Längere Arbeitszeiten - weniger Lohn

Für die Beschäftigten im vereinten Deutschland ist der Arbeitsmarkt immer noch geteilt: In den neuen Ländern mit Berlin wird im Schnitt weiterhin länger gearbeitet als im Westen - 67 Stunden mehr waren es im vergangenen Jahr. Zugleich lagen die Jahreslöhne in den alten Ländern im Schnitt um fast 5000 Euro höher als im Osten.
Längere Arbeitszeiten - weniger Lohn
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Das ergeben Daten der Statistischen Ämter von Bund und Ländern, die die Linke-Bundestagsfraktion ausgewertet hat. Dabei gibt es über die Jahre durchaus eine Annäherung. Aus Expertensicht sind regionale Unterschiede nicht ganz auszugleichen - auch zwischen West und West.

In den alten Ländern leisteten Arbeitnehmer im vergangenen Jahr im Schnitt 1279 Stunden. Im Osten einschließlich Berlins waren es 1346 Stunden. Wird Berlin dem Westen zugerechnet, vergrößert sich die Differenz noch, und im Osten sind es nicht nur 67, sondern 75 Stunden mehr. Am längsten gearbeitet wurde in Thüringen mit 1371 Stunden. Es folgen Sachsen-Anhalt mit 1362 und Mecklenburg-Vorpommern mit 1353 Stunden je Arbeitnehmer. Am wenigsten waren es in Nordrhein-Westfalen (1261 Stunden), im Saarland (1259) und in Rheinland-Pfalz (1255).

Dem steht weiter ein Vorsprung West bei der Bezahlung gegenüber. In den alten Ländern lagen die Jahres-Bruttolöhne je Arbeitnehmer 2017 mit 35 084 Euro klar höher als in den neuen Ländern mit 30 172 Euro. Bundesweit Spitze war Hamburg mit 40 771 Euro, gefolgt von Hessen (37 832 Euro) und Baden-Württemberg (36 786 Euro). Am wenigsten verdienten Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern (27 520 Euro), davor lagen Sachsen-Anhalt (28 607 Euro) und Brandenburg (28 715 Euro).

Die Linke-Sozialexpertin Sabine Zimmermann sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Die Bundesregierung hat sich offensichtlich mit einem Sonderarbeitsmarkt Ost abgefunden. Das ist nicht akzeptabel.» Wesentlicher Schlüssel für eine weitere Angleichung sei, die im Osten schwächere Tarifbindung zu stärken. Niedrigstlöhnen und prekärer Beschäftigung müsse deutschlandweit der Kampf angesagt werden, etwa durch eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde.

Die Ost-West-Gegensätze zeigen sich schon seit Jahren. Im Westen spielen Minijobs mit vergleichsweise wenigen Stunden eine deutlich größere Rolle - oft auch zum Aufbessern des Haushaltsbudgets, wie Karl Brenke, Experte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), sagte. «Im Osten ist es eher so, dass man einen regulären Job anstrebt.» In den neuen Ländern gebe es in Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten 7,1 Prozent Minijobber - im Westen 11,4 Prozent.

Dazu kommen Tarif-Unterschiede. Wochenarbeitszeiten von 40 Stunden hatten im Westen noch acht Prozent der Tarifbeschäftigten, im Osten aber 40 Prozent, wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung ermittelte.

Dann ist da die Bezahlung. Im Osten gebe es überwiegend Jobs mit mittlerer Qualifikation, sagte DIW-Experte Brenke. Dagegen sei die Streuung im Westen größer - mit mehr einfacher Arbeit, aber auch sehr vielen hochwertigen Tätigkeiten. Nach wie vor fehlen im Osten auch Konzernzentralen mit besser bezahlten Positionen in Management, Forschung und Entwicklung. Über die Kaufkraft sagt die Höhe der Löhne allein aber noch nichts aus - das hängt von Lebenshaltungskosten etwa für Mieten oder Lebensmittel ab, die sich regional unterscheiden.

Dabei ist in der Statistik eine Annäherung zu erkennen, auch wenn über das Tempo diskutiert wird. Arbeiteten Beschäftigte im Osten nun 67 Stunden länger als im Westen, waren es im Jahr 2000 noch 147 Stunden gewesen. Bei den Jahreslöhnen verringerte sich der Rückstand des Ostens seit 1991 von 9201 Euro auf 4912 Euro.

Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse will auch die große Koalition stärker in den Blick nehmen. Dabei stößt Regionalförderung an Grenzen, wie DIW-Experte Brenke erklärte. Trotzdem seien Löhne im Bayerischen Wald und in Ostfriesland niedriger als in München und Hamburg. «Man wird mit solchen regionalen Unterschieden leben müssen.» (dpa)

Bilder von Überwachungskameras können Jobverlust rechtfertigen

Kaum ein Handgriff blieb unbeobachtet: In einem Zigaretten- und Zeitschriftengeschäft in Nordrhein-Westfalen sollte eine offen aufgehängte Überwachungskamera Waren und Mitarbeiter vor Dieben schützen. Letztlich dienten die Kamerabilder dem Arbeitgeber für eine fristlose Kündigung der Verkäuferin. Die gespeicherten Videoaufzeichnungen, die erst nach Monaten ausgewertet wurden, belegen seiner Meinung nach, dass die Frau in die Kasse griff. Doch können die alten Bilder der Überwachungskamera überhaupt als Beweis dienen? Ja, sagten die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Donnerstag (23. August) in Erfurt in einem Grundsatzurteil.
Bilder von Überwachungskameras können Jobverlust rechtfertigen
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Was für ein Fall wurde verhandelt?

Am 13. August 2016 erhielt die Verkäuferin eine fristlose Kündigung - «wegen der begangenen Straftaten», ließ sie ihr Arbeitgeber wissen. Damit war für die Mittvierzigerin aus Nordrhein-Westfalen ihr Minijob für monatlich 450 Euro brutto in einem Tabak- und Zigarettenladen mit angeschlossener Lottoannahme beendet. Ihr Arbeitgeber hatte bei einer Stichprobenkontrolle einen «Warenschwund» festgestellt. Er ließ von einer seiner Angestellten über sechs Monate gespeicherte Aufzeichnungen der Überwachungskamera analysieren. Mindestens an einem Tag soll die Frau in drei Fällen Tabakwaren verkauft und das Geld - 35 Euro - nicht in die Registrierkasse gelegt haben.

Wie reagierte die Verkäuferin?

Sie bestreitet, Geld unterschlagen zu haben und klagte gegen die fristlose Kündigung. Mit Erfolg: Das Arbeitsgericht Iserlohn erklärte die Kündigung für unwirksam, später auch das Landesarbeitsgericht Hamm. Die zweite Instanz bescheinigte dem Arbeitgeber die Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Der Arbeitgeber hätte die Kamerabilder regelmäßig überprüfen und dann unverzüglich löschen müssen. Durch den Verstoß gegen den Datenschutz bestehe ein «Beweisverwertungsverbot» für die Videoaufzeichnungen, heißt es in dem Urteil aus Hamm.

Was entschied das Bundesarbeitsgericht?

Nach Ansicht der Bundesrichter gibt es kein Verwertungsverbot für legale Videoaufzeichnungen von einer offen installierten Kamera - nur weil sie länger gespeichert sind. Im Gegenteil: Der Arbeitgeber «musste das Bildmaterial nicht sofort auswerten. Er durfte hiermit so lange warten, bis er dafür einen berechtigten Anlass sah», urteilten sie und verwiesen den Fall zurück an das Landesarbeitsgericht Hamm. Der Nutzung von Bildern einer rechtmäßig offenen Videoüberwachung als Beweis vor den Arbeitsgerichten ständen auch die Vorschriften der neuen Datenschutz-Grundverordnung von Ende Mai nicht entgegen.

Worin liegt die grundsätzliche Bedeutung des Falls?

Die Digitalisierung mit neuen Überwachungsmöglichkeiten wie Keyloggern, die jeden Tastenanschlag auf Dienst-PCs protokollieren, sorgen für eine Datenflut. In der Frage, welche Anforderungen an Datenbeweise vor Gericht gestellt werden müssen, sorgt das Urteil der Bundesarbeitsrichter für mehr Klarheit. Bilder, die Verfehlungen von Arbeitnehmer dokumentierten, würden «nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig».

Wie ist die bisherige Rechtsprechung zur Videoüberwachung?

Seit dem sogenannten Bespitzelungsskandal mit versteckten Kameras beim Discounter Lidl, der 2008 publik wurde, gab es immer wieder Arbeitsgerichtsurteile zur digitalen Überwachung. Grundsätzlich dürfen keine Daten genutzt werden, bei deren Beschaffung das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gebrochen wird, sagen Arbeitsrechtler.

Gibt es Voraussetzungen, um versteckte Kameraaugen oder Spähsoftware auf Arbeitsplätze zu richten?

Ja. Videoüberwachung sei nur dann möglich, «wenn sie streng verdachtsbezogen erfolgt und dann nur in einer begrenzten Zeit», sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts. «Sie muss die absolute Ausnahme sein.» Vor einem Jahr hatte das BAG in einem Keylogger-Fall entschieden: Die Spähsoftware auf Firmenrechnern sei zur Überwachung von Arbeitnehmern «ins Blaue hinein» rechtswidrig. Einzige Ausnahme: Es liegt ein durch Tatsachen begründeter Verdacht auf eine Straftat oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers vor. (Simone Rothe, dpa)

Verdi will Tarifstandards in der Altenpflege

Die Gewerkschaft Verdi will für die Beschäftigten in der Altenpflege bundesweite tarifliche Mindeststandards durchsetzen. «Wir werden mit den weltlichen Wohlfahrtsverbänden Tarifverhandlungen führen», sagte Verdi-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf einen Teil der Heimträger. Auch mit der Caritas und der Diakonie solle «ein gangbarer Weg» gesucht werden, damit diese trotz des eigenen kirchlichen Arbeitsrechts beteiligt werden könnten. Forderungen soll eine bei Verdi gebildete Bundestarifkommission beschließen, die am 28. September tagt.
Verdi will Tarifstandards in der Altenpflege
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Union und SPD wollen laut Koalitionsvertrag dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege «flächendeckend zur Anwendung kommen». Derzeit sind laut Bundesregierung aber 80 Prozent der Beschäftigten nicht tarifgebunden. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dringt daher bei den Tarifpartnern darauf, die Voraussetzungen für Tarifverträge zu schaffen, die er dann für allgemeinverbindlich erklären will. Bei Pflegediensten und in Pflegeheimen arbeiten rund 1,1 Millionen Beschäftigte. Die Einrichtungen werden überwiegend von privaten Trägern sowie von freigemeinnützigen Trägern wie Arbeiterwohlfahrt, Rotes Kreuz, Caritas und Diakonie betrieben.

Verdi-Vorstand Bühler sagte: «Über das Arbeitnehmerentsendegesetz kann ein Tarifvertrag auch dann flächendeckend zur Anwendung gebracht werden, wenn die kommerziellen Anbieter sich weiter stur stellen und bessere Arbeitsbedingungen verweigern.»

Vom Pflege-Arbeitgeberverband bpa kam Kritik. Wenn Verdi schon jetzt die Politik zur Hilfe rufen wolle, um Verhandlungsergebnisse auf alle zu erstrecken, werde die Tarifautonomie mit Füßen getreten.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnte, ein bundesweiter Tarifvertrag für alle Arbeitsverhältnisse sei «der völlig falsche Ansatz». Es gebe bereits eine Kommission, die Mindestarbeitsbedingungen für die Pflege festsetze. «Dies ist auch der richtige Ort, die anstehenden Fragen zu entscheiden. Neuer gesetzlicher Eingriffe bedarf es nicht.» (dpa)

Bahngewerkschaft befragt Mitglieder vor Tarifrunde

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) läutet die Tarifrunde 2018 ein. Am gestrigen Mittwoch (1. August) begann sie bei ihren Mitgliedern eine einmonatige Befragung über die Kernforderungen an die Deutsche Bahn, wie die EVG mitteilte.
Bahngewerkschaft befragt Mitglieder vor Tarifrunde
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Die Tarifkommission werde am 19. September über den Forderungskatalog entscheiden. Nach 24 Monaten läuft der Entgelttarifvertrag mit dem bundeseigenen Konzern am 30. September aus.
EVG und Bahn hatten sich Ende 2016 erstmals auf ein Modell verständigt, bei dem Arbeitnehmer wählen können zwischen 2,6 Prozent mehr Geld, einer Stunde weniger Arbeit pro Woche oder sechs Urlaubstagen mehr pro Jahr. Es gehe darum, dieses Wahlmodell auszubauen, den Arbeitnehmern «mehr selbstbestimmte Zeit» zu verschaffen und die betriebliche Altersvorsorge zu verbessern, skizzierte Verhandlungsführerin Regina Rusch-Ziemba die Tarifthemen der EVG. (dpa)

Spielwarenkette Intertoys schließt alle Läden in Deutschland

Die niederländische Spielwarenkette Intertoys schließt alle ihre Läden in Deutschland. Betroffen seien insgesamt rund 250 Mitarbeiter und Hilfskräfte, deren Jobs gestrichen würden, teilte Sprecher Wim Moerkerk am 25. Juli in Amsterdam mit.
Spielwarenkette Intertoys schließt alle Läden in Deutschland
Bild: Daniel Karmann/dpa

Alle 23 deutschen Filialen mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen sollen spätestens bis zum 31. Januar kommenden Jahres ihren Betrieb einstellen. Im Zusammenhang mit der Übergabe der Immobilien könnten einzelne Läden auch schon früher schließen, hieß es.

Das Unternehmen begründete die Schließungen damit, dass die mit dem Geschäftsbetrieb in Deutschland erzielten Umsätze nicht mehr ausreichten, um den Aufwand und die Kosten zu decken. «Intertoys sieht keine Möglichkeit, dies auf lange Sicht zu verbessern», hieß es in der Stellungnahme. Die Spielwarenkette, die nach eigenen Angaben Marktführer in den Niederlanden ist, hatte 1996 ihre erste Filiale in Deutschland eröffnet. Die Filialen von Intertoys in Belgien und den Niederlanden sind von den Schließungsplänen nicht betroffen. (dpa)

Mehr Jugendliche gehen bei Lehrstellensuche leer aus

Die Zahl jugendlicher Lehrstellenbewerber ohne Ausbildungsvertrag hat sich seit Beginn des Jahrzehnts verdoppelt. Wurden 2010/11 in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) noch 11 344 unversorgte Bewerber ausgewiesen, stieg deren Zahl 2016/17 auf 23 712. Das geht aus einer Antwort der BA auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Mehr Jugendliche gehen bei Lehrstellensuche leer aus
Bild: dpa

Die Zahl der gemeldeten Azubi-Bewerber dagegen hat sich trotz zwischenzeitlichen Auf und Abs kaum verändert: Vor acht Jahren waren es 545 908, 2016/17 dann laut BA 547 828 Bewerber. Ein Berichtsjahr dauert in der BA-Statistik vom 1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahrs.

Zugleich wird es laut einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) für Unternehmen immer schwieriger, offene Ausbildungsplätze zu besetzen. In mehr als jedem dritten Betrieb bleiben Ausbildungsplätze unbesetzt, fast jede zehnte Firma bekommt überhaupt keine Bewerbung mehr, wie der DIHK vergangene Woche mitteilte. Laut Umfrage erhielten 17 000 Unternehmen keine Bewerbungen auf offene Ausbildungsplätze - rund zehn Prozent mehr als im Vorjahr.

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Sabine Zimmermann, sagte: «Es kann nicht sein, dass zunehmend Arbeitgeber über Fachkräftemangel und fehlende Azubis klagen, gleichzeitig aber so viele Jugendliche bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz leer ausgehen - und dies regelmäßig seit Jahren.»

Mehr Arbeitgeber sollten Jugendlichen eine Chance zu geben. Zudem forderte Zimmermann einen Rechtsanspruch auf Ausbildung sowie eine Umlagefinanzierung, die alle Betriebe für die Ausbildung in die Pflicht nehme.

Laut Berufsbildungsbericht 2018 stieg die Zahl der Ausbildungsverträge um 3000 auf 523 300 im vergangenen Jahr. Die Zahl der Betriebe mit Azubis blieb auf ähnlichem Niveau - weniger als jeder fünfte Betrieb bildet aus. (dpa)

85 Prozent der Ex-Air-Berliner haben wieder einen Job

Ein knappes Jahr nach der Insolvenz der Air Berlin haben nach einem Bericht der «Bild am Sonntag» rund 85 Prozent der ehemals 8000 Beschäftigten der Fluggesellschaft wieder einen Job. Das geht der Zeitung zufolge aus internen Firmenzahlen hervor. So hätten nach der Pleite der einst zweitgrößten deutschen Airline andere Anbieter wie Eurowings, Easyjet oder Ryanair ihr Angebot ausgebaut, wofür sie neues Personal brauchten und zahlreiche Ex-Air-Berliner einstellten.
85 Prozent der Ex-Air-Berliner haben wieder einen Job
Bild: dpa

Die Vermittlungsergebnisse entlasten dem Bericht zufolge auch den Steuerzahler: So habe das Land Berlin etwa zehn Millionen Euro für eine Transfergesellschaft für knapp 1200 Verwaltungsmitarbeiter von
Air Berlin zur Verfügung gestellt. Davon würden wohl höchstens sieben Millionen benötigt.

Bereits Anfang Mai hatten sich die Arbeitsagenturen an den großen Airline-Standorten Berlin und Düsseldorf zuversichtlich zu den Jobaussichten geäußert. Vom Alter und der Qualifizierung her seien die Air-Berliner für viele Unternehmen interessant, hieß es.

Die Fluggesellschaft hatte jahrelang Verluste geschrieben und im August vergangenen Jahres Insolvenz angemeldet. Ende Oktober ging der letzte Flug. Die Verantwortlichen betonten im Herbst, es gebe gute Perspektiven für 80 Prozent der Beschäftigten. (dpa)

Merkel besucht Altenheim: Pflegeberuf durch gute Löhne stärken

Es war nur eine Stippvisite bei einem, der den Pflegeberuf attraktiver machen will. Doch ihren Besuch bei dem engagierten Altenpfleger Ferdi Cebi in Paderborn verband die Bundeskanzlerin mit einer klaren Botschaft: Um den akuten Fachkräftemangel in dem Beruf in den Griff zu bekommen, muss es eine gute Bezahlung für Pflegekräfte geben - unabhängig etwa davon, ob das Altenheim in Ost oder West steht und wer es betreibt.
Merkel besucht Altenheim: Pflegeberuf durch gute Löhne stärken
Bild: Ina Fassbender/dpa

«Es gibt ganz unterschiedlich getragene Einrichtungen und für alle gilt: Die Menschen, die dort arbeiten, müssen gut bezahlt werden, damit die Menschen, die dort leben, auch gute Pflege bekommen», sagte Angela Merkel gestrigen Montag (16. Juli) nach dem Besuch des evangelischen Altenheims St. Johannisstift im ostwestfälischen Paderborn.

Nicht ganz zwei Stunden Zeit nahm sich die Kanzlerin, um ein Versprechen einzulösen, das sie im Wahlkampf vor laufenden Kameras dem 36-jährigen Cebi gegeben hatte. In der ZDF-Sendung «Klartext, Frau Merkel» hatte dieser Personalnot und mangelnde Bezahlung in der Pflege kritisiert. Kurzerhand lud er die Kanzlerin ein, sich selbst ein Bild von seinem Beruf zu machen.

Am Montag nutzte sie die Gelegenheit, um Cebi und seine Kollegen bei der Arbeit zu begleiten. Sie traf auf Pflegebedürftige und Demenzkranke und trank mit den Bewohnern Kaffee. Sie habe einen guten Eindruck von der Vielfalt des Berufes bekommen können, sagte Merkel. Pflegekräfte bräuchten mehr Zeit, weniger Hektik. Es brauche eine bessere Ausbildungsvergütung und angemessene Löhne: «Wenn jemand jeden Tag mit Menschen arbeitet, warum sollte derjenige oder diejenige dann nicht genauso gut verdienen oder etwas mehr wie jemand, der in einer Bank arbeitet oder an einer Maschine arbeitet», sagte Merkel.

Ferdi Cebi zeigte sich nach dem Besuch der Kanzlerin hoffnungsvoll, dass sich für seine Branche bald etwas ändern könnte: «Wir sind gerade dabei, etwas zu verändern, wir Pflegekräfte», sagte der 36-Jährige. «Das Thema war noch nie so präsent wie gerade».

In der Alten- und Krankenpflege sind derzeit bundesweit mehr als 25 000 Fachkraftstellen nicht besetzt. Zudem fehlen rund 10 000 Hilfskräfte. Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) verdienen Fachkräfte in der Krankenpflege im Durchschnitt monatlich 3239 Euro, in der Altenpflege lediglich 2612 Euro. Erheblich sind die regionalen Unterschiede: Im Jahr 2016 schwankte das Bruttoeinkommen einer Vollzeit-Fachkraft in der Altenpflege zwischen 2937 Euro in Baden-Württemberg und 1985 Euro in Sachsen-Anhalt.

Das Thema «flächendeckende Tariflöhne», wie sie von Pflegekräften wie Cebi gefordert werden, griff Merkel nicht auf. Vielmehr gehe es darum, die Vielfalt bei der Bezahlung anzugleichen und zu ordnen, «damit alle die Chance haben, gut bezahlt zu werden, ohne dass wir einen Zwang machen», sagte Merkel. Dafür eine «Zauberformel zu finden», sei nun eine der Aufgaben, um die sich Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Familienministerin Franziska Giffey und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) mit ihrer gemeinsamen «Aktion Pflege» kümmern müssten. Damit wollen die drei Ministerien im Schulterschluss dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnen.

Spahn hatte zuvor angekündigt, den Pflegeberuf durch Tarifverträge für die Beschäftigten stärken zu wollen. Ziel sei «Tarifgebundenheit in allen Einrichtungen», sagte der CDU-Politiker im ZDF. «80 Prozent der Altenpflege-Einrichtungen sind nicht tarifgebunden. Und das wollen wir ändern, indem wir regelhaft zu einer Tarifbezahlung kommen.» Das sei rechtlich schwierig, räumte Spahn ein.

«Anerkennung drückt sich ja nicht nur in Worten aus», betonte Spahn. Den Besuch der Kanzlerin in Paderborn lobte er als «starkes Zeichen». «Aber es geht eben auch um Geld, um ein gutes Gehalt.» Gefragt, was ein Pfleger nach der Ausbildung seiner Ansicht nach verdienen sollte, antwortete der Minister, 2500 bis 3000 Euro sollten möglich sein. «Das ist zu oft nicht der Fall, wenn wir in Deutschland schauen.» Er hätte außerdem gern weniger Leiharbeit in der Pflege und mehr feste Stellen in den Pflegeeinrichtungen. (Florentine Dame, dpa)

Urlaub im Ausland während Krankschreibung?

Wenn ein Arbeitnehmer langfristig krank geschrieben ist, kann er in dieser Zeit unter bestimmten Voraussetzungen Urlaub machen. Zunächst sollte er Rücksprache mit seinem Arzt halten. Bezieht jemand Krankengeld und verbringt den Urlaub innerhalb Deutschlands, wird die Leistung weitergezahlt, erklärt der Verband der Ersatzkassen (vdek).
Urlaub im Ausland während Krankschreibung?
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Reist die Person jedoch ins Ausland, wird meist kein Krankengeld weitergezahlt. Ausnahme: die Krankenkasse hat zuvor dem Urlaub ausdrücklich zugestimmt. Das passiert in der Regel jedoch nur, wenn die Reise den Heilungsprozess nicht gefährdet - dies muss ein ärztliches Attest, das der Kasse vorliegt, bestätigen.

Eine von der Krankenkasse vorgeschlagene Heilbehandlung hat immer Vorrang vor der Urlaubsreise. Und der Anspruch auf Krankengeld besteht nur für den gesamten Urlaubszeitraum, wenn die Krankschreibung auch für diesen Zeitraum gilt - anderenfalls müssen Betroffene im Urlaub am ersten Werktag, nachdem die Krankschreibung ausgelaufen ist, einen Arzt aufsuchen, damit dieser die Krankschreibung gegebenenfalls verlängert. (dpa)

Opel sichert verbleibende Jobs bis Sommer 2023 zu

Der Stellenabbau bei Opel bleibt wie im Mai verabredet vorerst auf 3700 Jobs begrenzt. Die verbleibenden mehr als 15 000 Arbeitsplätze bei dem Autobauer, der seit knapp einem Jahr zum französischen PSA-Konzern gehört, sind bis einschließlich Juli 2023 vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt.
Opel sichert verbleibende Jobs bis Sommer 2023 zu
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Diese vor gut fünf Wochen vereinbarten Eckpunkte wurden nun in einem Zukunftstarifvertrag fixiert, wie Opel-Geschäftsleitung, IG Metall und Gesamtbetriebsrat am Freitag, 6. Juli, gemeinsam mitteilten.

Ende Mai hatten sich die Beteiligten nach wochenlangem Ringen auf ein Eckpunkte-Papier zur Zukunft der deutschen Opel-Standorte geeinigt. Gegen Lohnzugeständnisse der verbleibenden Beschäftigten sicherte Opel zu, den Stamm an den deutschen Standorten von etwa 19 000 Beschäftigten nur um 3700 zu vermindern - und zwar auf freiwilliger Basis über verschiedene Abfindungs- und Vorruhestandsprogramme.

Außer dem Stammwerk Rüsselsheim unterhält Opel in Deutschland Standorte in Eisenach, Kaiserslautern, Bochum und Dudenhofen. Opel sicherte zudem Investitionen und Projekte für sämtliche Werke und Standorte zu.

Ruhe kehrt bei dem seit Jahren gebeutelten Autohersteller damit aber nicht ein: Am Vortag hatten Berichte über einen möglichen Teilverkauf des Entwicklungszentrums in Rüsselsheim den Betriebsrat alarmiert.

Nach Betriebsratsinformationen könnten 4000 der dort etwa 7000 Beschäftigten betroffen sein. Opel prüft nach eigenen Angaben verschiedene Optionen für das Zentrum. «Strategische Partnerschaften mit anderen Unternehmen» seien Teil der Überlegungen, hatte das Unternehmen mitgeteilt, es gebe aber noch keine Entscheidungen. (dpa)

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