Mit ihrem schnellen Handeln stellen die Tarifvertragsparteien unter Beweis, wieviel eine durch starke Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände getragene Tarifpartnerschaft für die Menschen bewegen kann. „Millionen von Beschäftigten wird mit diesem Abschluss die Angst vor massiven Einkommensverlusten durch Kurzarbeit genommen.“ Die IG Metall kündigte an, solche Branchenregelungen auch in anderen Branchen kurzfristig anzustreben.
Das erzielte Tarifergebnis beinhaltet folgende Punkte: Regelungen zur Kurzarbeit, die die Nettoentgelte der Beschäftigten für die ersten Monate auf dem Niveau von etwa 80 Prozent absichern können. Dies geschieht duch eine Abschmelzung der Sonderzahlungen und einen Arbeitgeberzuschuss von 350 € je Vollzeitbeschäftigtem.
Bei Schließungen von Kitas und Schulen können Eltern mit Kindern bis zu zwölf Jahren acht freie Tage für die Kinderbetreuung nehmen anstatt des tariflichen Zusatzgeldes. Zusätzlich erhalten Beschäftigte im Jahr 2020 für die Betreuung von Kindern - soweit zwingend erforderlich - mindestens fünf freie Tage ohne Anrechnung auf den Urlaub, das Entgelt wird weitergezahlt.
Die Tarifverträge treten unverzüglich in Kraft und können zum 31.12.2020 gekündigt werden. Der Vorstand der IG Metall hat zwischenzeitlich das Verhandlungsergebnis gebilligt und unter Berücksichtigung der regionalen Bedingungen die bundesweite Übernahme empfohlen.
Hofmann kritisierte wiederholt das Verhalten der Bundesregierung in der Ausgestaltung der Kurzarbeitskrisenregelung. „Wir müssen leider feststellen, dass wir es nicht flächendeckend schaffen werden, die Beschäftigten so abzusichern, wie wir es jetzt tariflich vereinbaren konnten. In allen tariflosen Betrieben und in Branchen ohne starke Tarifpartnerschaft stehen die Menschen im Regen. Eine schlagartige Reduzierung des Einkommens um über 40 Prozent kann kein Familienhaushalt tragen. Während die Politik Milliardenpakete für Unternehmen und Freiberufler bereitstellt, bleiben Millionen von abhängig Beschäftigten ohne Schutz. Das hat mit gelebter Sozialpartnerschaft nichts zu tun.“
Hofmann betonte, dass mit dieser Krisenregelung die offenen Fragen der Tarifrunde 2020 auf der Agenda bleiben. „Ich habe immer gesagt: Wir machen keinen Corona-Abschluss. Die großen Herausforderungen der Transformation bleiben weiter auf der Tagesordnung“, betonte Hofmann. „Nach der Bewältigung der akuten Probleme werden wir uns wieder den Zukunftsthemen zuwenden.“
Nach dem Angebot der IG Metall für ein Moratorium gab es Gespräche und Verhandlungen über Beschäftigungssicherung, Qualifizierung und Zukunftstarifverträge zur Bewältigung der Digitalisierung und Transformation in der Metall- und Elektroindustrie. Weitere Themen neben der Entgelterhöhung sind die Angleichung der Arbeitszeit in den östlichen Bundesländern und tarifliche Regelungen für dual Studierende und Auszubildende.
(Text: IG Metall)
Sie regelt auch zusätzliche Arbeitsbefreiungen für Beschäftigte mit Kindern, Entgeltfortzahlungen, flexiblen Ausgleich versäumter Arbeitszeiten und sichert die Mitsprache der Betriebsräte bei Kurzarbeit. Das Bundesunternehmen hat in Deutschland rund 200 000 Mitarbeiter.
«Die Bahn ist Teil der Lebensadern dieses Landes», heißt es in der Vereinbarung des Konzerns mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer mit Datum vom 19. März. Gemeinsames Ziel sei es, während der Corona-Krise die Gesundheit der Mitarbeiter und ihrer Familien sowie der Kunden zu schützen und den Bahnbetrieb so lange und so gut wie möglich aufrecht zu erhalten.
So können Bahn-Mitarbeiter bis Ostern bis zu 15 Tage von der Arbeit befreit werden, wenn die Betreuung ihrer Kinder bis zwölf Jahren weggefallen ist und sie ihre Tätigkeit nicht zu Hause verrichten können. Das Gehalt wird dabei weitergezahlt. Beschäftigte können flexibel ihre Arbeitszeitkonten nutzen, um zu Hause zu bleiben. In besonderen Härtefällen soll ein Verzicht darauf möglich sein, dass Stunden nachgearbeitet werden.
Die Regelungen gelten bis Ende Juli. Gewerkschaften und Konzern haben vereinbart, während der Krise im Austausch zu bleiben. Die Vereinbarung soll je nach Entwicklung verlängert werden können.
(Text: dpa)
Voraussetzung sei aber, dass es nicht zu einer erheblichen Verzögerung der laufenden Projekte durch die Corona-Pandemie komme, sagte Vorstandschef Stefan Rinck. Zwei Drittel seines Umsatzes erzielt Singulus nach Angaben Rincks in Asien, insbesondere in China. In den Fabriken der Singulus-Kunden laufe die Produktion inzwischen jedoch wieder an, sagte Rinck.
2019 sank der Umsatz auf 79,4 Millionen Euro nach 127,5 Millionen Euro im Jahr zuvor. Beim operativen Ergebnis (Ebit) wurde ein Verlust von 8,2 Millionen Euro verbucht, 2018 stand ein Gewinn von 6,8 Millionen Euro zu Buche.
Grund seien Verzögerungen bei einer Reihe von Projekten gewesen, sagte Finanzvorstand Markus Ehret bei der Vorstellung der Geschäftszahlen am Hauptsitz im unterfränkischen Kahl am Main. Wegen der Insolvenz eines Großkunden hätten Wertberichtigungen von 3,3 Millionen Euro vorgenommen werden müssen.
Das börsennotierte Unternehmen stellt Maschinen für Produkte mit besonderen Beschichtungen her, vor allem Solarzellen, Halbleiter, Datenträger wie CDs und DVDs sowie Produkte der Medizintechnik. Im Januar hatte der Maschinenbauer einen Großauftrag über 50 Millionen Euro von einer Tochter des chinesischen Baustoffriesen CNBM für Anlagen zur Solarmodulproduktion in Xuzhou erhalten.
Die Zahl der Mitarbeiter stieg im vergangenen Jahr leicht von 343 auf 351. 20 Prozent der Belegschaft befänden sich derzeit in Kurzarbeit, sagte Rinck. In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Corona-Krise würden unter Umständen weitere Ressourcen heruntergefahren.
(Text: dpa)
„Die Frage nach der Fortzahlung des Entgelts bei einer Beschränkung der Arbeit oder einer Schließung des Betriebs für Arbeitnehmer lässt sich aus juristischer Sicht relativ einfach bearbeiten“, sagt Wedde. „Entscheidet ein Arbeitgeber, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise weniger oder gar nicht mehr arbeiten sollen, ist der entsprechende Arbeitsausfall Teil des von ihm nach § 615 BGB zu tragenden Betriebsrisikos. Deshalb muss er seinen Beschäftigten das Gehalt weiterhin bezahlen. Etwas anderes gilt, wenn er Kurzarbeit anmeldet. Dann können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld nach den Regeln der §§ 95 ff. SGB III erhalten. Allerdings bleibt das deutlich hinter dem normalen Gehalt zurück.“ Entscheidet nicht der Arbeitgeber über eine Einstellung der Arbeit, sondern müssen erkrankte Beschäftigte in Quarantäne, erhalten sie laut Wedde für diese Zeit nach den Regeln des § 56 Bundesinfektionsschutzgesetz eine staatliche Entschädigung, die über ihren Arbeitgeber ausgezahlt wird. Diesem werden die entsprechenden Aufwendungen von der öffentlichen Hand erstattet. „Dies setzt jedoch eine staatliche Anordnung der Quarantäne voraus“, betont Wedde.
Sind Arbeitnehmer/-innen mit dem Corona-Virus infiziert, ist die Frage der Fortzahlung des Gehalts juristisch eindeutig. „Wird eine akute Corona-Infektion und damit eine Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt, haben die Betroffenen für die Dauer von sechs Wochen nach den Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetzes einen Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung gegen ihren Arbeitgeber. Ab der siebten Krankheitswoche besteht ein Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse.“ Erfolgt Arbeit auf Bitte des Arbeitgebers aus der privaten Wohnung, sind Arbeitnehmer/-innen dabei genauso gestellt und versichert wie bei betrieblicher Tätigkeit. „Die sogenannte Telearbeit ist arbeits- und sozialrechtlich wie betriebliche Arbeit zu behandeln. Das bedeutet insbesondere, dass die Beschäftigten im Fall von Arbeitsunfällen genauso versichert sind wie im Betrieb. Entstehen ihnen durch die häusliche Arbeit Kosten, etwa aufgrund einer höheren Energierechnung, muss der Arbeitgeber diese erstatten. Hier sind pauschale Regelungen sinnvoll.“
Viele Beschäftigte müssen weiterhin an ihren Arbeitsplatz in Betrieb oder Dienststelle kommen. Haben sie Kinder, ist deren Betreuung nach der Schließung von Kindergärten und Schulen vielfach ein Problem. Zahlreichen Eltern bleibt nichts anderes übrig, als ebenfalls zu Hause zu bleiben. Werden sie dennoch weiterbezahlt? „Kinderbetreuung fällt in die persönliche Risikosphäre von Beschäftigten. Arbeitgeber müssen für diese Zeiten im Regelfall das Gehalt nicht weiterzahlen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deswegen keine Arbeit leisten können. Für die Erstattung zusätzlich anfallender Betreuungskosten gibt es ebenfalls keine gesetzliche Grundlage“, stellt Wedde klar. „Etwas anderes kann nach den Regeln des § 616 BGB gelten, wenn ein Kind krank ist und deshalb von einem Elternteil betreut werden muss. Dieses kann dann bis zu zehn Tage im Jahr bezahlt der Arbeit fernbleiben. Liegt keine Erkrankung vor, scheidet die Anwendung von § 616 BGB auf die Fälle notwendiger Kinderbetreuung schon deshalb aus, weil es sich nicht um einen persönlichen Grund handelt, sondern eine Ursache, die alle Berufstätigen mit Erziehungspflichten gleichermaßen trifft.“
Für viele Beschäftigte entsteht dadurch eine sehr schwierige Situation: „Betroffene Eltern können versuchen, entsprechende Abwesenheiten durch Urlaubstage oder ein eventuell vorhandenes Plus in der persönlichen Gleitzeitbilanz auszugleichen. Gibt es diese Möglichkeiten nicht, können Beschäftigte mit dem Arbeitgeber über eine unbezahlte Freistellung verhandeln“, rät Wedde. Er warnt: „Keine gute Idee wäre es, einfach nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen. Das würde den Arbeitgeber zur Kündigung wegen Arbeitsverweigerung berechtigten. Gleiches gilt für eine individuelle Krankmeldung, obwohl gar keine Erkrankung vorliegt.“
(Text: Frankfurt University of Applied Sciences)
Eigentlich hätte das negative Nettoergebnis einen Verzicht auf eine Erfolgsbeteiligung bedeutet - Conti verbuchte 2019 unterm Strich ein Minus von mehr als 1,2 Milliarden Euro. Personalvorständin Ariane Reinhart sagte jedoch: «Zusammen mit den Arbeitnehmervertretern haben wir uns darauf geeinigt, das eindrucksvolle und besonders hohe Engagement aller Mitarbeiter weltweit in Form einer außerordentlichen finanziellen Anerkennung zu würdigen.» Der Bonus für das Jahr 2018 hatte in Deutschland bei 750 Euro pro Mitarbeiter gelegen.
Der Dax-Konzern aus Hannover hatte bereits im vorigen Herbst hohe Abschreibungen in die Bilanz nehmen müssen, die vor allem das Geschäft mit Innenausstattungen von Autos betrafen. Außerdem ist der Umbau des Unternehmens in Richtung Sensorik, Software und Elektronik teuer. Neben neuen Jobs in Zukunftsbereichen könnte es auch zu einem Stellenabbau kommen, der bisher möglichst über sozialverträgliche Lösungen laufen soll. Für das 2018 gestartete Programm «Continental in Motion» seien nun zudem tarifvertragliche Vereinbarungen zwischen Vorstand und Sozialpartnern unterzeichnet worden, hieß es.
Betriebsratschef Hasan Allak sagte: «Der außerordentliche Bonus für die Mitarbeiter ist ein gutes Signal in schwierigen Zeiten. Die Kollegen durften nach der harten Arbeit im vergangenen Jahr nicht leer ausgehen.» Mit den Tarifvereinbarungen seien vor allem mit Blick auf die geplante Abspaltung der Antriebssparte in das neue Unternehmen Vitesco wesentliche Forderungen der Arbeitnehmerseite erfüllt worden. Man habe damit «Perspektiven eröffnet».
(Text: dpa)
BEFRAGT WURDEN SCHULLEITERINNEN UND SCHULLEITER: Und von denen sagen 59 Prozent, sie haben an ihrer eigenen Schule konkret mit Lehrermangel zu kämpfen. Eine deutliche Steigerung: 2019 waren es noch 50 Prozent, 2018 nur 36 Prozent, die das sagten. Besonders betroffen sind Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Hier beklagen 72 Prozent der Schulleiter einen Mangel an Lehrkräften an ihrer Schule. Dahinter folgen die Grundschulen (50 Prozent) und Gymnasien (40 Prozent). Als Hauptgrund wird wie auch in den Vorjahren angegeben, dass es zahlenmäßig zu wenige Bewerber gibt.
DIE GRÖSSTEN PROBLEME AN DEN SCHULEN: Die Schulleiterinnen und Schulleiter nennen hier nach dem Lehrermangel spontan am häufigsten die Arbeitsbelastung und den Zeitmangel (36 Prozent) - eine Verdopplung gegenüber 2019. Häufig genannt wurden außerdem Probleme, die durch Inklusion und Integration auftreten, Probleme mit Eltern, mit der Bildungspolitik, den Behörden und mit der Ausstattung und dem Zustand der Schulgebäude.
ZUFRIEDENHEIT DER SCHULLEITER MIT IHREM JOB SINKT: 2019 gaben noch fast alle Befragten (96 Prozent) an, ihren Beruf «eher gerne» oder «sehr gerne» auszuüben. Nun sind es noch 89 Prozent. Abwärts ging es vor allem im «sehr-gerne»-Bereich (minus 16 Prozent). Weniger Schulleiter würden ihren Job inzwischen weiterempfehlen. Der Chef des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), der diese Befragung jährlich durchführt, Udo Beckmann, sagt: «Unter steigender Belastung können Schulleitungen ihren Aufgaben nicht mehr so häufig gerecht werden, verlieren an Motivation und fühlen sich weniger unterstützt.»
IMMER MEHR QUEREINSTEIGER : An mehr als jeder zweiten Schule (53 Prozent) gibt es inzwischen Beschäftigte, die «keine vorhergehende Lehramtsqualifikation erworben» haben. 2018 gab es das nur an gut jeder dritten Schule (37 Prozent) und 2019 an 45 Prozent der Schulen. Der VBE kritisiert die Entwicklung: Als Notmaßnahme gegen den Lehrermangel sei das nachvollziehbar, sagt Beckmann. «Gleichermaßen muss uns erlaubt sein, auf die oftmals fehlende Vorqualifizierung und die mangelhafte berufsbegleitende Weiterqualifizierung hinzuweisen.» Gut jede dritte Schule habe angegeben, dass die Seiteneinsteiger keines von beidem nachweisen konnten. «Ein nach wie vor unverantwortlicher Zustand – sowohl für diejenigen, die meist motiviert und mit ihrem anderen beruflichen Hintergrund als Seiteneinsteigende in die Schulen kommen, als auch für die Kinder.»
SCHULDIGITALISIERUNG: Ein Thema, über das in der Corona-Krise besonders diskutiert wird, allerdings geht es jetzt mehr um die Fähigkeit der Schulen, Lehrer und Schüler zu vernetzen und Bildungsinhalte online anzubieten. Das wurde in der Umfrage nicht erhoben. Hier ging es um die technische Ausstattung in den Schulen selbst. Gut jede dritte Schulleitung gab an, dass es an ihrer Einrichtung für einzelne Klassen komplette Sätze an Tablets oder Smartphones gibt. Ebenso viele Schulen haben in allen Klassen- und Fachräumen Zugang zu schnellem Internet und WLAN. Die Mittel aus dem milliardenschweren «Digitalpakt Schule», über den der Bund Geld zur Anschaffung von Geräten bereitstellt, fließen bisher nur langsam, was aber auch daran liegt, dass die Regeln zur Antragsstellung in manchen Bundesländern noch nicht lange vorliegen. Mehr als die Hälfte aller Schulleiterinnen und Schulleiter (56 Prozent) hat immerhin nach eigenen Angaben schon einen Antrag zur Förderung ihrer Schule mit Mitteln aus dem Digitalpakt gestellt.
(Text: Jörg Ratzsch, dpa)
Aus Kreisen des Wirtschaftsministerium hieß es, es dürfe keine «Solidaritäts-Lücke» für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige geben. «Die Kette ist nur so stark, wie das schwächste Glied - deshalb reichen wir allen die Hand: den ganz kleinen und den großen. Genau das zeichnet schließlich unsere Soziale Marktwirtschaft aus und genau das wird uns diese Krise gut überstehen lassen.»
Am Vormittag tagte der Corona-Ausschuss des Bundeskabinetts. Das Hilfspaket soll zügig auf den Weg gebracht werden. Geplant sind direkte Zuschüssen und Darlehen.
Wegen der drastischen Auswirkungen der Corona-Krise fürchten viele Solo-Selbstständige um ihre Existenz - also etwa Musiker, Fotografen, Künstler, Heilpraktiker, Dolmetscher oder Pfleger. Viele Geschäfte mussten schließen, Messen, Veranstaltungen und Konzerte wurden abgesagt. Aufträge und Umsätze vieler Solo-Selbstständiger sind weggebrochen.
Wie der «Spiegel» berichtete, sollen von dem Paket zehn Milliarden Euro als direkte Zuschüsse an notleidende Ein-Mann-Betriebe und Kleinstunternehmen vergeben werden, der Rest von 30 Milliarden Euro als Darlehen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) wolle den Fonds in Form eines Sondervermögens des Bundes organisieren, das selbstständig Kredite aufnehmen dürfe. Weil das Sondervermögen über die Bonität des Bundes verfüge, könne es sich die Mittel billig leihen und
entsprechend günstig an Betroffene weitergeben.
Vertreter des Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsministeriums waren am Donnerstag mit Wirtschaftsverbänden zusammengekommen, um über Hilfen für Solo-Selbständige zu beraten.
Angesichts des milliardenschweren Hilfspakets scheint es fraglich, ob Scholz die «schwarze Null» halten kann, einen Haushalt ohne neue Schulden. In den vom Kabinett beschlossenen Eckwerten des Bundesetats 2021 sind die Folgen der Corona-Krise noch nicht berücksichtigt. Scholz hatte aber gesagt, der Kampf gegen die Folgen des Coronavirus werde erhebliche Auswirkungen auf die Haushaltsplanung für 2021 haben.
Der Finanzminister hatte bereits am vergangenen Freitag angedeutet, dass sich der Bund für die Hilfsprogramme verschulden muss - und damit den jahrelangen Kurs der «schwarzen Null» aufgibt. Scholz hatte gesagt: «Man darf einer Krise nicht hinterhersparen». Angesichts der guten Haushaltslage könne der Staat das tun, «was jetzt notwendig ist». Der Bund hatte in den vergangenen Jahren Milliardenüberschüsse erzielt.
Die Bundesregierung hatte bereits umfassende Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die wirtschaftlichen Folgen der beispiellosen Krise abzufedern. So hatte sie ein unbegrenztes Kreditprogramme für Unternehmen beschlossen sowie eine Ausweitung des Kurzarbeitergeldes.
Wirtschaftsverbände hatten die Bundesregierung aufgefordert, einen außerdem einen Fonds für Solo-Selbstständige einzurichten. DIHK-Präsident Eric Schweitzer hatte gesagt: «Wir müssen jetzt ganz schnell die Existenz von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen absichern. Bei diesen Unternehmern falle Umsatz über Nacht drastisch, manchmal bis auf Null. «Und sie wissen aktuell nicht, wann sie wieder Aufträge bekommen und diese annehmen dürfen. In vielen Fällen werden sie in dieser Situation auch keinen Kredit bekommen.»
Deshalb sei ein staatlicher Notfallfonds nötig, der diesen Kleinstunternehmerinnen und -unternehmern unbürokratisch für die kommenden Wochen und Monate Überbrückungsgelder und direkte Hilfe zum Lebensunterhalt auszahle.
CSU-Chef Markus Söder forderte vom Bund ein mindestens 100 Milliarden Euro schweres Hilfspaket, um die Folgen der Corona-Krise für die Wirtschaft abzumildern. Bisherige Maßnahmen wie die Regelungen zum Kurzarbeitergeld und zu KfW-Bürgschaften seien ein erster Schritt, es brauche aber ein großes Finanz- und Konjunkturpaket von mindestens 100, eher 150 Milliarden Euro, sagte der bayerische Ministerpräsident in einer Regierungserklärung im Landtag in München.
Aus Sicht des Wirtschaftsforschungsinstituts DIW wird die Corona-Krise für Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige vielfach zur Existenzbedrohung. «Die Politik sollte jetzt weiter entschlossen handeln: Brücken mit Liquiditätshilfen und Kurzarbeit bauen, die Bereitschaft für einen erheblichen Nachfrageimpuls erklären und eine Koordination zwischen den Regierungen organisieren», erklärte das DIW am Donnerstag.
Unter Solo-Selbstständigen werden laut DIW Personen verstanden, die eine selbstständige Tätigkeit allein, das heißt ohne angestellte Mitarbeiter, ausüben. Seit Anfang der 90er Jahre sei die Zahl der Selbstständigen in Deutschland kräftig gestiegen. Eine erhebliche Rolle habe dabei die Förderung von «Ich-AGs» durch die Bundesagentur für Arbeit ab dem Jahr 2003 gespielt.
(Text: dpa)
Aktuell hat der Konzern bislang noch keine negativen Auswirkungen des Coronavirus zu spüren bekommen. «Alle Werke arbeiten und wir planen auch keine Werksschließungen», sagte Vorstandschef Lars Brzoska. Die Lieferketten funktionierten, die Versorgung mit Zulieferteilen sowie der Gesundheitszustand der Belegschaft lägen bislang noch im normalen Bereich. Auch der Auftragseingang sei im Plan. Gleichwohl bereite sich das Unternehmen auf Kurzarbeit vor. Auch behördliche Auflagen könnten zu Werksschließungen führen. Jungheinrich beschäftigt rund 18 400 Mitarbeiter.
«Die Ausbreitung des Coronavirus wird weitreichende Konsequenzen für die globale Wirtschaft haben», sagte Brzoska. «Wir wollen vor allem unsere Mitarbeiter schützen und die Lieferfähigkeit so lange wie möglich aufrechterhalten.» Jungheinrich sei ein sehr wichtiges Unternehmen, um die logistischen Ketten zu sichern, zum Beispiel für die Hersteller und Lieferanten von Lebensmitteln oder Medikamenten. Jedoch sei mit einem deutlichen Rückgang des Marktvolumens in Europa und Asien zu rechnen.
Im abgelaufenen Jahr habe sich Jungheinrich in einem schwierigen Marktumfeld gut behauptet. Der Konzern sieht sich auch für die Zukunft gut positioniert, da er zum Beispiel seit jeher elektrisch betriebene Stapler herstelle und viel Erfahrung in der Lithium-Ionen-Technik besitze. Auch Trends wie die Urbanisierung und zum Online-Handel unterstützten die Entwicklung des Unternehmens, das zum Herbst eine neue Strategie entwerfen will.
(Text: dpa)
Stattdessen wollen beide Seiten «die Situation im Baugewerbe und den Ablauf der Tarifverhandlungen in einem als Videokonferenz durchgeführten Spitzengespräch am 19. März 2020 erörtern», wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, die IG Bauen-Agrar-Umwelt und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe am Mittwoch gemeinsam mitteilten.
Sofern es die Umstände erlaubten, sei der Verhandlungsbeginn nun für April 2020 vorgesehen, hieß es. «Die Tarifpartner reagieren mit der Verschiebung verantwortungsbewusst auf die besondere Pandemie-Lage.» Die Gewerkschaft hatte zuvor 6,8 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten gefordert, mindestens aber 230 Euro monatlich.
(Text: dpa)
«Corona ist Chance wie Aufforderung, Wirtschaft, Verwaltung und Gesundheitswesen noch entschiedener und schneller zu digitalisieren», sagt der Präsident des Digitalverbandes Bitkom, Achim Berg. So sollten Technologien für Webkonferenzen eingeführt und Homeoffice zum Standard werden. Vor dem Ausbruch der Sars-CoV-2-Pandemie standen allerdings nicht nur viele Verantwortliche in Betrieben oder Organisationen dem Homeoffice skeptisch gegenüber, sondern auch etliche Beschäftigte.
Der Bitkom selbst fand Ende des vergangenen Jahres heraus, dass zwar vier von zehn Festangestellten (41 Prozent) im Homeoffice arbeiten dürften, die meisten dies aber dankend ablehnen. «62 Prozent der Festangestellten mit Homeoffice-Erlaubnis machen davon keinen Gebrauch, während 38 Prozent lieber in den eigenen vier Wänden arbeiten.» Die Homeoffice-Skeptiker wünschen sich den sozialen Kontakt, manche von ihnen befürchten auch einen Karriereknick, wenn sie nicht ständig im Büro präsent sind. Nach einer aktuellen Studie des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) lehnt auch knapp die Hälfte der Beschäftigten eine Vermischung von Arbeitszeit und Freizeit ab, was im Homeoffice deutlich schwerer durchzuhalten ist als im Büro.
Die aktuelle Krisensituation wischt viele dieser Bedenken nun vom Tisch - mit der Einschränkung, dass in Deutschland nur ein kleiner Bruchteil der Beschäftigten überhaupt zu Hause oder mobil arbeiten kann. In der Produktion haben einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge nur zwei Prozent der Arbeitnehmer, die nicht zu den Führungskräften gehören, Zugang zu einem Homeoffice. Im Bereich «Service, Verwaltung, Dienstleistungen» liegt der Anteil bei 14 Prozent. Bei Mitarbeitern aus dem Vertrieb und den Marketing-Abteilungen sind es immerhin 21 Prozent. Bei den Führungskräften liegen die Zahlen der IAB-Studie mehr als doppelt so hoch.
«Manche Firmen aus dem Produktionsbereich haben schon deshalb ihren Verwaltungsmitarbeitern keine Homeoffice-Option angeboten, um Neidgefühle von den Arbeitern in der Produktion zu vermeiden», erläutert Arbeitswelt-Experte Oliver Stettes vom IW. Die aktuelle Auslagerung der Arbeit auf Heimarbeitsplätze im großen Stil sei aber vor allem ein Zwangstest für eine neue Arbeitskultur. Können Arbeitsziele auch ohne ständige Kommunikation im Büro erreicht werden? Müssen die Beschäftigten im Homeoffice zur selben Zeit präsent sein wie sonst auch? Oder dürfen sie ihr Arbeitspensum leisten, wann immer sie wollen?
Der aktuelle zeitliche Umfang der Telearbeit ist im Vergleich zu den Nichtkrisenzeiten ohnehin ein entscheidender Unterschied. Der IAB-Studie zufolge waren ganze Homeoffice-Tage bislang nur vergleichsweise selten, denn knapp zwei Drittel derjenigen, die ein Homeoffice nutzten, arbeiteten nur stundenweise von zu Hause aus.
In dem bislang üblichen Szenario mussten sich die Arbeitgeber meistens auch keine großen Gedanken um die Arbeitsstättenverordnung machen, die bei festen Telearbeitsplätzen in der Wohnung der Mitarbeiter eng definierte Grenzen setzt. In der Verordnung ist unter anderem festgelegt, dass Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben, sagte Ufuk Altun vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).
Deshalb sprechen die Arbeitgeber lieber vom «mobilen Arbeiten», für das es bislang quasi keinen gesetzlichen Rahmen gibt. Bislang verstand man darunter eher Arbeitseinsätze auf einer Dienstreise oder das Checken der E-Mail am Feierabend. Immerhin müssen die Arbeitgeber die Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze beachten. Und Regelungen wie das Arbeitszeitgesetz gelten auch außerhalb des Büros.
Um die Weiterarbeit in Krisenzeiten möglich zu machen, schenken aber viele Betriebe derzeit den regulatorischen Rahmenbedingungen weniger Aufmerksamkeit, sondern kümmern sich vor allem um die technischen Fragen. Haben wir genügend Laptops, die wir an die Mitarbeiter ausgeben können? Können die Beschäftigten ihre privaten Rechner einsetzen? Und ist der Betrieb überhaupt mit einer vernünftigen Internet-Leitung angeschlossen, um Telearbeit in großen Stil zu ermöglichen? Das sind die ganz praktischen Fragen, mit denen sich IT-Verantwortliche in diesen Tagen beschäftigen.
Gerade der Einsatz von Privat-Rechnern ist in vielen Firmen tabu, denn die Unternehmen wollen sich nicht neben dem Coronavirus auch noch mit Computerviren herumschlagen. Mahnendes Beispiel ist das Kammergericht Berlin. Dort wurde das Computernetzwerk bereits im vergangenen Herbst vom Schadprogramm Emotet befallen. An dem Gericht steht auch eine schlecht abgesicherte Heimarbeit der Richter als Infektionsursache im Verdacht.
Sorgen machen sich manche Verantwortliche auch, ob die Internet-Kapazitäten überhaupt ausreichen, wenn Telearbeiter nun ständig mit Videokonferenzen und anderen Tools große Datenströme verursachen. Tatsächlich verzeichnen die Internet-Provider derzeit immer höhere Datenmengen. Das ist aber weniger dem Arbeiten von zu Hause aus geschuldet, als dem Trend zu Videostreaming mit Diensten wie Netflix oder Amazon Prime. Der jüngste Rekord am Datenknotenpunkt DE-CIX in Frankfurt wurde aber vermutlich durch ein Computerspiel ausgelöst. Am Abend des 10. März wurde das PC-Spiel «Call of Duty Warzone» veröffentlicht, für das Spieler die gewaltige Datenmenge von bis zu 101 Gigabyte herunterladen mussten.
(Text: Christoph Dernbach, dpa)