Kranich gegen Condor

Im Kampf um künftige Passagiere setzt die Lufthansa ihre Konkurrentin Condor stark unter Druck. Zum 1. Juni kommenden Jahres wurde das langjährige Abkommen über Zubringerdienste zu Condor-Langstreckenflügen gekündigt, wie beide Seiten am Freitag (4. Dezember) in Frankfurt bestätigten. Die kleinere Condor fühlt sich an die Wand gedrückt und wirft dem mit Steuermitteln geretteten Kranich-Konzern vor, einen unliebsamen Konkurrenten aus dem Markt drängen zu wollen.
Kranich gegen Condor
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Ohne das Abkommen wären nahtlose Gesamtreisen mit durchgechecktem Gepäck und nur einem Ticket für die Umsteiger unter den Condor-Gästen nicht mehr möglich, klagt die Condor. Sie könne eine Strecke wie beispielsweise Hamburg-Frankfurt-Jamaika nicht mehr zu gleichen Bedingungen anbieten, weil sie die notwendigen Zubringerflüge selbst nicht im Programm hat und sie auch nicht wie bislang zu pauschalen Bedingungen bei der Lufthansa dazu buchen könnte. Das könnte auch das für Condor sehr wichtige Veranstaltergeschäft mit Pauschalreisen beeinflussen.

Eine Condor-Sprecherin betonte, dass die aktuelle Vereinbarung zunächst bis Ende Mai uneingeschränkt weiter gelte. Für die Gäste seien damit die Zubringerflüge für die nächsten sechs Monate gesichert. Man prüfe derzeit Optionen für die Zeit danach. Der Ferienflieger hatte in der Vor-Corona-Zeit dem Vernehmen nach jährlich zwischen 60 und 65 Millionen Euro für die Teilstrecken an die Lufthansa überwiesen.

Die Condor sei auch ohne Abkommen künftig frei, einzelne Lufthansa-Tickets zu kaufen und in ihre Produkte zu integrieren, erklärte ein Lufthansa-Sprecher. Damit sei dann auch das Durchchecken des Gepäcks kein Problem. «Condor-Gäste sind uns selbstverständlich immer willkommen.»

Die Condor hatte erst in dieser Woche das Schutzschirmverfahren verlassen, das sie seit Herbst 2019 nach der Pleite der britischen Mutter Thomas Cook durchlaufen hatte. Ein neuer Investor war nicht gefunden worden, nachdem zu Beginn der Corona-Krise die bereits fest verabredete Übernahme durch die polnische Lot-Mutter PGL geplatzt war. Bereits damals hatte Lufthansa mit einer Kündigung der Zubringerdienste gedroht. Nach einer erneuten Umschuldung ist die Condor nun mit Hilfe eines langfristigen, 550 Millionen Euro schweren Kredits der staatlichen KfW-Bank unterwegs und damit nicht von einem größeren Konzern wirtschaftlich geschützt.

Ein Lufthansa-Sprecher begründete das Vorgehen damit, dass man gerade im Zeichen der Corona-Krise die eigenen Flugzeuge auslasten und damit Arbeitsplätze sichern müsse. Es gilt in der Branche als sicher, dass nach der Pandemie die touristische Nachfrage schneller wieder anziehen wird als die von Geschäftsreisenden. Schon vor Corona hatte der M-Dax-Konzern angekündigt, mehr touristische Ziele auch auf der Langstrecke anfliegen zu wollen. Erste Versuche mit der Tochter Eurowings sollen ausgebaut werden mit dem auch intern umstrittenen Projekt «Ocean», für das ein neuer Flugbetrieb mit vergleichsweise niedrigen Personalkosten gegründet worden ist.

Vor Corona hatten die beiden Gesellschaften in friedlicher Koexistenz agiert, war man doch lange miteinander verbunden gewesen. Schon bei Gründung der Ferienfluggesellschaft Condor im Jahr 1955 gehörte Lufthansa zu den Eignern und übernahm vier Jahre später die komplette Airline, die dank reiselustiger Wirtschaftswunder-Deutscher zwischenzeitlich zur weltgrößten Ferienfluggesellschaft avancierte. 1997 brachte Lufthansa die Tochter in ein Gemeinschaftsunternehmen mit dem späteren Thomas-Cook-Konzern ein, bei dem Condor schließlich komplett landete und bis zur Pleite 2019 flog.

Für den Condor-Chef und früheren Lufthanseaten Ralf Teckentrup sind jedenfalls die guten alten Zeiten endgültig vorbei. Unternehmenskreisen zufolge lässt er prüfen, welche wettbewerbsrechtlichen Schritte gegen die Lufthansa möglich sind. In den Augen der Condorianer missbraucht der Kranich-Konzern seine marktbeherrschende Stellung auf der Kurz-und Mittelstrecke, um ein weiteres Monopol auf der touristischen Fernstrecke aus Deutschland zu errichten. Hier war bis vor wenigen Jahren auch noch die zwischenzeitlich verblichene «Air Berlin» unterwegs.

Unterstützung erhält Condor vom zweitgrößten deutschen Veranstalter DER Touristik. «Den Nachteil aus dem Ende der LH-Zubringerflüge für die Condor-Langstrecke haben die Verbraucher», sagte DER-Chef Sören Hartmann auf Anfrage. Er betonte die Sonderstellung der Lufthansa im deutschen Flugverkehr, aus der sich eine besondere Verantwortung gegenüber den Reisenden ergebe. «Der Staat rettet mit seiner Hilfe aktuell Lufthansa. Diese Hilfe sollte nicht dazu verwendet werden, deutsche Wettbewerber aus dem Markt zu drängen und das Reisen komplizierter zu machen.»

(Text: Christian Ebner und Friederike Marx, dpa)

Mehr tödliche Unfälle am Bau

Auf den Baustellen in Deutschland hat es in den ersten neun Monaten dieses Jahres deutlich mehr tödliche Unfälle gegeben. Nach aktuellen Zahlen der Berufsgenossenschaft Bau kamen zwischen Januar und September 87 Arbeitnehmer ums Leben, 20 mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) beklagte am gestrigen Mittwoch (2. Dezember), dass einige Bundesländer die Kontrollen zur Arbeitssicherheit wegen der Corona-Pandemie ausgedünnt hätten. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke-Gruppe berichtet.
Mehr tödliche Unfälle am Bau
Bild: Marcel Kusch/dpa

Die Ämter für Arbeitsschutz hätten in weiten Teilen auf Homeoffice umgestellt, kritisierte IG-BAU-Chef Robert Feiger. «Wenn die, die sich professionell um den Infektionsschutz am Arbeitsplatz kümmern, dies nicht mehr machen dürfen und zu Hause bleiben müssen, dann ist das geradezu absurd. Schützen ist schließlich ihr Job», erklärte er in Frankfurt. Bei weiterhin vollem Betrieb auf den Baustellen und steigender Infektionsgefahr müssten eigentlich mehr Kontrollen stattfinden als sonst, verlangte der Gewerkschafter.

Die Berufsgenossenschaft Bau hat in den neun Monaten vorläufig 74 tödliche Arbeitsunfälle und 13 tödliche Wegeunfälle registriert. Häufigste Ursache auf den Baustellen waren Abstürze vom Dach, Gerüst oder Leiter. Ein Jahr zuvor waren es 51 bei der Arbeit und 16 auf den Wegen dorthin. Im Gesamtjahr 2018 hatte es sogar 124 Todesfälle gegeben.

Die Zahl sämtlicher meldepflichtiger Arbeitsunfälle einschließlich der nicht tödlichen Fälle ist bei reger Bautätigkeit zuletzt leicht gestiegen auf 115 325 im Jahr 2019, wie die BG weiterhin berichtete. Von 1000 Beschäftigten waren 52 in dem Jahr von einem Arbeitsunfall betroffen. Das ist zwar die höchste Quote in den unterschiedlichen Gewerbebereichen, liegt aber auch deutlich unter den 110 Fällen pro 1000 Arbeiter, die es noch im Jahr 1995 gab.

Auf Anfrage der Funke-Zeitungen bestätigte der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, dass der Außendienst zu Beginn der Corona-Pandemie im März und April «auf dringende Unfalluntersuchungen und Fälle mit Gefahr in Verzug» beschränkt worden sei. Trotz widriger Umstände hätten aber rund 80 Prozent der Besichtigungen stattgefunden.

(Text: dpa)

Weniger Arbeitslose im November

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist trotz neuer Corona-Beschränkungen im November gesunken. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im November 2,699 Millionen Menschen arbeitslos, 61 000 weniger als noch im Oktober. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren es allerdings 519 000 mehr. Die Arbeitslosenquote sank im Vergleich zum Oktober um 0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent.
Weniger Arbeitslose im November
Bild: dpa

«Der Arbeitsmarkt hat auf die Einschränkungen im November reagiert - glücklicherweise aber im Moment nicht mit einer Zunahme von Entlassungen», sagte der Vorstandschef der Bundesagentur, Detlef Scheele, in Nürnberg. Die Betriebe seien jedoch wieder zurückhaltender bei der Personalsuche und hätten wieder für mehr Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt.

Die Auswirkungen des Teil-Shutdowns lassen sich an den Arbeitslosenzahlen im November nur teilweise ablesen. Stichtag für die Erhebung war der 11. November - seit Beginn der Beschränkungen waren damit nur neun Tage vergangen.

Der Volkswirtschaftsprofessor Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg rechnet damit, dass sich der Arbeitsmarkt trotzdem robust verhalten wird, da die Auswirkungen nicht so gravierend wie im Frühjahr seien. Dazu trügen auch die Hilfen für Unternehmen bei.

Dennoch werde die zweite Corona-Welle die Erholung auf dem Arbeitsmarkt belasten. «Beschäftigung und Arbeitslosigkeit sind nach wie vor weit entfernt vom Vorkrisenniveau. Die Zahl der Kurzarbeiter dürfte in den vom Lockdown betroffenen Bereichen wieder deutlich steigen.»

Die Zahl der Kurzarbeiter in Deutschland ist im September weiter gesunken. In dem Monat wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für 2,22 Millionen Menschen konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Aktuellere Daten zur tatsächlichen Kurzarbeit liegen noch nicht vor. Im Vergleich: Im August waren es noch 2,55 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Auf dem Höhepunkt der ersten Corona-Welle im April hatte die Zahl bei knapp 6 Millionen Menschen gelegen - und war seitdem kontinuierlich zurückgegangen.

Die Anzeigen für Kurzarbeit stiegen im November im Vergleich zum Vormonat wegen der neuen Einschränkungen und Geschäftsschließungen deutlich. Vom 1. bis 25. November zeigten Betriebe nach Angaben der Bundesagentur für 537 000 Menschen Kurzarbeit an, ein gutes Drittel davon aus dem Gastgewerbe. Die Zahl der Menschen, die tatsächlich in Kurzarbeit ist, liegt erfahrungsgemäß niedriger. Die Unternehmen melden die Kurzarbeit oft vorsorglich an.

(Text: dpa)

Corona trifft Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung

Die Corona-Krise trifft den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung hart. Insgesamt waren im Oktober in Deutschland fast 174 000 Menschen mit Schwerbehinderung ohne Arbeit, rund 13 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Das geht aus dem am gestrigen Dienstag (1. Dezember) veröffentlichten «Inklusionsbarometer Arbeit» der Aktion Mensch und des Handelsblatt Research Institute (HRI) hervor. Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnte unterdessen, das Armutsrisiko von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sei - auch unabhängig von Corona - seit 2005 deutlich gestiegen.
Corona trifft Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung
Bild: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Die Einbeziehung von Menschen mit Schwerbehinderung auf dem Arbeitsmarkt sei durch die Pandemie um vier Jahre zurückgeworfen worden, berichtete die Aktion Mensch und sprach von einer deutlichen Trendwende. «Seit 2013 verbesserte sich die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung fast stetig», erklärte HRI-Präsident Bert Rürup. Doch Corona habe die Erfolge der letzten Jahre in kürzester Zeit zunichte gemacht. «Allein von März bis April erhöhte sich die Zahl arbeitsloser Menschen mit Schwerbehinderung um mehr als 10 000.»

Die Pandemie sei gerade für Inklusionsbetriebe, die einen besonders hohen Anteil von Menschen mit Behinderung beschäftigten, eine große Herausforderung, heißt es in der Studie. Denn viele dieser Betriebe seien in Branchen wie Gastronomie, Hotellerie und Catering tätig, die in besonderem Maße vom Lockdown im März und dem Teil-Lockdown im November sowie von den andauernden Beschränkungen des Wirtschaftslebens betroffen seien. Den höchsten Anstieg der Arbeitslosenzahl bei Behinderten gab es laut Inklusionsbarometer in Bayern mit 19,1 Prozent und in Hamburg mit 18,9 Prozent.

Zwar stieg die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung langsamer als die allgemeine Arbeitlosenquote - doch die negativen Folgen der Corona-Pandemie dürften für Schwerbehinderte deutlich länger andauern, warnte die Aktion Mensch. «Haben Menschen mit Behinderung ihren Arbeitsplatz erst einmal verloren, finden sie sehr viel schwerer in den ersten Arbeitsmarkt zurück als Menschen ohne Behinderung», berichtete die Sprecherin der Hilfsorganisation, Christina Marx. Im Schnitt suchten arbeitslose Menschen mit Behinderung zuletzt 100 Tage länger nach einer neuen Stelle als Menschen ohne Behinderung.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) berichte warnte unterdessen, dass sich die wirtschaftliche Lage von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen seit Jahren verschlechtert habe. «Nicht nur trifft Corona das Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung hart. Auch unabhängig von der Pandemie ist ihr Armutsrisiko in den letzten 15 Jahren kontinuierlich angestiegen», sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Gründe dafür seien die Deregulierung des Arbeitsmarkts seit 2005, die Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse, gesunkene Stundenlöhne und niedrigere Erwerbsminderungsrenten.

Zwischen 2005 und 2017 sei das Armutsrisiko von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen von 13 auf 19 Prozent gewachsen, während das Armutsrisiko von Menschen ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen mit einer Quote von 14 Prozent gleich geblieben sei, berichtete der DGB gestützt auf eine aktuelle Auswertung der Mikrozensusbefragung von 2017.

Nach Berechnungen des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik hatten 2017 bundesweit 13,1 Millionen Menschen eine gesundheitliche Beeinträchtigung. Das seien knapp 16 Prozent der Bevölkerung. Darunter waren 10,5 Millionen Personen mit einer anerkannten Behinderung und 2,6 Millionen mit einer chronischen Erkrankung ohne anerkannte Behinderung. Rund 2,5 Millionen von ihnen waren der Studie zufolge armutsgefährdet.

Menschen mit Behinderung bräuchten deutlich mehr Absicherung als bisher, verlangte Piel. Notwendig seien nicht nur die intensive Förderung und Betreuung im Jobcenter, sondern auch weitreichendere Maßnahmen wie ein steuerlich finanziertes Teilhabegeld für Menschen mit Behinderung zusätzlich zu Lohn- oder Sozialleistungen, das Mehrbedarfe im täglichen Leben aufgrund der Behinderung abdecke.

(Text: dpa)

Weihnachtszeit: Was ist in Zeiten von Corona arbeitsrechtlich erlaubt?

Alle Jahre wieder: Das Weihnachtsfest nähert sich mit schnellen Schritten. Aber auch die besinnliche Adventszeit kann arbeitsrechtliches Konfliktpotenzial bergen. Darf es überhaupt eine Weihnachtsfeier geben? Und müssen Arbeitnehmer an einer Online-Weihnachtsfeier teilnehmen? Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld? Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Arbeitsrechtler und Professor an der Hochschule Fresenius, erklärt im Interview, was arbeitsrechtlich zu beachten ist.
Weihnachtszeit: Was ist in Zeiten von Corona arbeitsrechtlich erlaubt?
Bild: Malte Christians/dpa

Weihnachtsfeiern in Zeiten von Corona – ist das überhaupt erlaubt?

Der Arbeitsschutzstandard mit seinen Abstandsregelungen und Hygienevorgaben gilt für alle betrieblichen Veranstaltungen. Eine „klassische Weihnachtsfeier“ mit einem gemeinsamen Essen, womöglich noch in Buffetform, Weihnachtsliedern und geselligem Beisammensein an der Bar ist danach nicht möglich. Zudem sind Zusammenkünfte von Personen auf das absolut notwendige betriebliche Mindestmaß zu beschränken. Eine Weihnachtsfeier, selbst wenn sie „nur“ im Kreis der Abteilung stattfindet, dürfte darunter nicht fallen.

Viele Unternehmen stellen dieses Jahr auf virtuelle Weihnachtsfeiern oder digitale Team-Events um – müssen Arbeitnehmer hieran teilnehmen?

Arbeitnehmer können nicht verpflichtet werden, an einer betrieblichen Weihnachtsfeier teilzunehmen. Diese ist regelmäßig Freizeit und keine Arbeitszeit. Gleich ob online oder real: Eine Teilnahmepflicht besteht damit nicht. Findet die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit statt und will der Arbeitnehmer hieran nicht teilnehmen, muss er aber seiner Arbeit nachgehen oder sich frei nehmen. Welche atmosphärischen Auswirkungen ein ausdrückliches Fernbleiben zur Folge hat oder welches Signal der Arbeitnehmer damit im Betrieb oder bei Vorgesetzten setzt, ist natürlich ebenfalls ein Aspekt, den man berücksichtigen sollte.

Insbesondere in Zeiten von Corona wird sich für einige Betriebe ein Öffnen zwischen Weihnachten und Neujahr nicht lohnen. Darf der Arbeitgeber dafür Betriebsferien verordnen und den Betrieb schließen?

Auch wenn Arbeitnehmer den Urlaub lieber für das nächste Jahr oder die warme Jahreszeit aufsparen möchten, dürfen Arbeitgeber Betriebsferien anordnen und die Arbeitnehmer dazu verpflichten, hierzu Urlaubstage einzusetzen. Allerdings müssen die Arbeitnehmer hierauf entsprechend rechtzeitig im Jahr hingewiesen werden, so dass sie noch Urlaubstage dafür „einplanen“ können. Kurzfristige Schließungen mit der Pflicht zur Kompensation durch Urlaubsansprüche sind daher nicht möglich.

Wie sieht es mit dem Weihnachtsgeld aus? Habe ich darauf einen Anspruch?

Nach dem Gesetz gibt es keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Rechtlich stellt das Weihnachtsgeld eine Sonderzuwendung des Arbeitgebers dar. Diese kann der Arbeitnehmer nur verlangen, wenn der Arbeitsvertrag dies ausdrücklich vorsieht oder – das ist fast noch häufiger – ein anwendbarer Tarifvertrag die Zahlung vorgibt. Ausnahmsweise kann sich ein Anspruch aus den Grundsätzen der sogenannten betrieblichen Übung ergeben. Wenn Arbeitgeber vorbehaltlos in dreimaliger Folge eine Leistung gewähren, entsteht hierauf ein arbeitnehmerseitiger Rechtsanspruch. Zahlen sie also freiwillig in den Jahren 2017, 2019 und 2019 ein Weihnachtsgeld, müssen sie dies auch 2020 wieder leisten.

Das Weihnachtsgeld als steuerfreien Corona-Bonus zahlen – was ist davon zu halten?

Unternehmen dürfen ihren Mitarbeitern bis zum 31.12.2020 eine steuerfreie Zahlung in Höhe von bis zu EUR 1.500,- zukommen lassen (sog. Corona-Prämie). Auf diese Zahlung fallen weder für Arbeitgeber, noch für Arbeitnehmer Sozialabgaben an, so dass die Summe ein Netto-Betrag ist. Allerdings muss der Betrag „zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden. Besteht ein Anspruch der Arbeitnehmer auf ein Weihnachtsgeld, darf dieses damit nicht als „verkappte“ Corona-Prämie gezahlt werden, da der Arbeitgeber so verpflichtend zu entrichtende Sozialabgaben nicht ordnungsgemäß abführen würde.

Die Weihnachtszeit ist auch die Zeit des Schenkens und Beschenkt-Werdens. Ist es bedenklich, wertvolle Geschenke von Kunden anzunehmen?

Ja, auf jeden Fall! Vorsicht bei der Annahme von Geschenken! Selbst wenn nur der Verdacht einer Beeinflussung der Arbeitstätigkeit dadurch aufkommt, wie zum Beispiel der Bevorzugung von Lieferanten bei der Vergabe von Aufträgen, dann droht hier nicht nur eine Kündigung, sondern ein solches Verhalten kann auch strafrechtliche Folgen haben. Arbeitnehmer sollten sich daher vergewissern, bis zu welcher Höhe Geschenke entgegengenommen werden dürfen. Im Zweifel sollten Vorgesetzte über ein erhaltenes oder auch nur angebotenes Geschenk informiert werden.
(Text: Hochschule Fresenius)

Regeln gegen Ausbeutung

Ausbeutung und riskante Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen sollen Anfang des neuen Jahres gesetzlich unterbunden werden. Der Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Arbeitnehmern zu Billiglöhnen wird verboten. Weitreichende Ausnahmen von den neuen strengen Regeln soll es für mittelständische Wurst- und Fleischwarenhersteller geben. Darauf einigten sich Union und SPD nach langem Streit am Freitag (27. November) in Berlin.
Regeln gegen Ausbeutung
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«Ausbeutung und kriminelle Machenschaften haben in Deutschland keinen Platz», sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). «Wir machen Schluss mit Arbeitszeitbetrug und Gammelunterkünften», betonte Heils Ministerium.

Nach massenhaften Corona-Infektionen in der Fleischindustrie im Frühjahr hatte das Bundeskabinett das Arbeitsschutzkontrollgesetz von Heil gegen die Missstände beschlossen. Die Union im Bundestag hatte dann Ausnahmen von den geplanten Verschärfungen verlangt. Ihr ging es nach eigenen Angaben vor allem um Leiharbeit für die erhöhte Wurstproduktion in der Grillsaison.

Das Gesetz verordnet der Branche ein Verbot von Werkverträgen ab 1. Januar und von Leiharbeit ab 1. April 2021. Der Einsatz von Fremdpersonal beim Schlachten und Zerlegen soll damit beendet werden. Bisher waren die Arbeiter in Schlachthöfen laut Regierung bei bis zu 30 unterschiedlichen Werkvertragsunternehmen angestellt. Nach der Einigung soll das Gesetz im Dezember in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und Anfang 2021 in Kraft treten.

Neu zwischen Union und SPD vereinbart wurde nun eine auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung: Auf Grundlage eines Tarifvertrags soll es möglich sein, Auftragsspitzen durch Leiharbeitnehmer aufzufangen - unter strengen Auflagen und nur in der Fleisch-Verarbeitung, nicht beim Schlachten und Zerlegen. Als Bedingungen sind vorgesehen: Das Unternehmen ist tarifgebunden, für Leiharbeiter gelten die gleichen Arbeitsbedingungen und die Höchstüberlassungsdauer ist auf vier Monate begrenzt.

Eingeführt werden sollen einheitliche Kontrollstandards und höhere Bußgelder bei einer Verletzung des Arbeitsschutzes. Elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit soll in der Fleischindustrie zur Pflicht werden. Bei Verstößen etwa gegen die Höchstarbeitszeiten drohen Bußgelder von bis zu 30 000 Euro. Die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften soll verbessert werden. Die staatliche Arbeitsschutzaufsicht der Länder soll die Einhaltung des Arbeitsschutzes durch Betriebsbesichtigungen sicherstellen.

Einzelne Ausnahmen waren bereits in den ursprünglichen Plänen vorgesehen. Ausgenommen werden sollten etwa Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern. Nun sollen Verkäuferinnen und Verkäufer dazukommen können und zusätzliche Filialen ermöglicht werden.

Die SPD-Fraktionsvize Katja Mast sagte: «Wir greifen entschlossen in den Fleischfabriken durch.» NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte: «Der Kampf um das Ende der organisierten Verantwortungslosigkeit in der industriellen Schlachtung zeigt, wie wichtig es ist, dass es Menschen gibt, die ihren Finger in die Wunde legen und uns immer wieder zwingen, hinzuschauen.»

Der CSU-Arbeitsmarktpolitiker Stephan Stracke forderte die Tarifvertragsparteien der Fleischwirtschaft auf, nun Tarifverträge zu vereinbaren. Der Chef der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG, Guido Zeitler, zeigte sich bereit für entsprechende Tarifverhandlungen. Zugleich begrüßten NGG und der Deutsche Gewerkschaftsbund das Gesetzesvorhaben. Die Linke-Politikerin Jutta Krellmann kritisierte: «Jetzt wird der Gewerkschaft NGG der Ball zugeworfen, Ausnahmen in der Fleischverarbeitung per Tarifvertrag zu regeln - das, was die Politik dank CDU/CSU nicht hinbekommen hat.»

Die Grünen im Bundestag betonten: «Der jetzige Kompromiss ist gerade noch akzeptabel.» Nun seien lückenlose Kontrollen wichtig.

(Text: dpa)

Beschäftigungsaussichten steigen langsam weiter

Die Aussichten für den deutschen Arbeitsmarkt entspannen sich langsam. Zwar wollen nach wie vor etwas mehr Unternehmen Jobs abbauen als aufbauen, doch das Beschäftigungsbarometer des Münchner Ifo-Instituts ist erneut gestiegen, wie die Wirtschaftsforscher am 27. November mitteilten. Im November lag es bei 96,7 Punkten - das sind 0,3 mehr als im Oktober und der siebte Anstieg in Folge. Damit nähert es sich weiter den Werten vor Ausbruch der Corona-Krise.
Beschäftigungsaussichten steigen langsam weiter
Bild: dpa

«Die zweite Welle hat vorerst keine größeren negativen Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt», heißt es vom Ifo. Doch die Entwicklung sei je nach Branche sehr unterschiedlich. Am negativsten sind die Aussichten derzeit im verarbeitenden Gewerbe, wobei sich die Situation dort schon vor Corona verfinstert hatte. Auch im Handel planen mehr Unternehmen mit Entlassungen als mit Einstellungen.

Am Bau und im Dienstleistungssektor überwiegen dagegen die Unternehmen, die Mitarbeiter suchen. Bei den Dienstleistern ist die Branche laut Ifo aber gespalten: IT-Dienstleister bauen Jobs auf, in Reisebranche und Gastgewerbe dagegen seien «Entlassungen nicht zu vermeiden».

(Text: dpa)

Verdi ruft erneut zu Streiks bei Amazon auf

Mit mehrtägigen Streiks beim Online-Händler Amazon will die Gewerkschaft Verdi im jahrelangen Kampf für einen Tarifvertrag erneut Druck machen. Rund um den umsatzstarken Einkaufstag «Black Friday» hat die Gewerkschaft an sieben deutschen Versandzentren zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen.
Verdi ruft erneut zu Streiks bei Amazon auf
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Mit Beginn der Nachtschicht von Mittwoch auf Donnerstag seien Beschäftigte in Leipzig (Sachsen), Bad Hersfeld (Hessen/zwei Standorte), Rheinberg, Werne (beide NRW), Graben bei Augsburg (Bayern) und Koblenz (Rheinland-Pfalz) zu einem dreitägigen Streik aufgerufen worden, teilte Verdi mit. Ziel sei die Anerkennung der Flächentarifverträge des Einzel- und Versandhandels durch Amazon sowie der Abschluss eines Tarifvertrags für gute und gesunde Arbeit.

Bei Amazon hieß es zu ähnlichen Aktionen in der Vergangenheit stets, Kunden würden nichts davon spüren. Pakete kämen pünktlich an, der Großteil der Mitarbeiter kümmere sich wie üblich um Kundenbestellungen. Mit Blick auf die neuen Verdi-Proteste sagte ein Amazon-Sprecher, die Teams konzentrierten sich auch aktuell «darauf, die Pakete zum Kunden zu bringen». Auswirkungen auf Kundenlieferungen hätten die Aktionen in der Vergangenheit nicht gehabt.

Nach Angaben von Verdi-Vertretern blieb an betroffenen Standorten ein Teil der Beschäftigten zu Hause. Aufgrund der Corona-Pandemie seien Streikende erst gar nicht zum Werksgelände gekommen. Angesichts der Infektionszahlen seien «stille Streiks» vereinbart worden. Geplant waren laut Verdi auch Autokorsos. Zahlen zu den Streik-Teilnehmern an den Standorten lagen zunächst nicht vor.

Bei Amazon wird seit Mai 2013 in Deutschland immer wieder gestreikt - ohne dass es in dem festgefahrenen Konflikt zu greifbaren Ergebnissen gekommen wäre. Verdi ruft regelmäßig zu Arbeitsniederlegungen auf - etwa im Weihnachtsgeschäft oder an Schnäppchen-Tagen wie «Black Friday» und «Cyber Monday». Die Gewerkschaft verlangt die Aufnahme von Tarifverhandlungen. Amazon lehnt das mit dem Argument ab, dass das Unternehmen eine Bezahlung am oberen Ende des Branchenüblichen in der Logistik anbiete, zudem gebe es Karriere-Chancen und viele Extras.

Seit Jahren werde die geforderte tarifvertragliche und existenzsichernde Entlohnung abgelehnt, kritisierte Verdi-Vertreter Orhan Akman: «Gleichzeitig macht der Konzern mit dem reichsten Mann der Welt an der Spitze durch Coronavirus-Pandemie, "Black Friday", "Cyber Monday" und im Weihnachtsgeschäft riesige zusätzliche Milliardengewinne.»

Amazon betreibt in Deutschland nach eigenen Angaben 15 Logistikzentren an 14 Standorten mit rund 16 000 festangestellten Beschäftigten. Der Konzern des US-Milliardärs Jeff Bezos hat seine Mitarbeiterzahl in den vergangenen Jahren vervielfacht. Auseinandersetzungen mit Gewerkschaften gibt es nicht nur in Deutschland. Das Unternehmen lehnt Tarifverträge grundsätzlich ab. Bezos gilt nach verschiedenen Vermögensschätzungen als der reichste Mensch der Welt.

(Text: dpa)

IG Metall bleibt bei Forderung nach 4 Prozent

Die IG Metall zieht mit einer Forderung nach vier Prozent mehr Geld in die Tarifverhandlungen für 3,8 Millionen Beschäftigte in der deutschen Metall- und Elektroindustrie. Der Gewerkschaftsvorstand bestätigte am gestrigen Donnerstag (26. November) in Frankfurt entsprechende Beschlüsse der regionalen Tarifkommissionen. Vier Prozent mehr verlangt die Gewerkschaft parallel auch im Haustarif für rund 120 000 Volkswagen-Beschäftigte sowie in der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie.
IG Metall bleibt bei Forderung nach 4 Prozent
Bild: dpa

Das Volumen soll bei Metall und Elektro entweder klassisch in Form von Lohnerhöhungen an die Beschäftigten gehen oder als teilweiser Ausgleich für Arbeitszeitreduzierungen in Betrieben, denen die Krise schwer zu schaffen macht. Hierzu hat die Gewerkschaft die Viertagewoche vorgeschlagen. Außerdem will sie beim Umbau auf neue Technologien stärker mitreden: «Mit Zukunftstarifverträgen sollen passgenaue betriebliche Lösungen gefunden werden, die Zusagen für Investitionen, Standorte, Beschäftigung und Qualifizierung enthalten», erklärte der Erste Vorsitzende Jörg Hofmann.

In Ostdeutschland verlangt die IG Metall ein «tarifliches Angleichungsgeld», um die dort weiterhin bestehende, drei Stunden längere Wochenarbeitszeit auszugleichen.

Bei VW soll das Volumen anders als beim Flächentarifvertrag ausschließlich für höhere Löhne verwendet werden. Erste Verhandlungen mit den Arbeitgebern soll es in der Fläche Mitte Dezember geben. VW ist laut früheren Ankündigungen erst im Januar dran. Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflichten vom 1. März an möglich.

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall verwies auf Produktionsrückstände von mehr als 20 Prozent in Folge der Corona-Krise. Trotz erheblicher Unterauslastung versuchten die Unternehmen, ihre Beschäftigten zu halten. «Über eine Million Beschäftigte der Branche sind aktuell in Kurzarbeit. In dieser Lage irgendeinen Verteilungsspielraum zu erkennen, ist beim besten Willen nicht nachvollziehbar», erklärte der Verband in Berlin. In der Tarifrunde gehe es ausschließlich darum, in der Branche Arbeitsplätze sicherer zu machen.

(Text: dpa)

Bei H&M drohen hunderte Entlassungen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert von der Modekette Hennes & Mauritz (H&M) einen Digitalisierungstarifvertrag zum Schutz der Beschäftigten. "Wir wollen, dass die Beschäftigten in Zukunftskonzepte eingebunden werden, anstatt sie aus dem Unternehmen hinaus zu drängen. Wir wollen tarifvertraglich garantierte Beschäftigungssicherung für eine gute Arbeit mit Zukunft", betont Orhan Akman, der bei ver.di den Bereich Einzel- und Versandhandel leitet. Es müsse Schluss damit sein, dass H&M unter der Leitung des aktuellen Managements die Digitalisierung gegen die eigenen Beschäftigten richte.
Bei H&M drohen hunderte Entlassungen
Bild: Axel Heimken/dpa

H&M verweigert sich bisher der Forderung nach einem Digitalisierungstarifvertrag: In einer aktuellen Sonderausgabe des unternehmenseigenen Mitteilungsblattes "Weekly News" teilt die Geschäftsleitung den "lieben Kolleginnen und Kollegen" sogar mit, "dass wir uns für einzelne Kolleginnen und Kollegen nach internen Lösungen umsehen müssen und, wo dies nicht möglich ist, in die Trennung gehen". Das Management begründet den Personalabbau damit, Kosten senken zu wollen, während gleichzeitig massiv in die Digitalisierung investiert werden solle. Betroffen sind dem Vernehmen nach rund 600 Menschen. "Damit sollen die Beschäftigten die Zeche dafür zahlen, dass H&M jahrelang die Verknüpfung von Ladengeschäften und Onlinehandel verschlafen hat", kritisiert Akman. Für Managementfehler hafte die Geschäftsführung. Es sei höchste Zeit, dass sie jetzt ihren Hut nehme.

Der jetzt angekündigte Stellenabbau ist nur der bisherige Höhepunkt einer schon länger laufenden Welle von Filialschließungen. Seit Dezember 2017 waren bei H&M 46 Filialen mit 1.338 Beschäftigten von Schließungen betroffen. Auch das Lager in Großostheim mit 344 Kolleginnen und Kollegen wurde dichtgemacht. In drei Filialen in Stuttgart, Frankfurt und Berlin gab es sogenannte "Freiwilligenprogramme" zum Personalabbau.

(Text: dpa)

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