerkschaft Verdi hatte zuvor zu Warnstreiks in mehreren Bundesländern aufgerufen. An den Aktionen beteiligten sich den Angaben zufolge bisher mehrere Tausend Beschäftigte in hunderten Filialen. Verdi fordert, bei der Integration der Postbank in das Privat- und Firmenkundengeschäft der Deutschen Bank den Kündigungsschutz bis Ende 2022 zu verlängern und verlangt fünf Prozent mehr Geld. (dpa)

Social Media


Besuchen Sie uns auf:
Facebook
Google Plus
Twitter

Kontakt

  • Zentrale: +49 (0) 2381 915-194
  • EMail

Sonstiges