Keine Tarif-Annäherung bei insolventer Kaufhauskette Galeria

Bei den Tarifverhandlungen für die rund 17 400 verbliebenen Beschäftigten des insolventen Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof zeichnen sich schwierige weitere Gespräche ab. Man habe die Forderungen der Gewerkschaft Verdi zur Kenntnis genommen, teilte das Unternehmen seinen Beschäftigten am Freitag (10. Februar) nach der ersten Verhandlungsrunde mit.
Keine Tarif-Annäherung bei insolventer Kaufhauskette Galeria
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Sie seien nach erster Bewertung nicht mit dem vorgelegten Insolvenzplan in Einklang zu bringen. Es stünden Umbauten und starke Investitionen an, so dass Galeria frühestens in drei Jahren wieder profitabel wirtschaften werde.

Verdi-Verhandlungsführer Marcel Schäuble kritisierte das Vorgehen des Managements: «In den Verhandlungen hat die Bundestarifkommission ein Management erlebt, das keine anderen Antworten für die Zukunft der Warenhäuser hat als Sparen bei den Beschäftigten.» Ein weiteres Sparprogramm auf dem Rücken der Beschäftigten sei aber nicht zu machen. «Denn Lohnverzicht hat noch nie Arbeitsplätze gerettet.» Die Beschäftigten hatten bereits nach der ersten Insolvenz im Jahr 2020 auf Gehalt verzichtet. Laut Verdi will Galeria weiterhin nur die abgesenkten Gehälter zahlen. Die Parteien wollen ihre Gespräche am 22. Februar erneut in Frankfurt fortsetzen.

Die Tarifgespräche finden vor dem Hintergrund statt, dass bei dem insolventen Warenhauskonzern in Eigenverwaltung weitere tiefe Einschnitte bevorstehen. Das Amtsgericht Essen hatte vor wenigen Tagen ein erneutes Insolvenzverfahren für den staatlich gestützten Handelsriesen eröffnet. Galeria hat dem Gericht einen Insolvenzplan mit Details zum Sanierungskonzept vorgelegt.

Dabei ist laut dem Unternehmen noch offen, wie viele der 129 Filialen fortgeführt werden. Medienberichten zufolge sollen bis zu 81 Standorte geschlossen oder an Interessenten wie die Textilhauskette Aachener verkauft werden. Dazu laufen Verhandlungen mit Vermietern der Immobilien wie auch möglichen Erwerbern einzelner Filialen. Auch in weiterzuführenden Filialen soll Personal eingespart werden.

Die Lage bei dem Unternehmen spitzt sich demnach zu. Trotz der Unwägbarkeiten gibt es bereits einen mit dem Betriebsrat ausgehandelten Interessenausgleich für diejenigen Beschäftigten, die Galeria verlassen müssen. Geplant sind Abfindungen von bis zu 7500 Euro und der Start einer Transfergesellschaft, die Mitarbeiter auf einen beruflichen Neustart vorbereiten soll. Für den 27. März ist eine Gläubigerversammlung in Essen geplant, die über den Gesamtplan entscheiden soll.

(Text: dpa)

Enttäuschendes Angebot

IGBCE und Arbeitgeber haben am gestrigen Mittwoch (8. Februar) in Hannover nach der ersten Bundestarifrunde für die rund 70.000 Beschäftigten der Kautschukindustrie ihre Gespräche vertagt. Der Arbeitgeberverband der Deutschen Kautschukindustrie (ADK) habe ein enttäuschendes Angebot unterbreitet, erklärte IGBCE-Verhandlungsführer Marc Welters.
Enttäuschendes Angebot
Bild: dpa

Die IGBCE fordert für die Beschäftigten der Branche die Zahlung des tariflichen Inflationsgeldes von 3000 Euro und ein deutliches, tabellenwirksames prozentuales Plus. Die Arbeitgeberseite hatte in der ersten Tarifrunde ein tabellenwirksames Entgeltplus von 2,5 Prozent zum 1. April 2024 und 2,5 Prozent zum 1. April 2025 angeboten, mit einer Laufzeit bis zum 30. Oktober 2025. Als Inflationsausgleichsprämie sollten 1000 Euro in 2023 und 1000 Euro in 2024 gezahlt werden.

„Das ist völlig unzureichend und deutlich zu gering, sowohl was das Volumen für das Inflationsausgleichsgeld als auch die prozentuale Erhöhung angeht. Die Laufzeit hingegen ist viel zu lang“, sagte IGBCE-Verhandlungsführer Welters. Über das Thema Ost-West-Angleichung der Entgelte sei zudem noch gar nicht verhandelt worden. „Da hat die Arbeitgeberseite offenbar ganz andere Vorstellungen als wir“, so Welters. Immerhin habe der ADK ein Gesprächsangebot über eine mögliche Regelung unterbreitet.

IGBCE-Verhandlungsführer Marc Welters kündigte Widerstand an. „Wir werden in den kommenden Wochen noch einiges an Druck entwickeln, um den Arbeitgebern zu verdeutlichen, wie ernst uns unsere Forderungen sind,“ erklärte er.

Die Gespräche zwischen IGBCE und ADK werden nun am 28. Februar in Fulda fortgesetzt.

Etwa die Hälfte der Beschäftigten in der Kautschukindustrie arbeitet in der Automobilzulieferindustrie. Andere Unternehmen der Branche stellen beispielsweise Fensterdichtungen, Förderbänder oder Badekappen her. Regionale Schwerpunkte liegen in Fulda, Hanau, Fürstenwalde, Hannover, Riesa, Breuberg, Hann. Münden und Hamburg. Große Betriebe sind unter anderem der Reifenhersteller Goodyear und Teile des Kautschukspezialisten ContiTech.

(Text: IGBCE)

Von Stechuhr bis Nachtarbeit - BAG-Entscheidungen

Arbeitszeitmodelle wie Homeoffice und mobiles Arbeiten sind nach Auffassung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Inken Gallner, nach dem «Stechuhr-Urteil» der höchsten deutschen Arbeitsrichter nicht passé. «Das Urteil schafft Vertrauensarbeitszeitmodelle nicht ab», sagte Gallner am Mittwoch (8. Februar) bei der Vorlage des BAG-Jahresberichts in Erfurt.
Von Stechuhr bis Nachtarbeit - BAG-Entscheidungen
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Sie reagierte damit auf Kritik von Arbeitgeberverbänden wie Gesamtmetall an der BAG-Entscheidung, nach der bereits jetzt eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland besteht. Für dieses Jahr kündigte sie weitere Grundsatzurteile an.

Der Erste Senat, dem Gallner vorsteht, war im September 2022 vorgeprescht und hatte in einem Grundsatzurteil erklärt, in Deutschland bestehe eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das gelte schon jetzt - unabhängig von der geplanten Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes, betonte Gallner. «Das Ob ist entschieden. Das Wie der Arbeitszeiterfassung liegt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers.»

Auswirkungen habe das Urteil quasi auf alle rund 41 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland. «Die Entscheidung ist ein Politikum», räumte Gallner ein. Die äußerst strittige Debatte derzeit sei darum erwartbar gewesen - zumal das Urteil mit dem deutschen Arbeitsschutzgesetz begründet wurde. Nach Ansicht von Gallner schränkt die Zeiterfassung flexible Arbeitszeitmodelle nicht ein. Auch bei ihnen würden Regeln wie die elfstündige Ruhezeit pro Tag gelten.

Die Gerichtspräsidentin kündigte weitere Grundsatzurteile in diesem Jahr an. Es gehe vor allem um die Höhe von Nachtarbeitszuschlägen, aber auch um Diskriminierungsfälle im Job.

Zu dem Streit um Nachtarbeitszuschläge in Branchen wie der Getränke- und Lebensmittelindustrie lägen allein beim Bundesarbeitsgericht rund 400 Fälle vor. Nach Schätzungen seien es etwa 6000 Fälle bei den Arbeitsgerichten der Bundesländer. Die erste Entscheidung, bei der es um den Getränkekonzern Coca-Cola gehe, werde voraussichtlich am 22. Februar fallen, sagte Gallner.

Beantwortet werden solle die Frage, ob unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Oft deutlich höhere Zuschläge für Arbeitnehmer, die nur selten Nachtarbeit erledigen, sorgen seit Jahren für Auseinandersetzungen in vielen deutschen Unternehmen. «Das wird 2023 eines der großen Themen am Bundesarbeitsgericht», so die Präsidentin.

Mehrere Klagen lägen zum Antidiskriminierungsrecht vor. Es stimme sie hoffnungsvoll, dass sich immer mehr Menschen, die sich diskriminiert sehen, den Weg durch die Arbeitsgerichtsinstanzen nehmen, sagte Gallner. «Arbeitnehmer trauen sich zu klagen.» Das sei möglicherweise auch dem stabilen Arbeitsmarkt zu verdanken.

Es gehe unter anderem um eine Benachteiligung wegen der Religion - konkret um eine Erzieherin, die auf einem Kopftuch bestehe. Ein weiterer Fall befasse sich mit Nachteilen für Teilzeitbeschäftigte bei Betriebsrenten. Bereits im Februar gehe es um eine Frau, die bei gleicher Tätigkeit weniger als ihre männlichen Kollegen verdiene.

Beim BAG waren 2022 insgesamt 1266 Fälle eingegangen - ein Rückgang gebenüber dem Jahr zuvor mit 1521 Fällen. 1283 Fälle - teils aus Vorjahren - wurden erledigt.

(Text: dpa)

Reallöhne das dritte Jahr in Folge gesunken

Die Einkommen der Arbeitnehmer in Deutschland können mit der Inflation immer weniger mithalten. Die Reallöhne sind 2022 das dritte Jahr in Folge gesunken, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag (7. Februar) berichtete.
Reallöhne das dritte Jahr in Folge gesunken
Bild: dpa-tmn

Vor allem die von den Energiepreisen getriebene Inflation von 7,9 Prozent hat die Steigerung der Nominallöhne von 3,4 Prozent vollständig zunichte gemacht und zusätzlich die Kaufkraft der Arbeitnehmer ins Negative gemindert. Ob im laufenden Jahr eine Kehrtwende eintritt, hängt auch von den laufenden Tarifverhandlungen ab.

Nach vorläufigen Berechnungen nennt das Bundesamt für die Reallöhne einen Rückgang von durchschnittlich 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das ist der mit Abstand höchste Kaufkraft-Verlust seit Beginn der statistischen Reihe im Jahr 2008. Hohe Teuerungsraten schmälern die Kaufkraft von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Menschen können sich für einen Euro immer weniger leisten, was zum Jahresende 2022 bereits deutlich auf den privaten Konsum gedrückt hat. «Die Konsumenten sind nicht immun gegen eine Erosion ihrer Kaufkraft durch die rekordhohe Inflation», erläutert Commerzbank-Chefvolkswirt Jörg Krämer.

Die deutschen Reallöhne sind in der Corona-Krise bereits seit zwei Jahren rückläufig, nachdem es in den 2010er-Jahren fast ausschließlich Zuwächse gab. Im Jahr 2020 hatte zunächst der flächendeckende Einsatz von Kurzarbeit zu einer negativen Lohnentwicklung geführt. In den vergangenen zwei Jahren war dann der Anstieg der Verbraucherpreise der wichtigste Grund für den Schwund bei den Reallöhnen. Die Veränderung des Reallohns wird berechnet, indem man vom durchschnittlichen Zuwachs des nominalen Bruttolohns den Anstieg der Verbraucherpreise abzieht.

Für die Tarifbeschäftigten hat die gewerkschaftliche Böckler-Stiftung sogar einen Reallohnverlust von 4,8 Prozent berechnet, weil 2022 nur für wenige Beschäftigte neue Tarifabschlüsse wirksam wurden. Dabei war aber ein deutlicher Trend zu höheren Abschlüssen erkennbar, sagt Thorsten Schulten, Leiter des zuständigen WSI-Tarifarchivs. Die Steigerung der Tariflöhne um durchschnittlich 4,1 Prozent bei den Neuabschlüssen reichte aber nicht zum Ausgleich der Teuerung. «Die Inflation ist stets eine Verteilungsfrage. Bislang ist sie stark auf Kosten der Beschäftigten bezahlt worden», sagt der gewerkschaftliche Experte.

Im laufenden Jahr werde es höhere Abschlüsse geben, ist sich Schulten angesichts zweistelliger Tarifforderungen etwa bei der Post, im öffentlichen Dienst oder aktuell bei der Bahn sicher. «Es muss eine höhere Lohndynamik geben.»

Die Inflation als zu übertreffende Marke ist derzeit rückläufig, zudem greifen die verschiedenen staatlichen Hilfsprogramme wie die Energie-Preisbremsen und direkte Zuschüsse. In vielen Tarifabschlüssen wird die staatliche Vorgabe genutzt, 3000 Euro Steigerung steuer- und abgabenfrei zu halten. Für das laufende Jahr 2023 erwartet die Bundesregierung eine Preissteigerung von noch 6,0 Prozent auf der Verbraucherebene. Die Reallohnverluste könnten also zurückgehen, wenn die Gewerkschaften höhere Abschlüsse durchsetzen.

Am unteren Ende der Lohnskala gab es 2022 übrigens keine Reallohnverluste, denn der gesetzliche Mindeststundenlohn stieg von 9,82 Euro zu Jahresbeginn auf 12,00 Euro, also mehr als 20 Prozent. Im laufenden Jahr wird zwar über eine erneute Erhöhung nachgedacht, die aber erst zum Jahresbeginn 2024 ansteht.

(Text: Christian Ebner, dpa)

Gewerkschaft fordert Tarifvertrag für Lieferando-Fahrer

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert den Restaurant-Lieferdienst Lieferando zu Tarifverhandlungen für die rund 7000 Beschäftigten der Marke auf. «Die Beschäftigten wollen keine zeitlich begrenzten Sonderzahlungen und Bonusprogramme, sondern gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne für alle, garantiert durch einen Tarifvertrag», sagte NGG-Referatsleiter Mark Baumeister laut Mitteilung vom Montag (6. Februar). «Für uns ist klar, dass unter einem Stundenlohn von 15 Euro ohne Zulagen nichts laufen kann.»
Gewerkschaft fordert Tarifvertrag für Lieferando-Fahrer
Bild: dpa

Weitere Forderungen der NGG sind unter anderem ein 13. Monatsgehalt sowie höhere Zuschläge für Rand- und Feiertagsschichten. Lieferando gehört als Marke zum niederländischen Konzern Just Eat Takeaway. Zwar gibt es über gewählte Betriebsräte die Möglichkeit der betrieblichen Mitbestimmung für die Fahrerinnen und Fahrer. Einen Tarifvertrag gibt es für sie aber nicht. Gewerkschaften haben es bei Lieferdiensten traditionell schwer, vor allem aufgrund der hohen Fluktuation.

Lieferando kommentierte die NGG-Forderungen nach Verhandlungen zunächst nicht direkt und verwies darauf, dass die Fahrer bereits mehr als 14 Euro pro Stunde verdienten. «Das Lohnniveau liegt damit über dem von Servicekräften in der Gastronomie, und ihr Stundenlohn gleicht dem von Fahrern in der Systemgastronomie nach Tarifvereinbarung.» Alle seien zudem direkt und unbefristet angestellt, was in der Branche unüblich sei.

(Text: dpa)

Mindestens 650 Euro - Bahngewerkschaft EVG übertrifft Verdi-Forderung

Mit einer Forderung nach mindestens 650 Euro mehr Lohn im Monat zieht die Gewerkschaft EVG in die Tarifverhandlungen mit der Deutschen Bahn und Dutzenden weiteren Bahnbetrieben. Die Tarifkommissionen der Gewerkschaft beschlossen am gestrigen Dienstag (7. Febraur) in Fulda den Mindestbetrag, um die unteren Gehälter überproportional anzuheben.
Mindestens 650 Euro - Bahngewerkschaft EVG übertrifft Verdi-Forderung
Bild: dpa

Bei den höheren Entgelten soll nach Informationen aus Gewerkschaftskreisen eine Steigerung um 12 Prozent durchgesetzt werden. Für die Nachwuchskräfte werden 325 Euro gefordert.

Verhandlungsführerin Cosima Ingenschay argumentierte mit den Verbraucherpreisen. «Angesichts enorm gestiegener Energie- und Lebenshaltungskosten muss die Lohnerhöhung deutlich ausfallen. Das haben unsere Mitglieder immer wieder sehr eindrücklich erklärt», teilte sie nach den Sitzungen der Kommissionen aus rund 50 Bahnbetrieben mit.

Höhere Löhne seien auch entscheidend, um neues Personal zu gewinnen und den Betrieb aufrechtzuerhalten. «Die Fluktuation ist erschreckend. Das hat auch etwas mit der Bezahlung zu tun», sagte Tarifvorstand Kristian Loroch. «Wenn es nicht gelingt, schnellstmöglich eine Vielzahl an neuen Beschäftigten zu gewinnen, werden in Zukunft noch mehr Züge ausfallen.»

Die EVG fordert von den Unternehmen bereits für die erste Runde ein Angebot. Andernfalls könne es früh Warnstreikaktionen geben. «Eine Verhandlungsrunde dauert ja relativ lange», betonte Ingenschay. «Deshalb haben wir definitiv keine Zeit für Tariffolklore und wollen direkt zu Beginn, bei den Auftakttarifverhandlungen, ein Angebot sehen.»

Mit ihren Vorstellungen liegt die EVG oberhalb der Forderung, die Verdi für den öffentlichen Dienst beim Bund und den Kommunen erhebt. Hier stehen 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro auf dem Zettel. Die beiden Gewerkschaften wollen ihre Aktionen abstimmen. EVG-Chef Martin Burkert hat ein «sehr hitziges Frühjahr» in Aussicht gestellt.

Die EVG verhandelt von Ende Februar an mit der Deutschen Bahn und 50 weiteren Verkehrsunternehmen über neue Tarifverträge. Zu den Beratungen kamen mehr als 300 Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter nach Fulda. Die DGB-Gewerkschaft EVG ist die größere Bahngewerkschaft. Die Lokführergewerkschaft GDL verhandelt für ihre Leute erst im Oktober.

(Text: dpa)

IG BAU sieht viele Arbeitsrechtsverletzungen bei Saisonarbeit

Die Gewerkschaft IG BAU beklagt schlechte Arbeitsbedingungen und fehlende Kontrollen bei der Saisonarbeit in der Landwirtschaft. Viele Menschen hätten etwa im vergangenen Sommer bei großer Hitze ohne Schutz auf den Feldern gearbeitet und seien nur schlecht krankenversichert gewesen, und Mindestlöhne würden etwa durch «Wuchermieten» für die Unterbringung unterlaufen, wie sich bei Feldbesuchen der Initiative Faire Landarbeit gezeigt habe.
IG BAU sieht viele Arbeitsrechtsverletzungen bei Saisonarbeit
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Der stellvertretende Bundesvorsitzende der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Harald Schaum, sprach am Freitag (3. Februar) in einer Online-Pressekonferenz von teils unhaltbaren Zuständen. Saisonkräfte dürften keine Beschäftigten zweiter Klasse sein.

Trotzdem gehe man davon aus, dass dank der Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro auch in diesem Jahr genügend Saisonarbeiterinnen und -arbeiter nach Deutschland kämen, sagte Benjamin Luig von der Initiative. «Ich würde davon ausgehen, dass der gestiegene Mindestlohn ein Anreiz ist.» Im Jahr kämen rund 270 000 Saisonkräfte nach Deutschland, vor allem aus Rumänien und Polen, zunehmend aber auch aus der Ukraine, Kirgistan, Usbekistan und Georgien. Sie pflücken Erdbeeren, stechen Spargel, helfen bei der Weinlese oder verpacken Obst und Gemüse.

Schaum erklärte, die Berliner Ampel habe im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt, für vollen Krankenversicherungsschutz von Saisonarbeitern ab dem ersten Tag zu sorgen - passiert sei bisher wenig. Aufgrund einer seit 2022 geltenden gesetzlichen Verpflichtung meldeten Betriebe ihre Saisonkräfte zwar bei privaten Gruppen-Krankenversicherungen an, doch bekämen viele Betroffene keine Versicherungsnachweise ausgehändigt, und teils seien nicht alle Behandlungskosten übernommen worden, so dass Betroffene große Summen selbst hätten tragen müssen. Auf Nachfragen bei den zuständigen Ministerien sei darauf verwiesen worden, dass das Thema in der Ressortabstimmung sei, sagte Schaum. Dabei seien die ersten Saisonarbeiter wieder auf den Feldern unterwegs.

Große Lücken sehen die Gewerkschaft und die Initiative auch bei den Kontrollen. Weniger als ein Prozent der Agrarbetriebe mit Beschäftigten seien 2022 laut Zollstatistik darauf kontrolliert worden, ob der Mindestlohn korrekt gezahlt worden sei - und damit etwas weniger als im Vorjahr. Problematisch sei auch eine mangelnde Koordination der Kontrollen, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Nur vereinzelt hätten Zoll und Arbeitsschutz Betriebe gemeinsam überprüft. Vom Prinzip her arbeiteten sie nebeneinander her.

Die Initiative Faire Landarbeit ist ein Bündnis gewerkschaftsnaher Beratungsstellen, der IG BAU, kirchlicher Beratungsstellen und weiterer Organisationen.

(Text: dpa)

Coca-Cola-Beschäftigte fordern mehr Geld

Hunderte Beschäftigte des Getränke-Riesen Coca-Cola haben am Donnerstag, 2. Februar, ihre Arbeit niedergelegt und bei Kundgebungen in Dortmund und Lüneburg mehr Geld gefordert. Sie wollen monatlich 400 Euro mehr Gehalt und mehr Geld für Auszubildende. Warnstreiks hatte es zuletzt auch in anderen Bundesländern gegeben.
Coca-Cola-Beschäftigte fordern mehr Geld
Bild: ZB/dpa

Die Arbeitgeberseite hatte im Dezember ein Lohn-Plus von 100 Euro sowie eine einmalige Inflationsausgleichsprämie von 1000 Euro in den Raum gestellt. Das sei ein «Schlag ins Gesicht» der Beschäftigten, sagte Freddy Adjan, der für die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) verhandelt. Wichtig sei eine tabellenwirksame Lohnerhöhung, nicht die Einmalzahlung. Der Verhandlungsführer des Konzerns, Gero Ludwig, sagte, man folge mit dem Angebot der Bundesregierung, die eine steuerfreie Einmalzahlung bei gleichzeitigen moderaten Tarifabschlüssen empfehle.

Am Mittwoch (8. Februar) wird weiterverhandelt. Adjan kündigte für den Fall, dass es keine Einigung gibt, an: «Dann werden wir in Auseinandersetzungen gehen, die Coca-Cola noch nicht gehabt hat.» Es könne nicht sein, dass Coca Cola derzeit so viel Geld verdiene und bei den Beschäftigten so wenig ankomme.

Coca-Cola hat 28 Standorte mit 6500 Beschäftigten in Deutschland. Zur Kundgebung in Dortmund trafen sich laut einer NGG-Sprecherin gut 500 Mitarbeiter aus NRW-Standorten, nach Lüneburg kamen demnach gut 500 Beschäftigte aus Standorten in Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein. Einer Coca-Cola-Sprecherin zufolge nahmen an den Warnstreiks an den NRW-Standorten mehr als 300 Mitarbeitende teil. Demnach stand die Produktion dort am Donnerstag still - wie auch während der eintägigen Warnstreiks in verschiedenen Bundesländern in den vergangenen Tagen. Lieferungen an Kunden seien teilweise verschoben worden.

(Text: dpa)

Jobwechsel - Was passiert mit dem Resturlaub beim vorherigen Arbeitgeber?

Oft kommt es nach Jobwechseln oder Kündigungen zum Streit über offene Urlaubsansprüche, die Arbeitnehmer bezahlt haben wollen. In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht am 31. Januar entschieden, dass bei finanziellen Abgeltungsansprüchen für nicht genommenen Urlaub nach Ende eines Arbeitsverhältnisses weiter eine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt. Die Erfurter Richter sorgten damit für eine Klarstellung im deutschen Urlaubsrecht. Verhandelt wurde ein Fall aus Niedersachsen.
Jobwechsel - Was passiert mit dem Resturlaub beim vorherigen Arbeitgeber?
Bild: dpa

Arbeitnehmer, die nach einem Urlaubsurteil der höchsten deutschen Arbeitsrichter vom Dezember auf einen Wegfall auch der Verjährungsfrist bei Abgeltungsansprüchen gehofft hatten, wurden enttäuscht. Allerdings räumte das Gericht für Altfälle eine Übergangsfrist von 2018 bis 2021 ein, wie der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel deutlich machte.

Die Richter reagierten damit auf die in den vergangenen Jahren geänderte Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen. 2018 hatte der Europäische Gerichtshof dazu entschieden, ein Jahr später das Bundesarbeitsgericht. Normalerweise beginnen die Fristen am Ende des Kalenderjahres, in dem Urlaubsansprüche strittig sind.

Kurz vor Weihnachten hatte das Bundesarbeitsgericht geurteilt, dass Urlaub in einem bestehenden Arbeitsverhältnis nicht verjähren kann, wenn Arbeitgeber ihrer Informationspflicht nicht nachkommen. Sie müssen ihre Beschäftigten auf ihre Urlaubsansprüche hinweisen und warnen, dass sie verfallen, wenn kein Urlaubsantrag gestellt wird. Damit wurde eine EuGH-Entscheidung in deutsches Recht umgesetzt.

Manche Arbeitgeber befürchteten danach eine Klageflut wegen der Bezahlung offener Urlaubsansprüche aus seit Jahren beendeten Arbeitsverhältnissen. Arbeitnehmer würden vor allem nach dem Ende von Arbeitsverhältnissen Geld für offene Urlaubsansprüche einklagen - bei laufenden Arbeitsverhältnissen spiele die Sorge um den Job eine stärkere Rolle, erklärte der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing.

Den Bestand der dreijährigen Verjährungsfrist bei Abgeltungsansprüchen aus beendeten Arbeitsverhältnissen begründete Kiel damit, dass es nicht um den wichtigen Erholungszweck, sondern einen «reinen Geldanspruch» gehe, also den finanziellen Ausgleich für Urlaub. Zudem gebe es für Arbeitnehmer nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses keinen Druck mehr, möglicherweise auf Urlaub zu verzichten.

Den Präzedenzfall für die Entscheidung lieferte ein Fluglehrer und Pilot aus Niedersachsen, der für nichtgenommenen Urlaub von 2010 bis 2015 insgesamt 44 899 Euro von seinem Arbeitgeber verlangte - mit Erfolg für einen Teil der Jahre. Ihm wurden 37 416 Euro zugesprochen.

(Text: dpa)

Bauhauptgewerbe: Tarifparteien einigen sich auf Inflationsausgleichsprämie

Die Tarifvertragsparteien der Baubranche (Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und IG Bauen-Agrar-Umwelt) haben sich nach intensiven Verhandlungen auf eine tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie geeinigt. Die zuständigen Gremien stimmten dem Abschluss am 24. und am 30. Januar 2023 zu.
Bauhauptgewerbe: Tarifparteien einigen sich auf Inflationsausgleichsprämie
Bild: pixabay

Der neue Tarifvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren sieht neben bereits Ende 2021 beschlossenen Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie Einmalzahlungen für 2021, 2022 und 2023 nunmehr für alle Arbeitnehmer*innen eine zusätzliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 1.000 Euro vor, von denen je 500 Euro in diesem und dem kommenden Jahr gezahlt werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilige Leistungen, Auszubildende insgesamt 300 Euro, ebenfalls in Teilbeträgen für beide Jahre.

Beide Vertragsseiten sind sehr froh, eine schnelle Einigung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Bau gefunden zu haben. Ziel war es, in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich viele private Haushalte befinden, die attraktiven tariflichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigten und Auszubildenden im Bauhauptgewerbe aufrecht zu erhalten. Der Abschluss zeigt, dass die Bauunternehmen trotz der aktuell großen Herausforderungen für die Bauwirtschaft weiterhin eine gute Beschäftigungsperspektive bieten.

Mit dem Tarifabschluss haben die Tarifvertragsparteien am Bau erneut unter Beweis gestellt, dass sie zum Wohle der Bauleute und deren Unternehmen akute Herausforderungen sozialpartnerschaftlich lösen. Gerade angesichts des Fachkräftemangels ist dies ein klares Signal für eine stabile Zukunft am Bau.

(Text: Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und IG Bauen-Agrar-Umwelt)

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