Höherer Mindestlohn: Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde.
Höhere Minijob-Grenze: Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.
Bürgergeld steigt deutlich: Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
Einkommenssteuer: Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11 604 Euro liegen, zuletzt hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) von 11 784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6612 Euro angehoben werden. Wegen der Haushaltskrise könnten sich bei Entlastungen jedoch noch Änderungen ergeben.
Kürzungen beim Elterngeld: Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175 000 Euro haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze bei 150 000 Euro liegen. Das soll nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird.
Kinderzuschlag steigt: Familien mit geringem Einkommen können mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt zum 1. Januar von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.
Mehr Geld für Pflegekräfte: Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.
Azubilohn: Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.
Heizungen bei Neubauten: Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.
CO2-Preis: Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar auf 45 Euro je Tonne, was Tanken sowie Heizen mit Öl oder Gas verteuert.
Energiepreisbremsen: Die Strom- und Gaspreisbremsen fallen zum 1. Januar weg. Allerdings spielen sie wegen gesunkener Marktpreise für die meisten Energieverbraucher keine Rolle mehr.
Normale Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme: Auf Gas und Fernwärme ist vom 1. März an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Zur Entlastung der Verbraucher galt vorübergehend der Satz von 7 Prozent.
Deutschlandticket: Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen.
Studententicket: Studenten kommen voraussichtlich ab dem Sommersemester 2024 in den Genuss eines vergünstigten Deutschlandtickets: Sie können dann für 29,40 Euro im Monat den Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen.
Pflegegeld steigt: Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht - je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.
Pflegekasse erhöht Zuschläge: Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.
Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener: Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro pro Monat und von im Osten 7450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175 Euro pro Monat steigen.
Cannabis soll legal werden: Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.
Luftverkehrsabgabe: Flugreisende müssen sich im neuen Jahr auf steigende Ticketpreise einstellen, weil die Ampel-Koalition die Luftverkehrsabgabe erhöhen will. Die meisten Einzelheiten dazu sind noch unklar.
E-Auto-Förderung: Den sogenannten Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos wird es im neuen Jahr nicht mehr heben. Anträge konnten bis einschließlich 17. Dezember gestellt werden.
Blackbox fürs Auto: Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neuzugelassene Pkw mit einem sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können.
Winterreifen: Ab Oktober müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.
Teurere Versicherungen: Die Beiträge für Gebäude- und Autoversicherungen werden wohl erneut steigen. Die NRW-Verbraucherzentrale geht von mindestens zehn Prozent aus.
Altersgrenze bei Rente steigt: Zum Jahreswechsel steigt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.
Klinik-Atlas: Welche Leistungen und welche Behandlungsqualität bietet ein Krankenhaus an? Ab April sollen die Bürgerinnen und Bürger diese Informationen voraussichtlich in einem Online-Portal nachlesen können. Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll als interaktives Portal verständlich über das Angebot an bundesweit rund 1700 Klinikstandorten informieren.
E-Rezept: Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.
Normale Steuer bei Restaurantbesuchen: In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Essengehen könnte also teurer werden.
Herkunft des Fleischs: Wer unverpacktes Fleisch etwa an der Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über die Herkunft. Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 1. Februar auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Zuvor galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.
Pfand auf Milch in Plastikflaschen: Auch für Milch oder Milchmischgetränke greift zum 1. Januar eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.
Deckel bei Getränken: Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen - etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen - mit einem Volumen bis zu drei Litern.
Ende für den Kinderreisepass: Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden. Für Eltern bedeutet das höhere Kosten, denn der elektronische Reisepass ist mit einem Preis von 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.
Brustkrebs-Früherkennung: Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024.
Sanierung der Riedbahn: Die Deutsche Bahn beginnt am 15. Juli mit der Generalsanierung der Riedbahn, die Frankfurt und Mannheim verbindet. Bis zum 14. Dezember bleibt die Strecke gesperrt. Züge werden umgeleitet und es gibt Schienenersatzverkehr.
Lieferkettengesetz: Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen: Betroffen sind ab 2024 auch Firmen, die mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland haben. Bisher lag die Grenze bei 3000.
Mautpflicht für kleinere Transporter: Zum 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen.
Inflationsausgleichsprämie: Arbeitgeber können ihren Angestellten noch bis zum Ende des neuen Jahres die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie von maximal 3000 Euro zahlen. Auf sie sind keine Steuern und Abgaben fällig.
Einheitliche Ladekabel Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet. Die entsprechende Vorschrift greift ab 28. Dezember 2024.
Ausweisdokumente per Post: Ab November wird der Erhalt von Ausweisdokumenten einfacher. Sogenannte hoheitliche Dokumente können auf Wunsch gegen Gebühr per Post verschickt werden. Der Gang zum Amt, um etwa einen Personalausweis abzuholen, fällt dann weg.
(Text: Vanessa Reiber und Thomas Seythal, dpa)
In Chemnitz, Zwickau und Leipzig hat die Gewerkschaft für die ganze Woche, also von Montag bis einschließlich Samstag, zum Arbeitskampf aufgerufen. Vor allem die großen Supermarkt- und Discounterketten sowie H&M, Ikea und Thalia stehen den Ankündigungen zufolge im Fokus.
In Berlin und Brandenburg soll bis einschließlich Samstag gestreikt werden. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind Warnstreiks bis Donnerstag angekündigt, für die Tage danach gab die Gewerkschaft ihre Pläne noch nicht preis.
Auswirkungen auf das Weihnachtsgeschäft noch unklar: Der Tarifkonflikt im Handel dauert seit Monaten an. Verdi fordert im Einzelhandel unter anderem in allen Regionen mindestens 2,50 Euro mehr pro Stunde und eine Laufzeit von einem Jahr. Je nach Bundesland kommen weitere Forderungen hinzu. Ende November kamen Vertreter bei einem Spitzengespräch auf Bundesebene zusammen, das aber letztlich nicht zu Fortschritten führte.
Am vergangenen Freitag rief der Verdi-Bundesvorstand die Beschäftigten im Handel zu Streikaktionen zwischen Donnerstag und Samstag auf. Die Landesverbände planen auf Grundlage dieses Aufrufs nun sehr unterschiedlich. Die zahlreichen Warnstreiks in den vergangenen Monaten führten in der Regel nicht zu Filialschließungen. Hier und da blieben Regale in den Geschäften längere Zeit leer. Welche Auswirkungen de Aktionen an den Tagen direkt vor Weihnachten haben wird, blieb zunächst offen.
Verschiedene Aktionen auch in NRW-Städten geplant: Verdi Hessen plant für diesen Freitag (22. Dezember) einen Aktionstag in Frankfurt. Mehrere hundert Streikende aus verschiedenen Handelsunternehmen wie Rewe, Ikea und Kaufland sollen sich dann vor dem Gebäude der «Frankfurter Rundschau» versammeln, wo die Belegschaft um einen eigenen Tarifvertrag kämpft. In Niedersachsen und Bremen sind am Samstag Warnstreiks geplant.
Verdi in Nordrhein-Westfalen kündigte an, mit «mehreren tausend Streikenden im Einzelhandel die Vorweihnachtszeit zur Streikzeit» zu machen. Geplant seien unter anderem Aktionen in Bielefeld, Dortmund, Bergisch-Gladbach und Köln. In Bielefeld werde am Donnerstag ein streikender Weihnachts-Grinch mit weiteren Streikenden durch die Innenstadt ziehen. In Dortmund wollen am Freitag Beschäftigte von H&M vor ihrer Filiale Postkarten verteilen. Ebenfalls in Dortmund wollen Amazon-Beschäftigte der Standorte Werne und Dortmund demonstrieren.
(Text: dpa)
Tarifvorstand Oliver Heinrich betont: „Wir verzeichnen das höchste Angebot an Ausbildungsplätzen seit 20 Jahren, seitdem der erste Tarifvertrag zur Ausbildung in Kraft getreten ist. Das ist ein positives Signal.“ Die Unternehmen boten in den vergangenen Jahren durchschnittlich 9.234 Ausbildungsplätze pro Jahr an. Ebenfalls auf einem Höchststand bewegt sich in diesem Jahr die unbefristete Übernahme der Auszubildenden: Wie schon im Vorjahr wurden 94 Prozent nach erfolgreichem Abschluss übernommen, 63 Prozent (2022: 59 Prozent) von ihnen unbefristet. „Das bedeutet, dass zumindest ein Teil der Unternehmen mehr und mehr versteht, dass sie die Beschäftigten, die sie haben, halten müssen“, hebt Heinrich hervor.
Das allein reiche aber nicht: Auf 585.000 Beschäftigten in der Branche kommen insgesamt rund 25.000 Auszubildende in allen Jahrgängen zusammen. Genau so viele werden in sehr naher Zukunft demografiebedingt jedes Jahr aus dem Berufsleben ausscheiden. „Um diese Entwicklung aufzufangen, müssten die Unternehmen deutlich mehr ausbilden als jetzt", sagt Heinrich. "Wir brauchen deshalb eine noch größere Kraftanstrengung für mehr Auszubildende in der Chemieindustrie. Die Unternehmen müssen ihre Ausbildungskapazitäten ausbauen und mehr investieren."
Eine Entwicklung ist aus IGBCE-Sicht in diesem Zusammenhang besonders bedenklich: Die Besetzungsquote der angebotenen Ausbildungsplätze ist weiter gesunken, die Nicht-Besetzungsquote liegt im zweistelligen Bereich.
„Die hohe Zahl nicht besetzter Ausbildungsplätze stellt einen traurigen Negativrekord dar“, so Alexander Bercht, im IGBCE-Vorstand für das Thema Jugend und Ausbildung zuständig. „Die Unternehmen müssen endlich ihre Hürden bei Einstellungs- und Bewerbungsverfahren abbauen, um leichter Auszubildende zu gewinnen.“ Durch unnötig schwere und mehrstufige Eignungstests verschärfe sich der Mangel an qualifizierten Beschäftigten, auf die die Betriebe dringend angewiesen seien, zusätzlich. Bercht betont: „Das kann sich die deutsche Wirtschaft nicht erlauben.“ Fokus und Kurs blieben daher klar: „Wir müssen und wir werden weiter gegenüber der Politik und vor allem gegenüber den Unternehmen für mehr Ausbildungsplätze kämpfen und dafür sorgen, dass diese auch besetzt werden!“
Die Förderprogramme „Start in den Beruf“ und „StartPlus“ (speziell für kleine und mittlere Unternehmen) von IGBCE und Chemie-Arbeitgebern machen leistungsschwächere Schulabgänger*innen fit für die Ausbildung. Hier sind die Zahlen leider rückläufig. Seit dem Start im Jahr 2000 haben „Start in den Beruf“ 5.925 junge Menschen die Programme durchlaufen. Im Förderjahr 2022/2023 wurden 245 Teilnehmende in 13 Unternehmen gefördert, 85 Prozent von ihnen schlossen die Maßnahme erfolgreich ab. Das Programm „StartPlus“ beendeten 23 Teilnehmenden erfolgreich. Durch das Programm „AusbildungPlus“, das die Ausbildung in kleinen und mittleren Unternehmen stärken soll, wurden 73 junge Menschen in 23 Unternehmen gefördert. Die Programme werden aus dem paritätisch verwalteten Fond des Unterstützungsvereins der chemischen Industrie (UCI) finanziert.
Insgesamt sind gut 25.000 junge Menschen in einer Ausbildung in einem der etwa 50 Berufe in der pharmazeutisch-chemischen Industrie. Sie absolvieren zum Beispiel eine Ausbildung als Chemikant*in, Industriekauffrau*mann, Industriemechaniker*in, Elektroniker*in oder Fachinformatiker*in. Bei dem Ausbildungsangebot gibt es regionale Unterschiede: Viele Ausbildungsplätze entfallen auf die großen Chemie-Standorte am Nordrhein, in Rheinland-Pfalz und in Hessen.
(Text: IGBCE)
Bereits im kommenden Jahr soll das Programm vier Milliarden Euro an Ergebnisverbesserung bringen, bis 2026 sollen es zehn Milliarden Euro pro Jahr werden. Die Umsatzrendite soll dann von zuletzt 3,4 auf 6,5 Prozent steigen. Das «Performance Programm» genannte Paket hatte Markenchef Thomas Schäfer im Sommer angekündigt. Seit Anfang Oktober wurde mit dem Betriebsrat über die Ausgestaltung verhandelt.
«Wir sind in den vergangenen Wochen einen großen Schritt weitergekommen bei der Ausgestaltung des umfassendsten Programms, das die Marke je aufgesetzt hat», sagte Schäfer. «Die Einigung mit der Arbeitnehmerseite ist ein wichtiger Schritt, um den eingeschlagenen Weg jetzt zügig fortsetzen zu können.»
Betriebsratschefin Daniela Cavallo sagte, der gemeinsam abgesteckte Kurs werde die Wettbewerbsfähigkeit langfristig stärken, ohne einseitig zulasten der Beschäftigten zu gehen. «Tarifeinschnitte oder Abstriche bei unserer Beschäftigungssicherung haben wir nicht zugelassen.» Es bleibe bei der bisher vereinbarten Beschäftigungssicherung bis 2029.
Der größte Teil der Einsparungen soll laut Cavallo nun außerhalb des Personalbereichs stattfinden. Neben Material- und Fixkosten gehe es dabei auch um Vertrieb und Produktentwicklung. Die Entwicklungszeit für neue Modelle soll sich auf 36 Monate verkürzen. Cavallo: «Die nun angepeilten milliardenschweren Verbesserungen zeigen eindrucksvoll, über welche entscheidenden Hebel die Kernmarke in unserem starken Konzernverbund weitere Effizienz freilegen kann.»
Wie viele Stellen wegfallen sollen, ließ VW offen. Es gehe nicht um Köpfe, sondern um Kosten, sagte ein Sprecher auf Nachfrage. Um das Ziel ohne Entlassungen zu erreichen, soll die Altersteilzeit ausgeweitet werden. «Zudem werden wir im Bedarfsfall punktuell Aufhebungsverträge auf allen Ebenen anbieten», fügte Personalvorstand Gunnar Kilian hinzu. Auch der seit Anfang November bestehende Einstellungsstopp bleibe bestehen.
(Text: dpa)
Vor 5 Jahren waren es noch fast drei Viertel (2018: 71 Prozent). Während es 2019 ebenso noch 71 Prozent waren, zeigt sich seit Corona ein Trend weg von der permanenten Verfügbarkeit: 2020 waren noch 61 Prozent während ihres Urlaubs am Jahresende erreichbar, 2021 53 Prozent und 2022 55 Prozent. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.006 Personen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 392 Berufstätige, die in diesem Jahr Urlaub haben.
Vor allem den 30- bis 49-Jährigen ist es demnach wichtig, im Weihnachts-Urlaub ansprechbar zu sein (54 Prozent). Unter den Jüngsten (16 bis 29 Jahre) sind dagegen nur 46 Prozent, unter den Älteren (50 bis 64 Jahre) 43 Prozent. „Das Bewusstsein für eine ausgewogene Work-Life-Balance wächst. Gerade wenn die Grenzen zwischen Privat- und Arbeitsleben durch Möglichkeiten zum Homeoffice und mobilem Arbeiten verschwimmen, sind ungestörte Auszeiten wichtig – sowohl für das persönliche Wohlbefinden als auch für die Arbeitsleistung. Es sollten also alle gemeinsam ein Interesse haben, den Urlaub auch wirklich Urlaub sein zu lassen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Praktisch alle, die im Weihnachtsurlaub erreichbar sind, lassen sich per Kurznachricht wie zum Beispiel SMS oder WhatsApp kontaktieren (48 Prozent). Fast ebenso viele gehen dienstlich ans Telefon (47 Prozent). Mails lesen 44 Prozent während des Urlaubs. Videotelefonate etwa über Skype, Zoom oder FaceTime führen 22 Prozent, per Kollaborationstools wie zum Beispiel Microsoft Teams oder Slack sind hingegen nur 5 Prozent erreichbar.
Hinter der Erreichbarkeit steckt dabei vor allem die (angenommene) Erwartungshaltung der Führungsebene: Die Mehrheit (58 Prozent) ist erreichbar, da sie davon ausgeht, dass ihre Vorgesetzten dies erwarten. Bei 43 Prozent erwarten es nach eigener Ansicht ihre Kundinnen und Kunden, 40 Prozent gehen davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen es erwarten. Ein Viertel (25 Prozent) meint, dass Geschäftspartnerinnen und -partner Erreichbarkeit auch um die Feiertage erwarten, 15 Prozent nehmen das von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an. Nur 13 Prozent der Berufstätigen, die während des Urlaubs erreichbar sind, möchten dies ausdrücklich von sich aus sein.
„Arbeitgeber sind in der Pflicht, während der Abwesenheit funktionierende Vertretungslösungen zu organisieren“, sagt Rohleder. „Ausnahmen für die Erreichbarkeit gelten zwar zum Beispiel für leitende Angestellte, wenn eine Erreichbarkeit aber notwendig ist, sollten klare und einvernehmliche Regelungen zum Beispiel im Sinne eines Bereitschaftsdienstes getroffen werden.“
(Text: Bitkom)
Die Tarifeinigung enthält neben 3000 Euro Inflationsausgleichsprämie und einer Lohnerhöhung um 5,5 Prozent ab 2025 auch einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung. Er soll zur Anwendung kommen, wenn durch die vielfach geplante Transformation weniger Arbeitskräfte benötigt werden. Dies gilt zum Beispiel für Kokereien, deren Koks eines Tages in mit Wasserstoff betriebenen Anlagen zur Stahlherstellung nicht mehr gebraucht wird.
Die Einigung kam in der 5. Verhandlungsrunde nach einem rund 14-stündigen Verhandlungsmarathon in Düsseldorf zustande. Sie gilt als Pilotabschluss für die anderen Tarifbezirke der Stahlindustrie.
32-Stunden-Woche ohne vollen Lohnausgleich möglich:
Die Einigung sieht zum einen Regelungen für Betriebe oder Betriebsteile vor, in denen durch die Transformation «Druck auf die Beschäftigung» entsteht. Dann kann ausgehend von der in der Branche gültigen Regelarbeitszeit von 35 Stunden die Arbeitszeit um drei Stunden auf 32 Stunden abgesenkt werden. Die IG Metall konnte ihre Forderung nach einem vollen Lohnausgleich dabei nicht durchsetzen, aber eine Bezahlung von dann 33 Stunden erreichen.
Der Tarifvertrag sieht dabei auch Regelungen bei einem Mehrbedarf vor, etwa wegen eines zeitweisen Parallelbetriebs von alten und neuen Technologien. Dann kann die Arbeitszeit auch um bis zu drei Stunden erhöht werden. Angewendet wird dann die jetzt schon geltende Regelung zur Mehrarbeitsvergütung.
Auch 33,6-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich möglich:
Die Einigung sieht zum anderen in allen Betrieben die Möglichkeit vor, die individuelle Arbeitszeit von 35 auf 33,6 Stunden abzusenken, allerdings ohne Lohnausgleich und nur, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Nur wer 60 Jahre und älter ist und im Schichtdienst arbeitet, soll ab 2025 dann 34,1 Stunden bezahlt bekommen. Diese Altersgrenze soll in den beiden Folgejahren jeweils um ein Jahr abgesenkt werden. 2027 wollen die Tarifparteien die Regelung dann bewerten.
IG Metall-Verhandlungsführer Knut Giesler äußerte sich zufrieden mit dem Ergebnis. Es sei ein wichtigstes Ziel erreicht worden. «Wir geben den Beschäftigten in der Transformation Sicherheit. Kommt es zum Druck auf Beschäftigung, kann durch die Arbeitszeitverkürzung bei Teilentgeltausgleich die noch vorhandene Arbeit auf mehrere Schultern verteilt werden.» Beim individuellen Wunsch nach Verkürzung der Arbeitszeit sei ein Einstieg geschafft.
Die Arbeitgeber bewerteten die Regelungen als «sehr positiv». Es sei gemeinsam mit der IG Metall gelungen, eine passgenaue Regelung zur Arbeitszeit und zur Beschäftigungssicherung während der ökologischen Transformation zu schaffen, betonte der Vorsitzende des Arbeitgeberverbands Stahl, Reiner Blaschek. Die Regelung zur individuellen Arbeitszeit eröffne den Beschäftigten mehr Flexibilität. «Wichtig war uns, dass hierfür im Regelfall kein Entgeltausgleich gezahlt wird.»
Ausgleichsprämie wird gestaffelt gezahlt:
Die Ausgleichsprämie wird gestaffelt gezahlt: 1500 Euro soll es im Januar geben, jeweils 150 Euro dann in den Monaten Februar bis November. Auszubildende erhalten insgesamt 1800 Euro, ebenfalls gestaffelt. Nach der Anhebung der Gehälter ab Januar 2025 läuft der Gehaltstarifvertrag bis zum 30. September 2025. Die Gewerkschaft war ursprünglich mit einer Forderung nach einem Lohnplus von 8,5 Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten in die Verhandlungen gegangen.
Die Arbeitgeber äußerten sich dennoch skeptisch: «Die vereinbarte Entgelterhöhung strapaziert angesichts der sich rapide verschlechternden Rahmenbedingungen für die deutsche Stahlindustrie die Möglichkeiten der Unternehmen maximal», so Blaschek. Giesler, der auch Bezirksleiter der IG Metall Nordrhein-Westfalen ist, sprach hingegen von einer «nachhaltigen Steigerung der Einkommen».
Warnstreiks mit Zehntausenden Beschäftigten
Die Friedenspflicht war Ende November geendet. Seitdem hatten sich mehrere zehntausend Stahlarbeiter an mehrstündigen Warnstreiks beteiligt. In den vergangenen Tagen hatte die Gewerkschaft dabei zu 24-Stunden-Warnstreiks aufgerufen, unter anderem in Duisburg, dem größten Stahlstandort Europas.
In der Stahl- und Eisenindustrie in Nordrhein-Westfalen, Bremen und Niedersachsen sind rund 68 000 Menschen beschäftigt. In der ostdeutschen Stahlindustrie mit ihren rund 8000 Beschäftigten ist die 5. Verhandlungsrunde für den 18. Dezember angesetzt.
In der saarländischen Stahlindustrie mit ihren rund 15 000 Beschäftigten haben die Tarifverhandlungen noch nicht begonnen. Dort endet die Friedenspflicht Ende Februar. Das Tarifgebiet umfasst neben dem Saarland auch zwei Werke in Wetzlar (Hessen) und Kehl (Baden-Württemberg).
Die Laufzeit der Transfergesellschaft soll demnach ein halbes Jahr betragen. Am Hauptsitz des Traditionsunternehmens im oberfränkischen Bad Rodach sollen künftig noch rund 1000 Menschen beschäftigt werden.
Haba hatte im September einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das Verfahren soll bis Ende Februar abgeschlossen sein, wie der Generalbevollmächtigte Martin Mucha sagte. Haba hofft dadurch, möglichst bald wieder zahlreiche Aufträge von Kommunen zu erhalten, die einen Großteil des Umsatzes ausmachen. Kommunen sind angehalten, keine Verträge mit insolventen Firmen zu schließen.
Die Gewerkschaft IG Metall zeigte sich mit der Lösung grundsätzlich zufrieden. Die Transfergesellschaft habe man in den Verhandlungen gegen den ursprünglichen Willen von Haba erst erkämpft, sagte die Coburger IG-Metall-Bevollmächtigte Nicole Ehrsam. Die Führung von Haba habe nun die große Verantwortung, das Unternehmen in stabile Bahnen zu führen und Vertrauen zurückzugewinnen.
Am Freitag (8. Dezember) hatte Haba angekündigt, sich zum 1. Januar von seinem Produktionsstandort für Kindermöbel in Eisleben in Sachsen-Anhalt zu trennen. Das Unternehmen möchte sich auf hochwertige Spielwaren und Spiele zur Entwicklungsförderung von Kindern konzentrieren.
(Text: dpa)
Alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seien derzeit gleichermaßen von hohen Preisen betroffen, so Werneke. Demzufolge sind Inflationsausgleichszahlungen von insgesamt 3000 Euro geplant. Im Dezember sollen 1800 Euro fließen oder zumindest angewiesen werden; das Geld könnte auch erst im neuen Jahr auf den Konten ankommen. Von Januar bis Oktober 2024 gibt es monatliche Zahlungen von jeweils 120 Euro.
Was noch beschlossen wurde:
Ab 1. November 2024 steigen die Einkommen der mehr als eine Million Beschäftigten um einen Sockelbetrag von 200 Euro. Dies ist vor allem für die unteren Lohngruppen von Bedeutung. Ab 1. Februar 2025 kommt darauf eine weitere Entgelterhöhung von 5,5 Prozent. Die Laufzeit beträgt 25 Monate bis Oktober 2025.
Werneke zeigte sich zuversichtlich, dass mit dem Abschluss dem «grassierenden Arbeitskräftemangel» begegnet werden könne. Der Chef des Beamtenbunds dbb, Ulrich Silberbach, hatte beklagt, dass bereits 300 000 Beschäftigte im Verwaltungsdienst fehlten.
Hohe Kosten für die Länder:
Für die Länder bedeutet der Abschluss Mehrkosten von 23,9 Milliarden, wie der Länder-Verhandlungsführer, Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) mitteilte. Er beschrieb die Gratwanderung der Länder so: «Die öffentlichen Haushalte befinden sich im Krisenmodus, gleichzeitig wird es für uns als Länder schwieriger, Personal zu gewinnen und zu halten.» Es handele sich um ein «insgesamt herausforderndes Ergebnis», allerdings sei es über drei Haushaltsjahre betrachtet machbar.
Verdi-Chef Werneke zeigte sich zufrieden, dass das Einkommen der Landes-Beschäftigten nun an den Lohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Bund und Kommunen anschlössen. «Bund, Länder und Kommunen - das ist aus unserer Sicht ein öffentlicher Dienst.» Im April hatten die Gewerkschaften mit Bund und Kommunen einen entsprechenden Abschluss mit Sonderzahlungen, Sockelbetrag und 5,5 Prozent mehr Lohn abgeschlossen.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, es sei «ein fairer Kompromiss in schwierigen Zeiten». Er bedankte sich für das Verantwortungsbewusstsein beider Seiten. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sprach von einem «großen Kraftakt». «Die notwendigen Mehrausgaben werden nicht einfach zu stemmen sein», sagte er in München.
Ruhe an der Streikfront:
Weitere Warnstreiks sind mit dem Abschluss vom Tisch. Werneke sagte, das Tarifergebnis sei durch eine enorme Mobilisierung zustande gekommen. «Es ist ein Ergebnis, das sich die Beschäftigten selbst erkämpft haben.» Wochenlang hatten Beschäftigte Hochschulen, Universitätskliniken und andere Länder-Einrichtungen bestreikt. Dies zeige, dass Gewerkschaften wirkten, sagte Werneke.
Silberbach zeigte sich froh, dass die Beschäftigten nun nicht in sogenannte «Erzwingungsstreiks» gehen müssten. Nach dem bundesweiten Bahnstreik und angesichts der aktuellen Haushaltskrise hatte er bereits im Vorfeld auf einen Abschluss in diesem Jahr gedrungen: «Weihnachten ist das Fest des Friedens und der Freude.» Deswegen sei es erfreulich, dass nun unter dem Konflikt «ein Haken» gesetzt werde.
Mehr Geld auch für Azubis:
Auszubildende und Praktikanten erhalten dem Abschluss zufolge im Dezember einen Inflationsausgleich von 1000 Euro. Ausbildungsentgelte steigen ab November 2024 um 100 Euro und später noch einmal um 50 Euro. Für studentische Hilfskräfte soll zudem in zwei Stufen ein Mindest-Stundenlohn von 13,98 Euro eingeführt werden.
Der Abschluss der Länder soll nun auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden - betroffen sind damit mehr als drei Millionen Beschäftigte.
(Text: Lena Lachnit und Basil Wegener, dpa)
Zusätzlich soll es eine Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro, eine neue monatliche Schichtzulage von 3,6 Prozent des Grundgehalts sowie schnellere, jährliche Stufensteigerungen geben. Der erste Verhandlungstermin ist laut Verdi für den 18. Januar vorgesehen.
Nach überwundener Corona-Flaute sieht Verdi die Belegschaft ausgedünnt und unter hoher Arbeitsbelastung. Verhandlungsführer Reschinsky erklärte: «Die Lufthansa investiert trotz Rekordgewinnen zu wenig ins Personal. Auch deshalb erleben wir noch immer einen gestörten Luftverkehr. Unsere Forderungen sind das Mindeste, wenn der Personalmangel und das Chaos im Luftverkehr beendet werden sollen.»
Verdi verhandelt bei der größten deutschen Fluggesellschaft und einigen Konzerntöchtern wie Cargo und Lufthansa Technik für das Bodenpersonal. Tarifverträge für die Piloten hat in der Vergangenheit die Vereinigung Cockpit abgeschlossen und für das Kabinenpersonal verhandelt parallel die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (Ufo). Sie fordert bei einer um sechs Monate längeren Laufzeit von 18 Monaten neben der Einmalzahlung Gehaltssteigerungen um 15 Prozent. Alle drei Gewerkschaften sind in der Lage, den Flugbetrieb der Lufthansa mit einem Streik weitgehend stillzulegen. Für Kabinen- und Bodenpersonal endet die Friedenspflicht zum Jahresende.
In der anstehenden Boden-Tarifrunde hat sich Verdi vorgenommen, bestehende Unterschiede bei der Arbeitszeit zwischen Ost- und Westdeutschland abzuschaffen. Bislang müsse im Osten fürs gleiche Geld zweieinhalb Stunden länger gearbeitet werden. Das Unternehmen soll zudem die Auszubildenden unbefristet übernehmen und den Beschäftigten die Wahl eröffnen zwischen mehr Geld oder mehr Urlaub.
(Text: dpa)
Die meistgenutzten Homeoffice-Tage in der Wirtschaft sind nach Angaben des Ifo-Instituts der Freitag und der Montag. «Freitag ist in 55 Prozent der Unternehmen der häufigste Homeoffice-Tag, vor Montag mit 35 Prozent», wie aus einer Umfrage unter mehr als 9000 Firmen hervorgehe. «Dagegen sind Dienstag, Mittwoch und Donnerstag meistens Präsenztage auch für Beschäftigte, die teilweise zu Hause arbeiten», sagte Ifo-Forscher Simon Krause. Dieses Muster zeige sich in allen Wirtschaftszweigen und bei kleineren wie großen Firmen. Über alle Branchen werde in etwa 64 Prozent der Unternehmen Homeoffice genutzt.
Eine Festlegung von Präsenz- und Homeoffice-Tagen verbinde die Interessen von Unternehmen und Beschäftigten am besten, sagte Krause. Kreative Teamarbeit, Besprechungen und Mentoring fänden dann an den Präsenztagen statt, das Homeoffice werde für konzentrierte, ungestörte Arbeit genutzt. Die Beschäftigten bekämen mehr Flexibilität und sparten Pendelwege, die Firmen sparten Bürokosten und profitierten von höherer Mitarbeiterbindung bei gleichbleibender Produktivität. Verlierer seien die Einzelhändler in Innenstädten mit großer Bürodichte, deren Umsatz wegen Homeoffice schrumpft.
Das Statistische Bundesamt hatte zuvor bereits mitgeteilt, dass 24,2 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland 2022 zumindest gelegentlich im Homeoffice tätig gewesen seien. Davon nutzten 14,7 Prozent täglich oder mindestens die Hälfte der Arbeitszeit das Homeoffice. Weitere 9,5 Prozent arbeiteten an weniger als der Hälfte der Arbeitstage von zu Hause aus. Der Anteil der Beschäftigten im Homeoffice verdoppelte sich gegenüber dem Vor-Corona-Niveau den Statistikern zufolge fast. 2019 hätten noch 12,8 Prozent der Erwerbstätigen im Homeoffice gearbeitet, im ersten Corona-Jahr 2020 21,0 Prozent.
Solo-Selbstständige (53,9 Prozent) arbeiten den Zahlen des Statistischen Bundesamtes zufolge am häufigsten von zu Hause aus. Davon verbrachten 76 Prozent sogar täglich oder mindestens die Hälfte der Arbeitszeit im Homeoffice. Männer arbeiteten laut dem Statistikamt mit 25,0 Prozent etwas häufiger von zu Hause aus als Frauen (23,3). Der Anteil an Erwerbstätigen mit Homeoffice ist zudem in Berufen am höchsten, in denen überwiegend am Schreibtisch gearbeitet wird: 50,6 Prozent der Wissenschaftler und 42,2 Prozent der Führungskräfte arbeiteten von zu Hause aus. Am geringsten ist der Anteil bei der Berufsgruppe Anlagen- und Maschinenbediener (1,8) sowie Hilfsarbeitskräften (2,2).
(Text: dpa)