Zugleich gelte es, soziale Standards zu beachten und Arbeitsplätze zu erhalten. Das Gespräch mit den Sozialpartnern habe bei allen Interessensunterschieden gezeigt, dass diese Veränderungen optimistisch und mit großer Ernsthaftigkeit angegangen würden, sagte Merkel. Bei diesen Veränderungen seien die Sozialpartner und auch der Staat gefragt.
Vize-Kanzler Sigmar Gabriel (SPD) unterstrich, in erster Linie seien bei diesen Veränderungen in der Aus- und Weiterbildung die Unternehmen gefragt. Er ließ erkennen, dass er steuerliche Förderungen für diese ureigenste Aufgabe der Arbeitgeber ablehnt. Digitalisierung biete im übrigen mehr Flexibilität für Unternehmen und Beschäftigte. Um aber hier die Verteilungskonflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu lösen, werde sich wohl die soziale Marktwirtschaft einer neuen Bewährungsprobe stellen müssen, sagte Gabriel.
An dem Treffen im Gästehaus der Bundesregierung 70 Kilometer nördlich von Berlin nahmen auch DGB-Chef Reiner Hoffmann und Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer teil. Hoffmann reklamierte mehr Mitbestimmungsrechte der Gewerkschaften bei der Ausbildung.
Sowohl Merkel und Gabriel als auch Arbeitgeber und Gewerkschaften warnten angesichts der Herausforderungen durch die Globalisierung vor zunehmendem Protektionismus. Wollseifer warnte aber offensichtlich mit Blick auf die entsprechenden Ankündigungen von US-Präsident Donald Trump, Gleiches mit Gleichem zu vergelten. Deutschland sollte sich weltweit für mehr Offenheit einsetzen.
Der DGB-Chef forderte allerdings die Regierung auf, für mehr Fairness bei der Globalisierung zu sorgen. Den Wohlfahrtsgewinn durch die Globalisierung könne man «deutlich fairer verteilen», sagte er.
Der Präsident des Arbeitgeberverbandes BDA, Ingo Kramer, sagte, Trump verunsichere nicht nur die deutsche, sondern auch die eigene Wirtschaft mit seinen Protektionismus-Äußerungen. Positiv sei jedoch, dass inzwischen nichts mehr von US-Strafzöllen für deutsche Produkte zu hören sei.
Unterdessen ist Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorerst mit ihrem Vorhaben gescheitert, probeweise eine gesetzliche Öffnung für mehr Freiräume für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit durchzusetzen. Nahles räumte ein: «In der Bundesregierung haben wir keine Abstimmung hingekriegt.» Sie wolle das Thema aber weiterverfolgen.
Unternehmen sollten nach den Plänen von Nahles Veränderungen durch die Digitalisierung besser in Angriff nehmen können. Verstärkt sollten etwa Pausen zur Kinderbetreuung, Homeoffice am Abend oder Arbeitszeiten jenseits gesetzlicher Regeln ermöglicht werden.
Ein sogenannter betrieblicher Engpass reicht den Angaben nach noch nicht aus, um den Urlaub von Mitarbeitern abzubrechen: Wenn mehrere Kollegen krank werden oder überraschend mehr zu tun ist, ist das also noch kein Grund für ein vorzeitiges Ferienende. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber nur darum bitten, dass der Angestellte den Urlaub freiwillig abbricht. Kehrt man vorzeitig aus dem Urlaub zurück, muss der Betrieb zudem alle zusätzlichen Kosten erstatten, für Flugtickets zum Beispiel.
Weniger streng sind die Regeln höchstens, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vertrag vereinbart haben, dass diese im Urlaub erreichbar und bereit zur Rückkehr sein müssen. Möglich ist das aber nur für Urlaubstage, die Arbeitnehmer zusätzlich zum gesetzlichen Mindestanspruch erhalten.
Berlin (dpa) - Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) tritt für ein persönliches Erwerbstätigenkonto mit 20 000 Euro Guthaben für jeden Erwachsenen beim Start ins Arbeitsleben ein. «Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer bekommt ein Startguthaben», sagte Nahles am Dienstag bei einer OECD-Konferenz in Berlin. Einkommensausfälle bei Qualifizierung, Existenzgründung oder ehrenamtlichem Engagement sollten so kompensiert werden können.
Die Erwerbstätigen sollen nach den Vorstellungen von Nahles dann selbst entscheiden können, wofür sie das Geld nutzen. Neue «Möglichkeiten zur Selbstbestimmung» könnten geschaffen werden. Sie sagte, durch tarifvertragliche Regelungen könnte das Guthaben auch aufgestockt werden.
20 000 Euro könnte eine sinnvolle Startsumme sein. «Wir sind bei dieser Idee am Anfang», räumte die SPD-Politikerin ein. Nun komme es ihr darauf an, Unterstützung dafür zu sammeln. Zur Finanzierung wollte sie sich deshalb zunächst nicht äußern. OECD-Generalsekretär Ángel Gurría lobte die Pläne.
Vorgeschlagen hatte Nahles so ein Konto bereits bei der Vorstellung von Überlegungen zur Arbeitswelt im digitalen Zeitalter Ende November. Laut dem damaligen «Weißbuch Arbeiten 4.0» soll ein solches Erwerbstätigenkonto zu Beginn der Erwerbsbiografie automatisch eingerichtet werden. Die Verwaltung eines solchen Kontos unter staatlicher Regie soll das Geld absichern. Verwiesen wird auf bestehende Langzeitkonten, die die Deutsche Rentenversicherung Bund schon heute unter bestimmten Voraussetzungen verwaltet.
Der Vorschlag nimmt laut dem Weißbuch auch Vorschläge von Ökonomen auf, ein zweckgebundenes Startkapital als «Sozialerbe» einzuführen, um die Bedingungen schlechter gestellter junger Menschen zu verbessern. Denkbar wäre, jenen, die kein Studium genossen haben, ein höheres Startkapitel zu geben, denn immerhin wird die universitäre Ausbildung bereits weitgehend vom Steuerzahler finanziert.
Im November hatte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer vor neuen finanziellen Belastungen für die Wirtschaft gewarnt. Verdi-Chef Frank Bsirske hatte gefordert, so ein Konto unverzüglich zu schaffen. Nahles` Staatssekretär Thorben Albrecht hatte gesagt, man brauche erstmal das nötige Steuergeld. Er brachte Mittel aus der Erbschaftssteuer ins Spiel.
Noch mehr Jobwachstum traut die Bundesagentur für Arbeit der deutschen Wirtschaft zu. Basierend auf der Frühjahrsprognose ihres hauseigenen Forschungsinstituts von Ende März geht die Nürnberger Bundesbehörde bis zum Jahresende von einem Plus von 667 000 Erwerbstätigen aus.
Triebfeder sind dabei nach BA-Einschätzung der öffentliche Dienst, der Gesundheitssektor und der Bildungsbereich. Hier dürften nach BA-Prognose rund 270 000 neue Jobs entstehen. 162 000 seien es voraussichtlich bei unternehmensnahen Dienstleistern, wie Werbeagenturen, Unternehmensberatern und Marktforschern, 118 000 im Handel, Verkehr und im Gastgewerbe. Job-Impulse erwartet die Bundesbehörde auch vom Bauboom: Hier dürften in diesem Jahr 38 000 neue Jobs geschaffen werde, 29 000 seien es voraussichtlich in der Industrie.
Frankfurt/Main (dpa) - Die Stimmung im deutschen Mittelstand ist einer Umfrage zufolge so gut wie seit Jahren nicht. In der Frühjahrserhebung des Bankenverbandes BVR und der DZ Bank bewerten die 1500 repräsentativ befragten Unternehmen sowohl ihre aktuelle Geschäftslage als auch die weiteren Aussichten mit Bestnoten.
Fast neun von zehn Mittelständlern (88,4 Prozent) beurteilen ihre aktuelle Situation demnach als «sehr gut» oder «gut». Per Saldo habe es seit dem Start dieser Umfrage vor 22 Jahren nie ein so positives Ergebnis gegeben, teilten die genossenschaftlichen Institute mit.
Überwiegend erwarten die Firmen, dass sich ihre Geschäfte in den nächsten sechs Monaten weiter verbessern werden. Mit Ausnahme der Elektroindustrie fallen die Geschäftserwartungen in allen Branchen im Vergleich zur Herbstumfrage positiver aus.
So optimistisch habe sich der deutsche Mittelstand in Summe seit drei Jahren nicht mehr gezeigt, konstatieren die Autoren. Das Zinstief kurbelt die Nachfrage auf dem Bau an, die gute Arbeitsmarktsituation stützt den privaten Konsum, wovon etwa der Einzelhandel profitiert.
Acht von zehn (81,1 Prozent) Mittelständlern wollen in den nächsten sechs Monaten in ihr Unternehmen investieren, gut ein Viertel der Unternehmen (26,7 Prozent) will weiteres Personal einstellen.
Immer mehr Sorgen macht Firmenchefs und Geschäftsführern allerdings der Fachkräftemangel. «Sowohl die Digitalisierung als auch der fortschreitende Altersstrukturwandel werden in den nächsten Jahren für eine kontinuierliche Verschärfung dieses Problems sorgen», heißt es in der Studie.
«Die mittelständischen Unternehmen investieren kräftig in Kapazitäten und Personal. Das ist ein klares Signal der Zuversicht», konstatiert Uwe Berghaus, Firmenkundenvorstand der DZ Bank für die Regionen West, Nord und Ost. «Allerdings erweist sich der Fachkräftemangel in manchen Branchen und Regionen immer mehr als Engpass, auch wenn die Unternehmen hier gezielt gegensteuern.»
Die Initiative, ein Zusammenschluss von 21 Organisationen aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlichem Sektor und Medien, setzt sich seit 2015 für ein ausgeglichenes Verhältnis von Männern und Frauen in Führungspositionen ein.
Obwohl Frauen gut die Hälfte der Bevölkerung ausmachen, tragen sie laut der Studie nur mit 38 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. Vor allem in den Chefetagen arbeiten noch immer deutlich weniger Frauen als Männer.
Flexibles Arbeiten trage dazu bei, den Anspruch eines Führungsjobs mit dem Familienleben besser zu vereinbaren. Schon jetzt sei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben das wichtigste Kriterium für die Wahl des Arbeitgebers, heißt es in der Studie.
Dennoch sei flexibles Arbeiten «ein Thema, das in Deutschland noch immer ein Schattensein führt», sagte der Deutschlandchef der Unternehmensberatung McKinsey, Cornelius Baur. Dabei sei es auch in Chefetagen sinnvoll und möglich. «Das muss von den Führungen der Unternehmen kommen und auch vorgelebt werden.»
Um das wirtschaftliche Potenzial auszuschöpfen, müsste der Anteil weiblicher Arbeitnehmer von 54,7 auf 59,3 Prozent steigen; die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche müsste um 2 Stunden auf 32,5 steigen. Derzeit laste allerdings noch der Großteil an Familien- und Hausarbeit auf Frauen.
Die Initiative gibt anderen Unternehmen in einem Leitfaden drei Modelle an die Hand: mobiles Arbeiten - etwa von zu Hause aus -, reduzierte Vollzeit mit 30 bis 34 Arbeitsstunden pro Woche und Jobsharing, bei dem sich zwei Vollzeitkräfte eine Stelle teilen. Man müsse weg von einer Präsenz- zu einer Leistungskultur, sagte Bernhard Beck, Personalvorstand des Energieunternehmens EnBW. «Es geht im Grundsatz darum, dass man die Führungskräfte am Ergebnis ihrer Arbeit misst und nicht so am Thema, wie oft sieht man sie.»
„Die Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft ist für das Handwerk - als Nutzer der Fernstraßen und als Beteiligte am Straßenbau - eine gute Nachricht. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Bund und Länder beschlossen haben, zur Neuorganisation von Bau und Unterhaltung der Bundesfernstraßen eine solche Infrastrukturgesellschaft einzurichten. Damit werden Planung und Umsetzung in einer Hand gebündelt, was die Bauherrenkompetenz der öffentlichen Hand stärkt. Da zudem auch mehr öffentliche Mittel zur Verfügung stehen, ist zu erwarten, dass die Verkehrsinfrastruktur künftig zügiger verbessert werden kann. Zentrale Forderungen des Handwerks wurden erfüllt. Wichtig war uns, dass grundgesetzlich jegliche Möglichkeit ausgeschlossen wurde, bauliche Anlagen und die Gesellschaft zu privatisieren. Auch unsere Forderung nach stärkeren Kontrollrechten des Bundestags und nach Ausschluss von sehr großen „Netz-ÖPPs“ (Öffentlich-private Partnerschaften) wurde umgesetzt. Allerdings hätten die Möglichkeiten des Einsatzes von mittelstandsschädlichen und letztlich teuren ÖPP aus Sicht des Handwerks noch deutlicher begrenzt werden sollen. Wir werden uns deshalb in der weiteren Umsetzung dafür einsetzen, dass es zu keiner Ausdehnung von ÖPP-Vergaben kommt. Neben der Errichtung der Infrastrukturgesellschaft brauchen wir aber weitere Schritte, um auch den bestehenden Investitionsstau bei den Straßennetzen der Länder und Kommunen dauerhaft aufzulösen. Die Wirtschaft ist auf ein funktionsfähiges Straßennetz angewiesen. Und das funktioniert nur als Gesamtsystem.“
So müssten Jahre, in denen Frauen Angehörige pflegen, bei der Rentenberechnung unabhängig von ihrem Erwerbsstatus angerechnet werden. Die Minister forderten, Pflegezeiten bei der Altersrente in gleicher Weise zu honorieren wie Kindererziehungszeiten.
Uneinig zeigten sich die Länderminister in der Frage eines gesetzlich verbrieften Rückkehranspruchs von Teilzeit- in Vollzeitjobs. Die von SPD oder Linke geführten Landesregierungen unterstützten eine solche Rückkehrgarantie, sagte Werner. Dagegen sagte Sachsen-Anhalts Gleichstellungsministerin Anne-Marie Keding (CDU), die unionsgeführten Länder hielten eine solche Regelung für eine zu starke Belastung kleiner und mittlerer Betriebe.
In der Bundesregierung war Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zuletzt mit Plänen für ein Rückkehrrecht in Vollzeitarbeit in Betrieben ab 15 Mitarbeitern gescheitert.
Zum Ende des zweitägigen Treffens der Frauenminister in Weimar wurde für den Herbst ein Sondertreffen vereinbart, bei dem es unter anderem um Benachteiligungen von in der DDR geschiedenen Frauen durch das Rentenrecht gehen soll.
Für den Weg der Rohstoffe vom Feld übers Lager bis in die Mühle wird damit eine berufliche Qualifikation angeboten, die so bisher nicht existierte. Gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung diese dreijährige duale Ausbildung erarbeitet. Sie bietet unter dem Dach gemeinsamer Inhalte zudem Spezialisierungsmöglichkeiten in den Fachrichtungen Müllerei und Agrarlager. Die modernisierte Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2017 in Kraft.
Zur Ausbildung gehören das Steuern, Messen und Regeln verfahrenstechnologischer Prozesse, das Annehmen und Untersuchen von Rohstoffen, sensorische und labortechnische Untersuchungen, das Reinigen, Behandeln, Lagern und Vorbereiten der Rohstoffe zur Verarbeitung, das Verpacken und Verladen der Erzeugnisse sowie das Bedienen, Warten und Instandhalten von Anlagen, Maschinen und technischen Einrichtungen. Fachrichtungsübergreifend vermittelt die Ausbildung daher Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten entlang der Prozesskette von der Annahme der Rohstoffe bis zu deren Bereitstellung für die weitere Verarbeitung.
In der Fachrichtung Müllerei steht die Steuerung von Produktionsprozessen zur Herstellung von Getreideprodukten, Futtermitteln und Spezialerzeugnissen für die menschliche und tierische Ernährung im Mittelpunkt. Dabei geht es nicht nur um Mehl unterschiedlicher Typen, zum Beispiel aus Weizen, Roggen oder Dinkel, sondern auch um Spezialerzeugnisse wie Öle und Gewürze oder Futtermittel.
In der Fachrichtung Agrarlager geht es um die werterhaltende Lagerung unterschiedlicher Rohstoffe. Neben Getreide sind dies unter anderem Mais, Ölsaaten wie Raps oder auch Hülsenfrüchte wie beispielsweise Linsen. Hier sind die jeweiligen Lagerungseigenschaften zu berücksichtigen, geeignete Lagerarten auszuwählen sowie Trocknungs-, Kühlungs- und Belüftungsprozesse zu steuern. Vermittelt werden auch Kompetenzen zum Schutz der Vorräte sowie zu energiewirtschaftlichen Aspekten. Die Auszubildenden dieser Fachrichtung erlernen zudem die richtige Lagerung und Handhabung von Saatgut sowie Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
Neben der Erweiterung des Berufsbildes wurden auch die Prüfungsstruktur modernisiert und Prüfungsbereiche neu entwickelt. So ersetzt die Gestreckte Abschlussprüfung künftig die bisherige klassische Zwischen- und Abschlussprüfung. Der erste Teil der Gestreckten Abschlussprüfung geht dabei mit 25 % in die Gesamtnote ein und stellt die Rohstoffannahme in den Mittelpunkt. Im zweiten Teil sind die fachrichtungsspezifischen Inhalte Gegenstand der Prüfung.
2016 wurden bundesweit insgesamt 90 Ausbildungsverträge für den bisherigen Beruf Müller/-in neu abgeschlossen, 10 % davon mit Frauen.
Arbeitsmöglichkeiten bieten sich für Fachkräfte der Fachrichtung Müllerei vor allem in Mehl- und Schälmühlen, Futtermittelwerken sowie Öl- und Gewürzmühlen. Wer die Fachrichtung Agrarlager absolviert hat, findet vorrangig in Lagerbetrieben für Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte sowie Dünge- und Pflanzenschutzmittel Beschäftigung. Auch Betriebe der Saatgutherstellung kommen hier infrage. Für die berufliche Weiterentwicklung eröffnen sich gute Möglichkeiten: So können sich die Fachkräfte zum/zur Müllermeister/-in, zum/zur staatlich geprüften Techniker/-in der Fachrichtung Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik oder zum/zur Industriemeister/-in der Fachrichtung Lebensmittel weiterqualifizieren.
Weitere Informationen zur neuen Ausbildungsordnung »Verfahrenstechnologe/-technologin Mühlen- und Getreidewirtschaft« unter www.bibb.de/neue-berufe-2017.
Über die Jahre wuchs die Zahl der mobil arbeitenden Beschäftigten stetig an. Von den rund 700 Beschäftigten des BMFSFJ arbeitet bereits jetzt gut die Hälfte mobil. Mit den neuen Dienstvereinbarungen wurde ein umfassendes Regelwerk zum weiteren Ausbau des Angebotes geschaffen. Nun steht allen diese Möglichkeit offen. Damit ist das Bundesfamilienministerium Vorreiter bei der mobilen und flexiblen Arbeit.
Entsprechende Dienstvereinbarungen dazu haben Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek und die Vorsitzende des Personalrats im BMFSFJ, Frau Luise Heyng unterzeichnet. Ziel ist es, die Potenziale der mobilen und flexiblen Arbeit auch für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben weiter auszubauen. Dabei sollen die Möglichkeiten der mobilen und flexiblen Arbeit insbesondere für Beschäftigte mit Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen noch besser genutzt und erweitert werden.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Die Digitalisierung ermöglicht die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dieses Potenzial für mehr Vereinbarkeit - aber auch für die Unterstützung in anderen Lebenssituationen müssen wir nutzen. Der Wunsch der Beschäftigten nach einer ausgeglichenen Work-Life-Balance ist groß: Familie, Kinder - aber auch pflegebedürftige Angehörige, dürfen neben der Berufstätigkeit nicht zu kurz kommen. Unser Ziel ist es, mit dieser Vereinbarung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums zu ermöglichen, Beruf und Familienleben noch besser unter einen Hut zu bringen.“
Damit baut das Bundesfamilienministerium aus, was 2008 zunächst als Modellprojekt mit 50 Beschäftigten begann. Bereits jetzt hat das Bundesfamilienministerium die meisten Beschäftigten, die mobil arbeiten.
„Die Möglichkeiten mobil zu arbeiten werden bereits von vielen der Beschäftigten gut angenommen und ich freue mich, dass nun grundsätzlich alle von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können“, so Manuela Schwesig. „Ich bin überzeugt, davon profitieren alle. Das Bundesfamilienministerium kommt mit dieser Vereinbarung seiner Verantwortung als moderner, familienfreundlicher Arbeitgeber nach. Als Ministerin setze ich mich schon lange für eine familienfreundlichere Arbeitswelt ein und gehe in meinem Ministerium nun mit gutem Beispiel voran. Dem Wunsch meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach flexibleren und mobilen Arbeitsmodellen zu entsprechen, ist meiner Meinung nach der Schlüssel auch zu zukünftigem Erfolg. Wenn man Beschäftigte in bestimmten Lebensphasen unterstützt, kann man wertvolle Kräfte dauerhaft binden“, so Schwesig weiter.