Tarifstreit im Groß- und Außenhandel spitzt sich zu

Nach dem Einzelhandel spitzt sich auch im Groß- und Außenhandel der Tarifstreit weiter zu. Die Arbeitgeberseite empfahl den tarifgebundenen Unternehmen der Branche nach monatelangen vergeblichen Verhandlungen, die Löhne und Gehälter auch ohne einen Tarifabschluss spätestens zum 1. Dezember freiwillig um 2 Prozent zu erhöhen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Arbeitgeberkreisen erfuhr. Bei der Gewerkschaft Verdi stieß das Vorgehen der Arbeitgeber auf Empörung.
Tarifstreit im Groß- und Außenhandel spitzt sich zu
Bild: Silas Stein/dpa

Die Arbeitgeberseite wolle mitten in der laufenden Tarifrunde einseitig die Löhne in der Branche festlegen, kritisierte der Verdi-Bundesfachgruppenleiter für den Groß- und Außenhandel, Manfred Wirsch. «Das Vorgehen der Unternehmer ist eine absolute Missachtung der Leistung der Beschäftigten im Groß- und Außenhandel», rügte er.

Der Hauptgeschäftsführer der Düsseldorfer Arbeitgeberverbände, Michael Grütering, sagte dagegen: «Wir wollen ein Zeichen setzen.» Die Tarifempfehlung ermögliche es den von der Pandemie schwer getroffenen Unternehmen der Branche, das Jahr 2021 zu überstehen und versetze gleichzeitig die gut durch die Krise gekommenen Unternehmen in die Lage, Löhne und Gehälter auch vor dem Dezember anzuheben. Er empfahl, die stockenden Tarifverhandlungen sollten nach einer «Denkpause» nach den Sommerferien fortgesetzt werden.

In Arbeitgeberkreisen hieß es, die Unternehmen der Branche seien extrem unterschiedlich von der Corona-Krise betroffen. Es gebe Firmen, die gut durch die Pandemie gekommen seien, andere stünden vor dem Abgrund. Der Vorschlag solle die notwendige Flexibilität bringen. Firmen, denen es gut gehe, könnten die Löhne sofort erhöhen, andere hätten Zeit bis zum Dezember.

Verdi wies diese Darstellung allerdings zurück. Die Branche habe ein sehr erfolgreiches Jahr hinter sich, sagte Wirsch. Insgesamt hätten die Unternehmen des Großhandels im Jahr 2020 einen Gesamtumsatz von mehr als 1,5 Billionen Euro ausweisen können - eine erneute Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Auch für 2021 werde mit weiteren Zuwächsen gerechnet. Die Beschäftigten der Branche hätten in den Monaten der Pandemie außergewöhnliches geleitet, um die Versorgung des Handels und der Bevölkerung sicherzustellen. Zum Dank verweigerten die Unternehmen den Beschäftigten eine wirkliche Reallohnerhöhung, obwohl das Geld da sei. Verdi fordert in der Tarifrunde deutliche Einkommenssteigerungen für die Beschäftigten.

(Text: dpa)

OECD: Deutscher Arbeitsmarkt widersteht Corona-Krise

Der deutsche Arbeitsmarkt hat die Covid-19-Krise der Industriestaaten-Organisation OECD zufolge bisher «sehr gut» überstanden. Beschäftigungsverluste während der Pandemie seien moderat ausgefallen, teilte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am gestrigen Mittwoch (7. Juli) in Paris mit.
OECD: Deutscher Arbeitsmarkt widersteht Corona-Krise
Bild: dpa

Die Arbeitslosigkeit in der größten Volkswirtschaft der Eurozone sei vergleichsweise wenig gestiegen. Die Arbeitslosenquote betrug im Juni nach früheren Angaben der Bundesagentur für Arbeit 5,7 Prozent. In Deutschland habe es vor und während der Krise weniger Arbeit aus dem Homeoffice gegeben als in anderen vergleichbaren OECD-Staaten, berichtete die Organisation.

Sie warnte vor längerfristigen Folgen der Krise für den internationalen Arbeitsmarkt. Ende 2020 seien binnen Jahresfrist in den 38 Mitgliedsländern rund 22 Millionen Jobs weggefallen. Weltweit seien es sogar rund 114 Millionen Jobs gewesen.

Es werde nicht gelingen, bis Ende nächsten Jahres bei der Beschäftigung innerhalb der OECD wieder auf den Stand von vor der Krise zu kommen. Zur OECD gehören wichtige Industriestaaten wie die USA, Japan oder Deutschland.

(Text: dpa)

Bekommen Reiserückkehrer in Quarantäne weiter Lohn?

Die besonders ansteckende Delta-Variante des Coronavirus macht Reiseplanung auch im Sommer 2021 zur Herausforderung. Länder, in denen sich die Variante schnell verbreitet, wurden zuletzt zum Virusvariantengebiet erklärt. Für Reisende kann das zum Worst-Case-Szenario werden: Sie müssen bei Rückkehr zwingend 14 Tage in Quarantäne. Bei einer Rückkehr aus sogenannten Hochinzidenzgebieten kann die Quarantäne frühestens fünf Tage nach Rückkehr durch einen negativen Test beendet werden, sofern man nicht geimpft oder genesen ist.
Bekommen Reiserückkehrer in Quarantäne weiter Lohn?
Bild: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann das vor Probleme stellen, wenn sie etwa nicht von zu Hause aus arbeiten können. Was gilt zur Entgeltfortzahlung während der Quarantäne?

Anspruch auf Lohnentschädigung - Hier ist grundsätzlich zu unterscheiden: «Wenn ein Gebiet nach der Abfahrt zur Risikoregion wird, kann der Arbeitnehmer nichts dafür», erklärt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür.

Der Lohn muss dann vom Arbeitgeber zwar nicht weiter bezahlt werden. Der Arbeitnehmer erhält aber eine Entgeltzahlung in gleicher Höhe vom Arbeitgeber. Diese wird hinterher vom Staat erstattet. Dieser Anspruch auf Entschädigung ist in Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetz geregelt.

Zum Urlaubnehmen während der Quarantäne-Zeit kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht zwingen. Dies könne höchstens einvernehmlich vereinbart werden, sagt Rechtsanwältin Oberthür.

Bei Wissen über Quarantäne entfällt Entschädigung - Ob ein Arbeitnehmer die Entschädigung über den Arbeitgeber ausgezahlt bekommt, hängt also grundsätzlich davon ab, ob das Reiseziel schon vor Antritt der Reise als ein Gebiet eingestuft wurde, das bei Rückkehr eine Quarantäne nach sich zieht.

Bei einer vermeidbaren Reise in ein solches Gebiet entfällt die Entschädigung. «Maßgeblich ist das Datum der Abfahrt», so Oberthür. Wer sich bewusst für ein Risikogebiet entscheidet, könnte gegen die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verstoßen, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht. Der Arbeitsausfall durch die Quarantäne nach der Rückkehr ist dann bei Abfahrt bereits abzusehen.

Arbeitgeber darf Reisen nicht verbieten - Verbieten darf der Arbeitgeber das Reisen in ein Risikogebiet beziehungsweise Virusvariantengebiet nach Meinung von Nathalie Oberthür allerdings nicht. Die Arbeitsrechtsexpertin sieht hierfür keine Rechtsgrundlage, auch wenn die Situation derzeit strittig ist.

Eine aktuelle Übersicht über die internationalen Risikogebiete findet sich auf der Website des Robert-Koch-Instituts.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

(Text: dpa-tmn)

Tarifstreit im Einzelhandel

In den Tarifstreit im Einzelhandel kommt durch einen Vorstoß der Arbeitgeber Bewegung. Der Handelsverband Deutschland (HDE) empfahl am gestrigen Dienstag (6. Juli) Einzelhändlern, die gut durch die Corona-Krise gekommen sind, die Löhne und Gehälter ihrer Mitarbeiter noch vor einem Tarifabschluss freiwillig um zwei Prozent zu erhöhen. Außerdem regte der Verband einen einmaligen Corona-Bonus in Höhe von 300 Euro an die Beschäftigten an.
Tarifstreit im Einzelhandel
Bild: dpa

Mehrere große Handelsketten wie Ikea, Otto, die Rewe-Gruppe mit ihren tarifgebundenen Einzelhandelsgeschäft bei Penny und Rewe sowie mehrere Regionalgesellschaften des Edeka-Verbundes mit ihren tarifgebundenen Filialen hätten bereits verbindlich erklärt, die freiwillige Entgelterhöhung umsetzen zu wollen, berichtete der HDE.

Die Tarifverhandlungen im Einzelhandel mit seinen mehr als drei Millionen Beschäftigen sind dieses Jahr besonders kompliziert. Wegen der Corona-Pandemie gibt es viel größere Unterschiede bei der wirtschaftlichen Lage der Händler als sonst. Während etwa Lebensmittelhändler zu den Krisengewinnern gehörten und in der Pandemie massive Umsatzsteigerungen verzeichneten, brachen die Umsätze im Modehandel mit coronabedingten Ladenschließungen ein.

Die Arbeitgeber drängen deshalb auf eine Differenzierung zwischen Unternehmen je nach Betroffenheit von der Krise. In den Tarifverhandlungen vereinbarte Lohnerhöhungen sollen nach den Plänen der Arbeitgeber bei den härter getroffenen Unternehmen erst mit deutlicher Verzögerung greifen.

Das stößt bei der Gewerkschaft Verdi indes auf wenig Gegenliebe. Sie fordert eine pauschale Erhöhung der Entgelte um 4,5 Prozent. Denn Beschäftigte in den von der Krise hart getroffenen Unternehmen bräuchten mehr Geld. Sie seien oft von Kurzarbeit betroffen gewesen und hätten in der Pandemie erheblich an Einkommen verloren.

Mit dem Vorstoß will der Einzelhandel nun offenbar der Gewerkschaft ein Stück weit den Wind aus den Segeln nehmen. Im Laufe des Sommers könne dann «in der nötigen Sachlichkeit und Ruhe über einen differenzierten Tarifabschluss für die gesamte Branche verhandelt werden», sagte HDE-Geschäftsführer Steven Haarke.

Die zur Schwarz-Gruppe gehörenden Handelsketten Lidl und Kaufland hatte bereits Ende Mai angekündigt, die Löhne ab Juli um drei Prozent zu erhöhen und angekündigt, auch an der Lohnerhöhung festzuhalten, falls der Tarifabschluss niedriger ausfalle.

(Text: dpa)

42 Prozent der Renten-Anträge bei Berufsunfähigkeit abgelehnt

Mehr als 42 Prozent der Menschen, die wegen Berufsunfähigkeit in Rente wollten, sind im vergangenen Jahr mit ihrem Antrag gescheitert. Der Anteil sank seit 2001 nie unter 42, mitunter kletterte er seither auf bis zu 45 Prozent. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
42 Prozent der Renten-Anträge bei Berufsunfähigkeit abgelehnt
Bild: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Die Zahl der abgelehnten Anträge stieg von rund 143 000 im Jahr 2019 auf 154 000 im vergangenen Jahr.

Eine Ablehnung kann mehrere Gründe haben. Eine sogenannte EM-Rente bekommt nur, wer mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert ist, davon die letzten drei mit Pflichtbeiträgen. Kein Einvernehmen zwischen Antragsteller und Rentenversicherung herrscht oft bei der Beurteilung der gesundheitlichen Verfassung. Am Ende zählt die Meinung eines Amtsarztes, in der Regel nach einem Besuch dort.

In die Höhe gegangen sind in den vergangenen Jahren die bei der EM-Rente gezahlten Summen. Die durchschnittlichen Zahlbeträge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Rentenzugang lagen im Jahr 2020 bei 882 Euro, bei 524 Euro wegen teilweiser Erwerbsminderung und bei 936 Euro wegen voller Erwerbsminderung. 2019 waren es noch 806 Euro im Schnitt insgesamt, im Jahr davor 735 Euro und ein Jahr früher 716 Euro.

Die Erwerbsminderungsrente war in den vergangenen Jahren immer wieder verbessert worden. So werden Erwerbsminderungsrentner erst seit 2019 bei der Rentenberechnung so behandelt, als wenn sie bis zum aktuellen Rentenalter gearbeitet hätten. Der Rentenanspruch wurde dabei aber nur für Neurentner höher. Alle, die vorher eine EM-Rente beantragt haben, müssen etwa dauerhaft mit niedrigerer Rente auskommen. Mehr als ein Drittel aller Betroffenen beantragt die EM-Rente wegen psychischer Probleme.

Die Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann, die die Anfrage gestellt hatte, forderte, Konsequenzen aus der Lage zu ziehen. Der Zugang zu EM-Renten müsse leichter werden. «Menschen, die sich kaputt gearbeitet haben, müssen abgesichert aus dem Erwerbsleben ausscheiden können», sagte Zimmermann. Auskömmlich sollten die Versicherungsleistungen sein. Die Erwerbsminderungsrenten lägen heute unter der Armutsgefährdungsschwelle.

(Text: dpa)

Mindestlohn steigt auf 9,60 Euro

Zum ersten Juli ist der gesetzliche Mindestlohn um zehn Cent auf 9,60 Euro je Stunde gestiegen. Die Anpassung ist Teil einer schrittweisen Steigerung: Zum 1. Januar 2022 erhöht sich der Mindestlohn erneut auf 9,82 Euro und ein halbes Jahr später auf 10,45 Euro. Ausgehandelt hatten Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter diese Schritte nach langem Streit in der Mindestlohnkommission, die laut Gesetz alle zwei Jahre die künftige Höhe der Lohnuntergrenze neu festlegen muss. Auf Empfehlung der Kommission hatte die Bundesregierung dann die Erhöhung beschlossen.
Mindestlohn steigt auf 9,60 Euro
Bild: dpa

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert seit langem deutlich mehr, nämlich 12 Euro pro Stunde. «Von 9,60 Euro je Stunde kann niemand, weder auf dem Land und schon gar nicht in den Ballungsräumen der Großstädte, seine Miete bezahlen, seinen Kindern eine Klassenfahrt oder jetzt im Sommer eine Ferienreise ermöglichen», sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Löhne unter 12 Euro machten arm trotz Arbeit und sorgten letztlich für Altersarmut.

Auch die Linke kritisierte die aktuelle Erhöhung als zu niedrig. «Ein Mindestlohn, der selbst bei einem ganzen Arbeitsleben in Vollzeit am Ende im Alter zu Armut führt, hat nichts mit fairer Entlohnung zu tun. 12,21 Euro pro Stunde wären im Moment nötig, um auf eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu kommen», sagte Parteichefin Susanne Hennig-Wellsow. Die Linke fordert eine Anhebung auf 13 Euro.

(Text: dpa)

Zahl der Arbeitslosen sinkt um 73 000

Auf dem Weg aus der Corona-Pandemie ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland so stark gesunken wie seit zehn Jahren nicht mehr in einem Juni. Im Vergleich zum Mai sank die Zahl der Menschen ohne Job deutlich um 73 000 auf 2,614 Millionen, teilte die Bundesagentur für Arbeit am gestrigen Mittwoch (30. Juni) in Nürnberg mit. Das sind 239 000 Arbeitslose weniger als im Juni 2020. Die Arbeitslosenquote sank bundesweit im Vergleich zum Mai um 0,2 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ergibt sich sogar ein Minus von 0,5 Punkten.
Zahl der Arbeitslosen sinkt um 73 000
Bild: dpa

«Die umfassende Besserung auf dem Arbeitsmarkt setzt sich im Juni fort», sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur, Detlef Scheele. «Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind weiter kräftig gesunken.» Die Unternehmen reduzierten weiter die Kurzarbeit und suchten wieder verstärkt nach Personal. Für die Monatsstatistik hat die Bundesagentur Daten bis zum 14. Juni berücksichtigt.

Bei der Kurzarbeit habe sich ein spürbarer Rückgang ergeben, hieß es von der Bundesagentur. In der Zeit vom 1. bis 24. Juni habe es lediglich noch neue Anzeigen für 59 000 Personen gegeben. Meist wird für weniger Personen Kurzarbeit tatsächlich in Anspruch genommen als angezeigt. Daten für die tatsächlich realisierte Kurzarbeit liegen der Bundesagentur nur bis zum April vor. In diesem Monat wurde Hochrechnungen zufolge für 2,34 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld gezahlt. In der Spitze waren es im April 2020 fast sechs Millionen.

Zum Start des Ausbildungsjahren ist die Situation auf dem Lehrstellenmarkt angespannt. Von Oktober 2020 bis Juni 2021 hätten sich 385 000 junge Leute und damit 32 000 weniger als ein Jahr zuvor auf einen Ausbildungsplatz beworben - bei einem in etwa gleichem Aufkommen von Schulabgängern. 158 000 Bewerber seien im Juni noch unversorgt gewesen. Die Betriebe hatten bis dato 468 000 Lehrstellen gemeldet, 15 000 weniger als im Jahr zuvor. Davon waren 216 000 im Juni noch unbesetzt.

(Text: dpa)

Homeoffice-Pflicht endet: Wirtschaft froh, DGB fordert Regeln

Die Wirtschaft hat das Auslaufen der coronabedingten Homeofficepflicht am gestrigen Mittwoch (30. Juni) begrüßt. Dieser «bürokratische Aktionismus» sei ein überflüssiges Einmischen der Politik gewesen, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, der Deutschen Presse-Agentur.
Homeoffice-Pflicht endet: Wirtschaft froh, DGB fordert Regeln
Bild: dpa

Die Unternehmen hätten in den vergangenen Monaten eigenverantwortlich, freiwillig und sehr zuverlässig in allen Branchen Homeoffice ermöglicht. «Wir Arbeitgeber haben beim Homeoffice geliefert und das werden wir auch weiterhin tun, da wo es interne wie externe Betriebsprozesse zulassen. Dafür brauchen wir keine Verordnung.»

Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, forderte eine dauerhafte Regulierung in diesem Bereich. Auch von der nächsten Bundesregierung erwarte man hier ein Gesetzespaket, sagte er der dpa. Viele Beschäftigte wünschten sich für die Zukunft einen gesunden Mix aus Präsenzarbeit und der Möglichkeit, mobil arbeiten zu können. «Zu diesem gesunden Mix gehören aber klare Spielregeln, denn spätestens die Pandemie hat die schwerwiegenden Probleme im Homeoffice sichtbar gemacht: Überlange Arbeitszeiten und unbezahlte Mehrarbeit, permanente Verfügbarkeitserwartungen, eine wackelige Ausstattung oder digitale Überwachung.»

Hoffmann forderte einen Rechtsanspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten, einen angemessenen Arbeitsschutz, «eine ordentliche Ausstattung» und weitere Schritte hin zu mehr Mitbestimmung. «Klar muss auch sein, dass Homeoffice nicht vom Arbeitgeber verordnet werden darf.»

Die Arbeitgeber lehnen das ab. «Eine Homeoffice-Regulierung ist weder nötig noch sinnvoll», sagte Kampeter. «Damit die Wirtschaft wieder in Fahrt kommt, braucht sie die richtigen Rahmenbedingungen: Flexibilität und Freiräume für Innovationen statt weiterer Regulierungen.»

Die in der Bundes-Notbremse verankerte Homeoffice-Pflicht läuft an diesem Mittwoch gemeinsam mit der Notbremse aus. Die Gültigkeit war im Infektionsschutzgesetz bis zum 30. Juni befristet. Unternehmen müssen dennoch weiterhin Corona-Maßnahmen aufrechterhalten und zwei Tests pro Woche anbieten und Hygienepläne erstellen. Das ist in der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung geregelt, die mit dem heutigen 1. Juli in Kraft tritt und bis zum 10. September gelten soll.

Der DGB stützt seine Forderungen nach einer dauerhaften Regulierung bei Homeoffice und mobilem Arbeiten auch auf eine noch unveröffentlichte Auswertung von Umfragedaten von Beschäftigten, die bereits vor einem Jahr erhoben wurden. Die Auswertung liegt der dpa vor. Demnach haben Beschäftigte im Homeoffice zwar nach eigenem Empfinden mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei Arbeitszeit und Arbeitseinteilung als Beschäftigte mit festem Arbeitsplatz in der Firma. Allerdings berichten sie auch öfter von überlangen Arbeitszeiten und von Leistungsdruck.

46 Prozent der Befragten, die im Homeoffice oder mobil arbeiteten, gaben an, es komme «sehr häufig» oder «oft» vor, dass sie während der arbeitsfreien Zeit nicht richtig abschalten könnten. Von den Beschäftigten mit einem festen Arbeitsplatz sagten das nur 34 Prozent. Deutlich mehr Homeoffice-Beschäftigte (39 Prozent) gaben außerdem an, von ihnen werde «sehr häufig» oder «oft» erwartet, außerhalb der Arbeitszeit per E-Mail oder Telefon erreichbar zu sein (andere Beschäftigte: 15 Prozent).

(Text: dpa)

35-Stunden-Woche wird im Osten zur Sache der Betriebe

Seit Jahrzehnten streitet die IG Metall für die 35-Stunden-Woche im Osten. Eine flächendeckende Lösung mit den Arbeitgebern kam nie zustande. Doch eine neue Vereinbarung ermöglicht nun die Angleichung der Arbeitszeit auf betrieblicher Ebene. Berlin/Frankfurt (dpa) - Für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie im Osten rückt die Angleichung ihrer Arbeitszeit an den Westen ein Stück näher. Die Tarifpartner haben eine Öffnungsklausel für die Flächentarifverträge in Berlin-Brandenburg und Sachsen unterzeichnet, wie IG Metall und Arbeitgeber am Montag mitteilten. Damit könnten nun in den einzelnen Betrieben jeweils entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen werden, um die Arbeitszeit schrittweise zu verkürzen. Bislang sehen die Flächentarifverträge im Osten im Vergleich zur 35-Stunden-Woche im Westen noch eine drei Stunden längere Regelarbeitszeit vor.
35-Stunden-Woche wird im Osten zur Sache der Betriebe
Bild: dpa

Die Regelarbeitszeit flächendeckend zu ändern war auch bei den jüngsten Tarifverhandlungen im Frühjahr trotz zahlreicher Warnstreik-Aktionen nicht gelungen. Stattdessen einigten sich beide Seiten darauf, im Juni einen tariflichen Rahmen zu vereinbaren, innerhalb dessen Lösungen auf der Betriebsebene gefunden werden können.

Dieser sieht nun vor, dass in den einzelnen Betrieben von den dortigen Betriebsräten und Arbeitgebern ab dem kommenden Jahr eine stufenweise Absenkung ser Arbeitszeit ausgehandelt werden kann. Dafür soll eine zeitlich befristete Teilkompensation möglich werden: Beschäftigte müssten dann für einige Zeit beispielsweise auf einen Teil ihres Weihnachts- oder Urlaubsgelds verzichten.

«Man verzichtet eine Zeit lang auf einen Teil der Leistung und ab einem bestimmten Zeitpunkt X besteht der Anspruch dann wieder zu 100 Prozent», sagte am Montag Birgit Dietze, IG-Metall-Bezirksleiterin für Berlin, Brandenburg und Sachsen, Birgit Dietze. Den Verhandlungsergebnissen in den Betrieben müssten am Ende zudem Gewerkschaft sowie die Arbeitgeberverbände zustimmen. Die nun gefundene tarifliche Regelung habe bis Ende 2023 Bestand.

Schon jetzt sei in einigen Betrieben eine stufenweise Einführung der 35-Stunden-Woche umgesetzt worden, darunter bei VW Sachsen, dem Autozulieferer SAS im sächsischen Meerane sowie ZF in Brandenburg an der Havel, erklärte Dietze. Sie gehe davon aus, dass künftig für etwa 80 Prozent der Beschäftigten in Berlin, Brandenburg und Sachsen entsprechende Betriebsvereinbarungen getroffen werden könnten.

Die Arbeitgeberverbände für Berlin, Brandenburg und Sachsen bezeichneten die Einigung mit der IG Metall am Montag als «Durchbruch». «Die Betriebe erhalten die Möglichkeit, im Rahmen des Flächentarifvertrages auf ihren Bedarf hin zugeschnittene Arbeitszeitregelungen zu vereinbaren», teilte der Verhandlungsführer des Verbands der Metall- und Elektroindustrie Berlin und Brandenburg (VME), Stefan Moschko, mit. «Hiermit wird gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Flächentarifvertrages geschaffen.»

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall lobte ebenfalls den Kompromiss. «Manchmal gelingt sogar die sprichwörtliche Quadratur des Kreises», teilte Verbandspräsident Stefan Wolf mit. «Mit der nun gefundenen Lösung machen wir die Arbeitszeit in Ostdeutschland flexibler und geben den Unternehmen mehr Spielraum für individuelle Lösungen, stärken damit gleichzeitig den Flächentarifvertrag und die Tarifbindung im Osten.»

Auch der Bundesvorstand der IG Metall bewertete die Einigung am Montag positiv. «Wichtig für uns ist, dass die tarifliche Arbeitszeit als Kern tariflicher Materien nicht alleine den Betriebsparteien überlassen wird, sondern der Zustimmung der Tarifvertragsparteien bedarf», teilte der Erste Vorsitzende, Jörg Hofmann, mit. «Wir gehen davon aus, dass auf Basis dieser Lösung auch in den übrigen Tarifgebieten Ostdeutschlands die Gespräche über die Arbeitszeitangleichung fortgesetzt werden.»

Schlag gegen organisierte Schwarzarbeit

Mit einer groß angelegten Razzia sind Behörden in Nordrhein-Westfalen und Berlin gegen organisierte Schwarzarbeit in der Personaldienstleistungs- und Baubranche vorgegangen. Dabei wurden am Mittwoch (23. Juni) mehr als 50 Wohnungen und Geschäftsräume in Berlin und 16 NRW-Städten durchsucht.
Schlag gegen organisierte Schwarzarbeit
Bild: dpa

Gegen den mutmaßlichen Hauptbeschuldigten wurde ein Haftbefehl vollstreckt. Mehr als 300 Einsatzkräfte von Zoll, Steuerfahndung und Polizei seien beteiligt gewesen, berichtete das Hauptzollamt Duisburg am Donnerstag. Durchsuchungen gab es in NRW unter anderem in Köln, Mönchengladbach, Wuppertal und Düren sowie in zahlreichen Ruhrgebietsstädten.

Der Zoll sprach von einem aus mehreren Unternehmen bestehenden «Schwarzarbeits-Firmennetz». Ingesamt werde gegen 13 Menschen ermittelt. Die Behörden werfen den Beteiligten vor, Sozialabgaben veruntreut und sie den Sozialkassen vorenthalten zu haben. Umfangreiches Beweismittel sei sichergestellt worden, darunter Computer und Smartphones, die jetzt ausgewertet werden sollen. Mehr als 180 000 Euro wurden gepfändet oder vorläufig gesichert.

(Text: dpa)

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