«Was wir als Kuka-Vorstand nun machen, hat nichts mit der Beschäftigungsgarantie von Midea zu tun.» Diese im Investorenvertrag bis 2023 festgelegten Garantien sichern nach Darstellung Mohnens, «dass Midea uns als Kuka-Vorstand nicht anweisen kann, etwa Personalmaßnahmen vorzunehmen.»
Nicht der chinesische Mehrheitseigner, sondern der Kuka-Vorstand in Augsburg habe eine Kostensenkung um 300 Millionen Euro beschlossen, sagte Mohnen. Wie viele der 4000 Arbeitsplätze in Augsburg abgebaut werden, werde der Vorstand erst nach einer genauen Analyse festlegen.
Ende November hatte der neue Kuka-Chef in einem Interview noch ausdrücklich auf die Beschäftigungsgarantie hingewiesen und gesagt: «Midea hat ganz klar bekräftigt, dass die Investorenvereinbarung, die wir bei der Übernahme von Kuka durch Midea geschlossen haben, bis 2023 gilt. Das sichert den Standort Augsburg mit seinen rund 4000 Arbeitsplätzen ab.»
Kuka kann seine vor wenigen Monaten erst zusammengestutzten Geschäftsziele für das abgelaufene Jahr nicht halten. Der Umsatz 2018 dürfte nun von zuletzt 3,5 Milliarden auf 3,2 Milliarden Euro zurückgehen, vom Umsatz bleiben nun voraussichtlich nur noch 3 Prozent als operativer Gewinn. Mohnen will mit Einsparungen gegensteuern, zu denen auch eine Reorganisation sowie ein Stellenabbau gehören. Das soll 300 Millionen Euro bis 2021 einbringen. Wie viele Arbeitsplätze betroffen sind, ist offen. (dpa)
Bahn und Gewerkschaft hatten sich zum Jahresende auf eine Lohnerhöhung um insgesamt 6,1 Prozent in zwei Stufen geeinigt. Der zweite Tarifschritt kann von den Beschäftigten auch durch mehr Freizeit in Anspruch genommen werden. Zudem erhalten die Mitarbeiter eine Einmalzahlung von 1000 Euro. Die neuen Tarifverträge gelten rückwirkend vom 1. Oktober 2018 mit einer Laufzeit von 29 Monaten bis Ende Februar 2021.
Mit der konkurrierenden Lokführergewerkschaft GDL hatte die Bahn Anfang Januar einen ähnlichen Tarifabschluss erzielt, der ebenfalls bis Februar 2021 gilt. So lange müssen Fahrgäste der Deutschen Bahn keine Arbeitsniederlegungen des Personals fürchten. (dpa)
Deutschlands Arbeitgeber warnen hingegen vor dem Aus vieler Unternehmen, wenn die zuständigen Gewerkschaften auf Flächentarifverträge bestehen. Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer, pochte darauf, dass Tarifbindung freiwillig bleibe. «Die Situation ist auch von Branche zu Branche unterschiedlich», sagte er der dpa.
Hoffmann betonte: «Angesichts der allgemeinen Verunsicherung von Arbeitnehmern und den Menschen in Deutschland insgesamt ist es höchste Zeit, endlich mehr Tarifbindung in den Unternehmen zu erreichen.»
Hoffmann sagte, wenn in einem Betrieb zum Beispiel 40 Prozent der Mitarbeiter in einer Gewerkschaft organisiert seien, sorgten diese für bessere Bedingungen und höhere Löhne für alle. Er erinnerte daran, dass Gewerkschaftsmitglieder ein Prozent ihres Bruttolohns als Beitrag zahlen. Der Beitrag ist allerdings von der Steuer absetzbar.
«Mitarbeiter sollten per Tarifvertrag belohnt werden, wenn sie Gewerkschaftsmitglied sind und somit dazu beitragen, dass die Tarifbindung gestärkt und der soziale Frieden erhalten bleiben», forderte Hoffmann. «Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, dass Gewerkschaftsmitglieder einen Bonus erhalten oder mehr Urlaubstage.»
Die Möglichkeit, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, gehörten ausgeweitet, forderte der DGB-Chef. Betroffen wären Unternehmen, die nicht in einem entsprechenden Arbeitgeberverband ihrer Branche sind. Die Nachwirkung von Tarifverträgen sollte zudem verlängert werden: «Wenn ein Unternehmen Betriebsteile wie Facility-Management von Gebäuden, Sicherheitsdienste, Reinigungsdienste oder auch Buchhaltung und Rechnungswesen in Tochtergesellschaften auslagert, gilt der Tarifvertrag des Mutterunternehmens dort heute nur zwölf Monate.» Er solle so lange gelten, bis dort ein neuer Tarifvertrag gelte.
Manche Unternehmen könnten in ihrer Leistungsfähigkeit das hohe Tempo der Tarifentwicklung nicht mehr mitgehen, mahnt hingegen BDA-Chef Kramer. «Wir können nicht so weitermachen wie bisher.» Komme ein unter Druck stehendes Unternehmen mit seiner Gewerkschaft gut zurecht, könne es Tarifverträge abschließen, die den Flächenvertrag ergänzen oder ersetzen. «Das nimmt dramatisch zu.» Gehe das mit der Gewerkschaft nicht, «dann gehen die Firmen raus aus dem Tarifvertrag, bevor der Laden schließen muss». Diese Situation werde sich wahrscheinlich in Zukunft verschärfen und mit der Digitalisierung beschleunigen.
Kramer erinnerte an das «Pforzheimer Abkommen» von 2004, mit dem in der Metall- und Elektroindustrie mehr Gestaltungsoptionen auf betrieblicher Ebene zugelassen worden seien. «Dadurch wurde erstmal der Rückgang aus der Tarifbindung gestoppt.» Heute brauche es ein neues Abkommen dieser Art und neue Öffnungsklauseln. «Wir müssen neue Lösungsansätze entwickeln und Unternehmen die Möglichkeit geben, im Tarifvertrag zu bleiben.» Es müsse ein Ventil geben, wo der Überdruck abgelassen werden könne. «Dann kann es wieder zu einer Stabilisierung der Tarifverträge kommen.»
Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) von 2018 profitieren immer weniger Beschäftigte in Deutschland von Flächentarifverträgen. Wurden etwa 1996 noch 70 Prozent aller westdeutschen Beschäftigten nach Branchentarifverträgen entlohnt, so waren es demnach 2017 nur noch 49 Prozent. Im Osten sank der Anteil in dem Zeitraum von 56 auf 34 Prozent.
Ein Grund ist laut der Studie, dass es etwa im Dienstleistungssektor immer mehr kleinere Betriebe gibt, in denen Gewerkschaften und Tarifverträge keine große Rolle spielen. Im Vergleich zum Jahr 2016 verringerte sich der Anteil der Beschäftigten, deren Einkommen und Arbeitsbedingungen mit einem Branchentarifvertrag geregelt sind, sowohl in Ost- als auch Westdeutschland jeweils um zwei Prozentpunkte. Viele Betriebe regelten Löhne und Gehälter aber betriebsintern auf der Basis von Haustarifverträgen. (Text: Basil Wegener, dpa)
Urlauber sind in der Regel auf die Kulanz des Hoteliers oder Vermieters angewiesen, wenn sie ihre Unterkunft infolge heftiger Schneefälle nicht erreichen oder verlassen können. Es gibt aber Sonderregeln. Bei den etwa 1400 Mitgliedern der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) gilt: Ist die Anreise an den Urlaubsort oder in das gebuchte Hotel unmöglich, dürfen keine Stornokosten berechnet werden.
Es reiche aber nicht, dass Urlauber zum Beispiel eine gesperrte Straße umfahren müssen oder die Anreise wegen Schneefalls lediglich mühsam sei. Auch wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich ist, entfällt die kostenlose Stornierungsregel. Ist ein Gast umgekehrt an der Abreise gehindert, habe er die Mehrkosten für die Verlängerung des Aufenthaltes selbst zu tragen, so die ÖHV. Hat der Hotelier andere Vereinbarungen mit dem Gast getroffen, gelten diese.
Wurde der Skiurlaub samt Anreise bei einem Veranstalter gebucht, kann der Reisende dagegen vor Abreise den Vertrag wegen höherer Gewalt kündigen, wenn der Wintersportort komplett unerreichbar ist. Er bekommt dann das Geld für die Reise zurück.
Pech hat, wer wegen der hohen Lawinengefahr und geschlossener Lifte nicht auf die Skipiste kann. Skigebiete und Liftbetreiber schließen eine Erstattung wegen schlechten Wetters in der Regel in ihren Geschäftsbedingungen aus.
Arbeitnehmer müssen außerdem mit Lohnkürzungen rechnen, wenn sie nicht rechtzeitig aus dem Winterurlaub zurückkommen und aufgrund gesperrter Straßen im Skiort festsitzen. Beschäftigte fehlen dann unentschuldigt, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. «Arbeitnehmer müssen also in Kauf nehmen, dass sie für die Tage, an denen sie nicht am Arbeitsplatz erschienen sind, auch keine Vergütung bekommen.» Sanktionen wie eine Abmahnung müsse ein Arbeitnehmer aber in der Regel nicht befürchten, da er das Zuspätkommen nicht selbst verschuldet hat.
Auf höhere Gewalt können sich Arbeitnehmer nicht berufen. Denn grundsätzlich gilt: «Das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer», wie Oberthür erläutert. Das heißt: Er ist dafür verantwortlich, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein - auch bei Stau oder Unwetter. Angestellte können dann aber mit dem Chef aushandeln, ihren Urlaub nachträglich zu verlängern. So umgehen sie mögliche Lohnkürzungen. (dpa/tmn)
Insgesamt sollen nach Angaben des Unternehmens 2019 in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien etwa 5500 neue Mitarbeiter eingestellt werden. Darunter sind mehr als 1300 Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter mit Schwerpunkten in München und bei der Tochtergesellschaft Swiss in Zürich. Ende September 2018 hatte die Lufthansa Group rund 135 000 Mitarbeiter, davon rund 32 000 direkt bei der Lufthansa. Mit nahezu 40 000 Beschäftigten ist die Lufthansa Group nach eigenen Angaben der größte Arbeitgeber in Hessen. (dpa)
Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisierte außerdem, in Deutschland sei im Arbeitszeitgesetz eine Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen von elf zusammenhängenden Stunden festgelegt: «Das lässt sich in einer digital und international vernetzen Welt der Wirtschaft aber nicht jeden Tag einhalten. Das heißt, es wird in der Praxis längst anders gehandelt - und das wird von den Arbeitnehmern mit Familie und Home Office auch gewünscht.»
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte vor einer Aufweichung des Achtstundentags gewarnt. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach hatte im November der dpa gesagt, dieser stehe zwar heute für viele Beschäftigte nur auf dem Papier, weil sie deutlich länger arbeiteten und auch in der Freizeit oft erreichbar sein müssten. Deshalb seien aber auch bei mobiler Arbeit oder Arbeit im Home Office Regeln zur Einhaltung des Achtstundentags und «keine Experimente zu einer noch stärkeren Ausweitung der Arbeitszeiten» nötig. Der Achtstundentag in Deutschland war vor 100 Jahren eingeführt worden. (dpa)
Vor allem hätten sich die Arbeits- und Lebensbedingungen für die Besatzungen verbessert, aber auch die Leistungsfähigkeit in der Produktion. «Wir können schneller und flexibler auf den Markt reagieren.» So könnten mehr Produkte an Bord hergestellt werden, etwa Filets. Die Fischabfälle würden sofort zu Fischmehl und -öl verarbeitet. «Wir haben fast eine 100-prozentige Auslastung des Rohstoffs», sagte Richter.
Ein weiteres in die Jahre gekommenes Schiff - es gehörte der Doggerbank Seefischerei GmbH - ist in diesem Jahr nach Russland verkauft worden. «Der Verkauf war unter anderem ein Vorgriff auf die Quoten für 2019», sagte Richter. Die Höchstfangmengen für Schwarmfische werden 2019 drastisch gesenkt, das Schiff wäre nicht mehr ausgelastet gewesen. Personal sei nicht abgebaut worden. «Es gab keine betriebsbedingten Entlassungen», versicherte Richter. Bei der deutschen Hochseeflotte seien 335 Seeleute beschäftigt - auf jetzt noch sieben Fang- und Verarbeitungsschiffen. Fünf davon seien sehr modern, zwei weitere Fahrzeuge aus den 80er und 90er Jahren müssen noch ersetzt werden. Alle Investitionen seien zu 100 Prozent eigenfinanziert. Die Höhe der Investitionen wollte Richter nicht nennen.
Mitte Dezember beschloss die EU Quotenkürzungen für die Nordsee und den Nordost-Atlantik, darunter von Brotfischen wie Hering, Makrele und dem Blauen Wittling. «Im nächsten Jahr wird die Heringsquote in der Nordsee für Deutschland um 40 Prozent, die Makrelenquote um 20 und die Quote für Blauen Wittling um 17,6 Prozent gekürzt», sagte Richter. Als Reaktion darauf soll die Fernfischerei verstärkt werden, unter anderem im Nord- und Südpazifik. Ein Schiff fange vor der afrikanischen Küste Sardinen.
Richter zufolge sind die Aktivitäten für einen nachhaltigen Fischfang verstärkt worden. Den Bestandsschutz gewährleisteten die Fischer entsprechend der Vorgaben - durch die Einhaltung der Fangquoten und durch schonende Fangsysteme. Größere Maschenweiten führten dazu, dass nur sehr wenige zu kleine Fische als Beifang in die Netze gehen. Beifänge müssen an Land gebracht werden, sie dürfen nicht zurückgeworfen werden. (dpa)
Hoffmann sagte, eine im Mindestlohngesetz für 2020 vorgesehene Evaluierung könne für eine einmalige Anpassung genutzt werden. Bereits Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte sich für 12 Euro Mindestlohn ausgesprochen. Hiervor warnten die Arbeitgeber. Setze Scholz sich durch, gerieten die anderen Löhne und die Wettbewerbsfähigkeit unter Druck, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer der dpa.
Am 1. Januar stieg der Mindestlohn um 35 Cent auf 9,19 Euro. Ab dem 1. Januar 2020 beträgt er brutto 9,35 Euro je Arbeitsstunde. (dpa)
Die Arbeitgeber signalisierten deutlichen Widerstand. Bei einer Inflationsrate von etwa zwei Prozent sei die Forderung «völlig überzogen», erklärte der Verhandlungsführer der Länder, Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD). «Auch wenn die Steuereinnahmen noch stabil sind, gibt es doch erste Anzeichen eines Abschwungs.» Die Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) beginnen am 21. Januar in Berlin.
Insgesamt geht es dort um 2,3 Millionen Beschäftigte, denn die angestrebte Tarifeinigung für die gut eine Million Angestellten soll anschließend auf die 1,2 Millionen Beamten von Ländern und Kommunen übertragen werden sowie darüber hinaus auch auf etwa eine Million Pensionäre. Hessen ist als einziges Bundesland kein Mitglied der TdL, übernimmt aber in der Regel die vereinbarten Abschlüsse weitgehend.
Der Forderungskatalog, auf den sich die Tarifkommissionen von Verdi und dem dbb Beamtenbund jetzt verständigt haben, sieht eine zwölfmonatige Laufzeit des Tarifvertrags vor. Neben dem sechsprozentigen Gehaltszuwachs werden auch deutliche Verbesserungen für Pflegekräfte angepeilt sowie ein monatliches Plus von 100 Euro für alle Auszubildenden.
Bsirske erklärte, im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um gut ausgebildete Fachkräfte müsse der öffentliche Dienst ein attraktiver Arbeitgeber sein. Der dbb-Vorsitzende Ulrich Silberbach sagte, wegen der altersbedingten Abgänge und des hohen Personalbedarfs in den kommenden Jahren seien schnelle Maßnahmen nötig, um den öffentlichen Dienst zu retten. «In den Lehrerzimmern, Kliniken und Wachstuben brennt es lichterloh.»
Bei der bisher letzten Tarifrunde für die Länder einigten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber Anfang 2017 nach mehreren Warnstreiks auf insgesamt 4,35 Prozent mehr Lohn binnen zwei Jahren. Die Richtschnur von Verdi-Chef Bsirske ist aber eher der jüngste Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Dort war im Frühjahr ein Einkommenszuwachs von insgesamt 7,5 Prozent in zweieinhalb Jahren verabredet worden.
Dieses Ergebnis sei «richtungsweisend», betonte Bsirske. Er räumte allerdings auch ein: «Einfach werden die Verhandlungen nicht.» Zumindest das sehen die Länder ähnlich. «Ich erwarte sehr schwierige Tarifverhandlungen», sagte Kollatz. Umstritten sind aber schon die Kosten der Gewerkschaftsforderung. Nach Bsirskes Berechnungen wären bei einer hundertprozentigen Umsetzung 6,4 Milliarden Euro fällig. Kollatz spricht hingegen von 8 Milliarden Euro pro Jahr. (dpa)
Die GDL als kleinere der beiden konkurrierenden Gewerkschaften hatte am Freitag (14. Dezember) die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt. Aber es wird bis zum Jahresende keine Streiks geben, weil die GDL dazu nach geltender Regelung erst nach einem Schlichtungsverfahren aufrufen darf. In dem Tarifkonflikt geht es um insgesamt rund 160 000 Beschäftigte. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) vertritt nach eigenen Angaben mit mehr als 100 000 Beschäftigten den Großteil der Mitarbeiter.
Die EVG hatte sich am Samstagmorgen nach tagelangen Verhandlungen auf ein Tarifpaket mit der Deutschen Bahn AG verständigt. Es sieht eine Lohnerhöhung von insgesamt 6,1 Prozent in zwei Stufen vor. Zudem erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung von 1000 Euro. Die neuen Tarifverträge gelten rückwirkend vom 1. Oktober 2018 an und haben eine Laufzeit von 29 Monaten. Das Gesamtpaket umfasst außerdem Verbesserungen für Nachwuchskräfte sowie neue Wahlmöglichkeiten. Beide Seiten vereinbarten auch, die Tariflandschaft grundlegend zu modernisieren.
GDL und Bahn können nach dem 2015 vereinbarten Verfahren eine Schlichtung einvernehmlich einleiten. Alternativ kann eine Seite dies tun, wenn sie die Verhandlungen zuvor für gescheitert erklärt hat. Bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens gilt ein Streikverbot. GDL-Chef Claus Weselsky hatte ein verändertes Tarifangebot zunächst abgelehnt, dann akzeptiert und schließlich doch wieder abgelehnt. Zuletzt hatte die GDL gefordert: «Solange der Arbeitgeber kein verbessertes Angebot vorlegt, werden wir nicht in Tarifverhandlungen einsteigen.» (dpa)