Die Daten sollten in konkrete, zum Beispiel für einzelne Betriebe spezifische Flexibilitätsmodelle genutzt werden. DGB-Chef Reiner Hoffmann und die Soziologin Kerstin Jürgens hatten die Kommission geleitet, initiiert hatte sie die Hans-Böckler-Stiftung.
Die Beschäftigten sollten stärker selbst über ihre Arbeitszeit entscheiden können, auch dort, wo es weder Vorgaben durch Tarifverträge noch Personal- oder Betriebsräte gibt. Die Kommission schlägt einen neuen Anspruch der Angestellten auf
Erörterung von Arbeitszeit und -ort vor. Das Unternehmen solle dann begründen müssen, wenn es Wünsche ablehnt.
Die Kommission empfiehlt einen rechtlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten. Beschäftigte sollten das Recht haben, in Form von Telearbeit zu arbeiten. «Die Begründungspflicht für eine Ablehnung sollte beim Arbeitgeber liegen», so die Kommission. Niemand solle aber ins Homeoffice gezwungen werden, es solle freiwillig bleiben.
Für sie wie für die deutschen Autokonzerne soll sich damit aber nur wenig ändern, sagte ein Sprecher. Die Tochter Takata Europa sei rechtlich eigenständig, finanziell solide und erwirtschafte gesunde Erträge - die Kosten der Rückrufe beträfen vor allem das Geschäft in Japan und den USA. «Ein Verkauf wird uns Sicherheit geben und unser Geschäft in Europa stärken», hieß es aus dem Unternehmen.
Takatas Europa-Zentrale mit Forschungs- und Entwicklungsabteilung sitzt in Aschaffenburg. Der Autozulieferer produziert in Bayern, Sachsen, Berlin und Ulm mit 3250 Mitarbeitern Airbags und andere Bauteile. Ein IG-Metall-Sprecher sagte, die Belegschaft sei am Morgen informiert worden: «Die Stimmung war ruhig. Die Beschäftigten haben seit Monaten eine Entscheidung erwartet und sehen nun eher das Ende einer ungewissen Situation kommen.»
Takata ist bei Airbags mit weltweit 20 Prozent Marktanteil ein führender Hersteller. Die Autokonzerne sollen ohne Unterbrechung weiter beliefert werden, teilte das Unternehmen mit. Volkswagen, Audi und BMW erklärten, sie rechneten nicht mit Engpässen oder wesentlichen Auswirkungen auf die Produktion. Man arbeite mit Takata an der Sicherstellung der Versorgung, berichtete Volkswagen. Opel und Daimler wollten sich nicht zu den Lieferbeziehungen äußern.
Die Rückrufe von Autos mit Takata-Airbags hatten die deutschen Autokonzerne in den vergangenen zwei Jahren schon viele hundert Millionen Euro gekostet. Ob sie das Geld je zurückbekommen werden, ist fraglich. Takata schrieb seit Jahren schon rote Zahlen. Japans Autohersteller haben sich bereits verpflichtet, Takata während des Insolvenzverfahrens finanziell zu unterstützen. «Das Unternehmen arbeitet darüber hinaus mit der Kundengruppe an einer Vereinbarung, dies auch auf globaler Ebene zu tun», teilte Takata mit.
Takata-Airbags mit dem Stoff Ammoniumnitrat konnten bei langer Hitze und hoher Luftfeuchtigkeit falsch auslösen und wurden in den USA für mehrere Todesfälle verantwortlich gemacht. Takata hat sich in einem Vergleich mit der US-Justiz auf Strafzahlungen in Höhe von einer Milliarde Dollar geeinigt.
Die japanische Großbank Sumitomo Mitsui will Takata einen Überbrückungskredit gewähren. Laut einer Grundsatzvereinbarung soll Takata für 1,4 Milliarden Euro an KSS verkauft werden. KSS wird demnach fast alle Vermögenswerte und operativen Geschäfte überehmen, auch die Herstellung von Sicherheitsgurten und Lenkrädern.
Takata-Vorstandschef Shigehisa Takada sagte: «KSS ist nicht nur der ideale Investor, um die Kosten in Zusammenhang mit den Rückrufen von Airbag-Gasgeneratoren zu bewältigen, sondern auch ein optimaler Partner für Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter des Unternehmens.» Mit dem Zusammenschluss würde ein Anbieter von Auto-Sicherheitssystemen mit 60 000 Mitarbeitern in 23 Ländern geschaffen.
Immer mehr Mütter nehmen Elternzeit - und kehren danach früher in den Job zurück. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln), die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Während demnach im Jahr 2006 rund 27 Prozent der Mütter zwischen Geburt und erstem Geburtstag ihres Kindes in Elternzeit waren, verdoppelte sich der Anteil auf knapp 60 Prozent aller Mütter im Jahr 2014. Im zweiten Lebensjahr des Kindes - also zwischen erstem und zweitem Geburtstag - waren hingegen mehr Mütter berufstätig: Es arbeiteten rund 43 statt zuvor 35 Prozent. Auch im dritten Lebensjahr nahm der Anteil berufstätiger Mütter zu.
Vor zehn Jahren, zum 1. Januar 2007, war das Elterngeld eingeführt worden. Das IW wies jedoch darauf hin, dass nicht abschließend geklärt werden kann, ob die staatliche Leistung für die Entwicklung verantwortlich ist. Dennoch lasse sich sagen, «dass Mütter heute deutlich früher wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehren».
Arbeitgeber und Gewerkschaften begrüßten die Zahlen gleichermaßen. Der Arbeitgeberverband BDA verwies jedoch darauf, dass es für Unternehmen schwieriger geworden sei, für Mütter geeignete Vertretungen zu finden, wenn sie nach der Geburt kürzer aussetzten. «Gerade für kleinere Firmen können sich so personelle Engpässe ergeben», sagte ein Sprecher. Befristete Arbeitsverträge und Minijobs dürften zum Ausgleich dessen nicht «diffamiert werden».
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) meinte hingegen, Mütter und Väter hätten weiterhin Schwierigkeiten, ihren Wünschen entsprechend in den Job zurückzukehren. Aus der Rechtsberatung der Gewerkschaften seien viele Fälle bekannt, in denen Arbeitgeber die Rückkehr von Müttern in Teil- oder später Vollzeit zu verzögern versuchten. «Flexibilität im Sinne der Beschäftigten» werde vielerorts vermisst. Die Arbeitgeber seien dafür verantwortlich, flexible Lösungen zu schaffen - und etwa von einer «Präsenzkultur» im Job abzurücken.
Die Studie des IW zeigt weiterhin, dass trotz Elterngelds rund 30 Prozent aller Mütter von Kleinkindern unter vier Jahren gar nicht erwerbstätig sind (Zahlen von 2014). Diese Zahl bezeichnete der Arbeitgebersprecher als «eindeutig zu hoch». Den Grund dafür sah er in falschen Anreizen bei Steuern und Sozialabgaben. Etwa die beitragsfreie Mitversicherung von Partnern in der Krankenkasse und das Ehegatten-Splitting begünstigten Alleinverdiener-Familien.
Das für 2019 angekündigte E-Auto werde auf derselben Plattform gebaut wie der schon 2018 startende Elektro-SUV. Insofern sei die Entscheidung zwar nachvollziehbar - aber auch in Deutschland müssten in Zukunft volumenstarke, alternativ angetriebene Modelle vom Band fahren. Dafür müsse Audi den Beschäftigten endlich Perspektiven aufzeigen, forderten Mosch und Betriebsrats-Vizechef Rolf Klotz.
Audis erklärtes Ziel ist, dass in neun Jahren mindestens ein Viertel aller verkauften Autos elektrisch fährt. In Ingolstadt beschäftigt Audi 44 000, im schwäbischen Neckarsulm 17 000 Mitarbeiter.
Bestimmte Funktionen werden an einigen Standorten zusammengelegt. So soll etwa die Verwaltung des Unfallversicherungsgeschäfts künftig nur noch in Berlin und München sitzen, nicht mehr zusätzlich in Leipzig, Hamburg und Stuttgart. Der Konzern investiere in die Digitalisierung, um Kunden besser und schneller bedienen zu können, so der Sprecher. Der Stellenwegfall sei eine Konsequenz daraus.
Der Stellenabbau solle fair und sozialverträglich geschehen, so die Allianz. Dazu sei aber auch Flexibilität bei den Mitarbeitern gefragt, die gegebenenfalls für neue Tätigkeiten umlernen müssten. In Deutschland beschäftigt der Versicherungskonzern rund 29 000 Mitarbeiter.
Der nach einer Serie von Skandalen vom Chefposten herausgedrängte Uber-Mitgründer Travis Kalanick genießt weiterhin starken Rückhalt in Teilen der Belegschaft. Über 1000 Mitarbeiter des Fahrdienst-Vermittlers unterstützten kurz nach seinem Rücktritt einen Aufruf, den 40-Jährigen wieder ins Tagesgeschäft zurückzubringen.
Kalanick könne sich noch zu der Führungsfigur entwickeln, die Uber brauche und sei «entscheidend für unseren zukünftigen Erfolg», heißt es in der E-Mail an den Verwaltungsrat, die unter anderem die Nachrichtenwebsite «Axios» in der Nacht zum Freitag veröffentlichte. Die Initiative kam der «New York Times» zufolge von einem Uber-Produktmanager, der einst im Alter von 18 Jahren als Schulabbrecher von Kalanick persönlich eingestellt worden war.
Uber hat rund 14 000 Beschäftigte - die Fahrer, die als eigenständige Unternehmer ihre Dienste auf der Uber-Plattform anbieten, sind in dieser Zahl nicht berücksichtigt.
Die spürbare Unterstützung für die Petition in der Uber-Belegschaft belegt, wie groß die Herausforderung für Kalanicks Nachfolger oder Nachfolgerin werden wird. Es stehen massive Veränderungen an Strukturen, Abläufen und Firmenkultur an. Und Kalanick, der eigentlich nicht zurücktreten, sondern die Investoren mit einer unbefristeten Auszeit befrieden wollte, wird vom Verwaltungsrat aus über die Schulter schauen. In dem Aufsichtsgremium hat sein Lager dank Aktien mit höheren Stimmrechten die Kontrolle.
Als mögliche Nachfolgerin wurde in den vergangenen Tagen unter anderem Facebook-Managerin Sheryl Sandberg gehandelt, die als Architektin des Geschäftserfolgs hinter der Vision von Gründer Mark Zuckerberg gilt. Aber in US-Medien hieß es schnell, sie sei nicht interessiert. Außerdem fielen noch Namen von Ex-Ford-Chef Mark Fields und zwei einstigen «Kronprinzen», die in ihren Unternehmen doch nicht zum Zuge kamen. Sowohl Thomas Staggs bei Disney als auch Nikesh Arora beim japanischen Technologiekonzern Softbank gingen, weil die Chefs länger als ursprünglich geplant an der Spitze blieben.
Kalanick war diese Woche zurückgetreten, nachdem ihn fünf Uber-Geldgeber, die rund 40 Prozent der Stimmrechte halten, dazu aufgefordert hatten. Uber hatte sich in den vergangenen Monaten in eine Serie von Skandalen und rechtlichen Problemen verstrickt. Eine Untersuchungskommission zu Vorwürfen von Sexismus und Diskriminierung fand gravierende Mängel, die Google-Schwesterfirma Waymo wirft Uber den Einsatz bei ihr gestohlener Roboterwagen-Technologie vor und die US-Justiz ermittelt wegen des Versuchs, Behörden-Kontrolleure mit einer falschen App-Version zu täuschen.
«Der internationale Vergleich zeigt, wie sehr sich die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer verbessert haben», sagte PwC-Geschäftsführerin Petra Raspels. 2003 habe Deutschland weit hinter Dänemark und der Schweiz zurückgelegen. «Inzwischen ist dieser scheinbar uneinholbare Rückstand fast eliminiert.»
Die Kultur in deutschen Unternehmen habe sich geändert, sagte Raspels. Ältere Arbeitnehmer würden zunehmend wertgeschätzt. «Sie gelten als Bereicherung, nicht mehr als Belastung.» Zudem hätten die Hartz-Reformen Druck auf ältere Arbeitslose ausgeübt, da damit ihr Bezugsanspruch auf Arbeitslosengeld gesunken sei.
Auch die historisch gute Lage am Arbeitsmarkt dürfte älteren Arbeitnehmern geholfen haben: Zuletzt waren in Deutschland so wenige Menschen arbeitslos wie seit 26 Jahren nicht mehr.
Im gesamten PwC-Ranking springt die Bundesrepublik verglichen mit der Studie 2003 um zehn Plätze hoch auf Platz 15 - so große Fortschritte machte sonst nur Israel. Trotzdem bewegt sich die Bundesrepublik nur im Mittelfeld. Ganz vorn stehen Island, Neuseeland und Israel. Schlusslichter sind die Türkei, Luxemburg und Slowenien.
Nachholbedarf gebe es hierzulande etwa bei der Beschäftigungsquote der 65- bis 69-Jährigen. Sie befinde sich trotz deutlicher Fortschritte bei «international mäßigen» 15 Prozent. Auch beim durchschnittlichen tatsächlichen Renteneintrittsalter (2015: 62,8 Jahre) und bei der Weiterbildung Älterer ist der Abstand zur Spitze groß. Hier liegt Deutschland je auf Platz 20. Das seien die Schwächen des hiesigen Arbeitsmarkts, heißt es in der Studie.
Es gelte immer noch hartnäckige Vorurteile gegen Ältere abzubauen, meint PwC-Geschäftsführerin Raspels - etwa, dass sich Fortbildung nicht mehr lohne. Es stelle sich aber die Frage, ob die Politik überhaupt eine höhere Beschäftigung älterer Arbeitnehmern anstrebe. Schon jetzt habe eine halbe Million Menschen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, früher in Ruhestand zu gehen.
Zugleich werde die Zahl der Arbeitskräfte in Deutschland bis 2030 wegen der Überalterung der Gesellschaft deutlich sinken. Das sorge für Fachkräftemangel, sagte Raspels voraus. «Sollte die Politik die Hartz-Gesetze und die "Rente mit 67" weiter aufweichen, wird die positive Entwicklung der vergangenen 15 Jahre gefährdet.»
Zentrale Änderung des Gesetzes ist, dass sich die Auszubildenden nach zwei Jahren entscheiden können, ob sie die generalistische Ausbildung weiter machen oder sich im letzten Jahr auf Kinderkrankenpflege oder Altenpflege spezialisieren wollen.
Die Koalitionsfraktionen verständigten sich auch darauf, dass nach sechs Jahren geprüft werden soll, wie viele Auszubildende sich spezialisiert haben und wie viele ihren ursprünglichen Berufswunsch während der Ausbildung abgeändert haben. Wenn sich 2026 etwa herausstellen sollte, dass sich mehr als die Hälfte der Auszubildenden für die Generalistik entscheidet, könnte man nochmals neu über die Spezialausbildung nachdenken.
Der Bundestag will sich zudem eine Mitsprache bei der Umsetzung des Gesetzes in die Praxis, bei der sogenannten Durchführungsverordnung, offenhalten. Hier geht es unter anderem um die Ausbildungsfinanzierung oder die Kooperation der Schulen und der Ausbildungsstätten.
Dies ergibt eine aktuelle Analyse des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu den Unterschieden zwischen Männern und Frauen in technischen Ausbildungsberufen.
Obwohl diese Bilanz zahlenmäßig ernüchternd ausfällt, lohnt dennoch ein genauerer Blick auf die Unterschiede zwischen Männern und Frauen in technischen Ausbildungsberufen. Denn wie die BIBB-Auswertung auf Basis der Berufsbildungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zeigt: Es gibt durchaus »frauentypische« Technikberufe, auch wenn es nur wenige sind.
Hierzu zählen zum Beispiel der/die Augenoptiker/-in (Frauenanteil: 72 Prozent), der/die Biologielaborant/-in (66 Prozent), der/die Mediengestalter/-in Digital und Print (60 Prozent), der/die Zahntechniker/-in (60 Prozent) sowie der/die Hörgeräteakustiker/-in (58 Prozent).
Der hohe Frauenanteil gerade in diesen Berufen belegt, dass Frauen bei der Wahl eines technischen Ausbildungsberufes mehrheitlich diejenigen mit einer gesundheitstechnischen beziehungsweise kreativen Ausrichtung bevorzugen.
Die überwiegend »männertypischen« Technikberufe stammen dagegen alle aus dem Produktionssektor. Beispielhaft hierfür stehen der/die Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in, der/die Elektroniker/-in, der/die Metallbauer/-in, der/die Informationselektroniker/-in sowie der/die Kfz-Mechatroniker/-in. In diesen Berufen liegt der Männeranteil bei 96 bis 99 Prozent.
Die BIBB-Auswertung weist ferner auf einen »Bildungsvorsprung« der Frauen gegenüber den Männern hin, denn Frauen verfügen häufig über eine höhere schulische Vorbildung.
Liegt der Anteil der Studienberechtigten an der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im dualen System aktuell bei 27,7 Prozent, so steigt er bei einer geschlechterspezifischen Unterscheidung bei den Frauen auf 34 Prozent an, während der Anteil bei den Männern auf 24 Prozent sinkt. Betrachtet man nur die technischen Berufe, geht die Schere zwischen Männern und Frauen noch weiter auseinander, denn hier liegt der Anteil der Frauen mit Studienberechtigung bei 44 Prozent (Männer: 23 Prozent).
Traditionell befinden sich im System der dualen Berufsausbildung mehr Männer als Frauen (rund 60 zu 40 Prozent), insbesondere weil hier gewerblich-technische Berufe von großer Bedeutung sind. Was die schulische Berufsausbildung in den Berufen des Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesens betrifft, verhält es sich umgekehrt: Sie wird in mehr als drei Viertel aller Fälle von Frauen gewählt.
Warning und Weber unterscheiden in ihrer Studie zwischen drei Formen der Digitalisierung: der internen Digitalisierung, also der digitalen Vernetzung der internen Produktions- oder Dienstleistungskette, der externen Digitalisierung, also der digitalen Vernetzung mit Zulieferern oder Kunden, und dem Einsatz lernender Systeme. Bei interner und vor allem bei externer Digitalisierung berichtete die deutliche Mehrheit der Betriebe von einem leichten oder starken Digitalisierungs-Trend. Der Einsatz lernender Systeme wurde dagegen nur von einer Minderheit angegeben.
»Die zunehmende Digitalisierung bringt beträchtliche Veränderungen in der betrieblichen Personalpolitik mit sich«, betonen Warning und Weber. Beispielsweise beeinflusse die Digitalisierung die Anforderungen, die seitens der Arbeitgeber an neues Personal gestellt werden. »Eine zentrale Rolle spielen dabei Kenntnisse, die durch Weiterbildung erworben werden, sowie sozial-kommunikative Kompetenzen, die von den Arbeitgebern auf dem Weg zu Wirtschaft 4.0 zunehmend nachgefragt werden«, so Warning und Weber. Neueinstellungen in Betrieben mit Digitalisierungstrend seien außerdem mit höheren Anforderungen an die zeitliche und inhaltliche Flexibilität der neuen Mitarbeiter verknüpft. Warning und Weber stellen zudem fest: »Obwohl im Zuge der Digitalisierung teilweise Engpässe bei der Besetzung offener Stellen auftreten und die Anforderungen steigen, zeigen sich bislang keine spürbaren Lohneffekte.«
Die aufgrund der Digitalisierung steigenden Anforderungen können der Studie zufolge einerseits die Handlungs- und Entwicklungsspielräume für die Beschäftigten erhöhen, andererseits aber die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben zunehmend verschwimmen lassen. »Hier ist eine betriebliche Personalpolitik gefragt, die bei der Formulierung von Anforderungen die unterschiedlichen Interessen und Möglichkeiten verschiedener Gruppen von Beschäftigten berücksichtigt. Gesetzliche Regelungen müssen nach wie vor dem Schutz der Beschäftigten vor Überlastung gerecht werden, sollten aber auch Möglichkeiten bieten, auf der betrieblichen und sozialpartnerschaftlichen Ebene einzelfallgerechte Lösungen zu erarbeiten«, schreiben Warning und Weber. Gegenstand solcher Pakete könnten etwa Anpassungen der Arbeitszeit und der Vorlauf bei ihrer Ankündigung sein, außerdem die Lage der Arbeitszeit, Urlaubsregelungen oder individuelle Freistellungen beispielsweise für Weiterbildung oder für Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements.