Die Beschäftigten seien die tragenden Säulen der Unternehmen. „Jahrelang haben sie geschuftet und auf finanzielle Leistungen verzichtet, um die Firmen, denen es wirtschaftlich nicht gut ging, zu erhalten“, betont Duckstein. Jetzt aber seien die Beschäftigten an der Reihe, sie bräuchten dringend Entlastung und ein dickes finanzielles Plus. „Und dann kommt so ein Angebot. Das ist nicht sozialpartnerschaftlich.“
Die Arbeitgeber boten die Zahlung von 500 Euro Inflationsausgleichsprämie zum 1. August 2023, eine Tabellenerhöhung um 120 Euro ab dem 1. Oktober 2023 und monatlich 100 Euro Inflationsausgleichsprämie für Oktober, November und Dezember 2023 sowie eine Tabellenerhöhung um zwei Prozent ab dem 1. September 2024 an. Die Gesamtlaufzeit sollte bei 24 Monaten liegen.
Die IGBCE will in dieser Tarifrunde die Kaufkraft der Beschäftigten nachhaltig steigern. Sie fordert die Erhöhung der Vergütungen um einen monatlichen Festbetrag von 350 Euro, die Auszahlung einer tariflichen Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 Euro und einen Bonus für Gewerkschaftsmitglieder. Außerdem soll der Entgeltrahmentarifvertrag abgeschlossen werden.
„Die Inflation ist noch immer hoch, der wöchentliche Einkauf im Supermarkt reißt ein Loch in die Portemonnaies unserer Kolleginnen und Kolleginnen in Betrieben“, so Duckstein. „Wir wollen in dieser Tarifrunde ihre Kaufkraft nachhaltig steigern, um sie davor zu schützen. Das haben sie verdient. Das müssen auch die Arbeitgeber einsehen.“
In zwei Wochen solle es weitergehen. Die dritte Verhandlung ist für den 13. Juli in Kassel geplant. „Bis dahin müssen die Arbeitgeber uns ein vernünftiges Angebot auf den Tisch legen“, fordert Duckstein.
Die Bandbreite in der feinkeramischen Industrie ist groß. Sie reicht von hoch technologisierten Weltmarktführern bis hin zu kleineren Betrieben, in denen stark handwerklich gearbeitet wird. Die Beschäftigten sind in den Sparten Porzellan, Sanitärkeramik und technische Keramik tätig. Technische Keramik findet zum Beispiel in der Medizintechnik oder im Automobilbau Anwendung. Regionale Schwerpunkte liegen in Bayern, in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Große Betriebe sind der Keramikhersteller Villeroy & Boch mit Standorten in Merzig und Mettlach und CeramTec, der Hersteller und Entwickler von technischer Keramik, in Marktredwitz, Lauf und Plochingen. Zu weiteren wichtigen Unternehmen zählen der Porzellanhersteller BHS Tabletop (Schönwald), der Hersteller von Keramik-Kondensatoren, Vishay (Selb), die Porzellanfabrik Christian Seltmann (Weiden), Technical Ceramics (Kempten) und der Sanitärkeramikproduzent Duravit (Hornberg).
(Text: IGBCE)
In der dritten Verhandlungsrunde einigten sich BGL und IG BAU:
- Zum 1. Juli 2023 gibt es eine Erhöhung der Tariflöhne, -gehälter und Ausbildungsvergütungen von 5,9 Prozent,
- zum 1. Juli 2024 eine Erhöhung von 3,9 Prozent.
- Darüber hinaus gewähren die Betriebe den Mitarbeiter*innen – auch Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden – eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 500 Euro: 250 Euro bis zum 31. Oktober 2023 und 250 Euro bis zum 31. Oktober 2024.
- Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate.
„Die Verhandlungen waren ein zähes Ringen um ein tragfähiges Ergebnis“, kommentierte der Verhandlungsführer des BGL, Uwe Keller-Tersch, den Abschluss. „Wegen der Inflation, der regionalen Unterschiede in Deutschland und der auch im GaLaBau abflachenden Konjunktur war es dieses Mal besonders schwierig, sich auf einen Abschluss zu einigen. Es freut uns, dass wir für die Branche (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) einen Kompromiss erzielen konnten, der unmittelbar an den auslaufenden Entgelttarifvertrag anschließt und verbunden mit der langen Laufzeit den Beschäftigten und Arbeitgebern die notwendige Planungssicherheit bietet.
Dieser Abschluss ist für unsere Betriebe eine erhebliche finanzielle Belastung. Bei nicht wenigen werden die Zukunftssorgen dadurch größer.“
„Knapp zehn Prozent mehr Lohn und Gehalt plus insgesamt 500 Euro Inflationsausgleichsprämie: Damit können wir der immer noch hohen Preissteigerung Paroli bieten, denn die merken die Beschäftigten tagtäglich im Portemonnaie. Der gute Abschluss ist aber auch eine Wertschätzung für die immer verlässliche Leistung der Arbeitnehmer*innen. Gerade bei der derzeit heißen Witterung zeigt sich wieder, wie wichtig die Arbeit der Garten- und Landschaftsbauer ist. Jedes Grün, das geschaffen wird, ist auch ein kleines Stück Klimaschutz. Und das ist ein wichtiger Teil ihrer Arbeit“, sagt Carsten Burckhardt, Mitglied des Bundesvorstandes der IG BAU und Verhandlungsführer der Gewerkschaft.
Der neue Tarifvertrag gilt für die bundesweit über 130.000 gewerblichen und angestellten Landschaftsgärtner*innen. Aktuell sind die neuen Lohn- und Gehaltstabellen in der Abstimmung mit der IG BAU. Anschließend stellt der BGL sie über seine Landesverbände den GaLaBau-Mitgliedsbetrieben zu.
(Text: Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.)
In den wenigsten Grund- und Förderschulen (6-7 Prozent) gibt es demnach solche Mitarbeiter, in 16 Prozent der Gymnasien, von den Haupt-, Real- und Gesamtschulen gaben immerhin 19 Prozent an, Techniker für die Betreuung und Wartung ihrer Digitaltechnik zu haben.
Mehr als jede zweite Schulleitung (53 Prozent) wünscht sich der Umfrage zufolge eine IT-Fachkraft. Das Problem gehört neben dem Lehrkräftemangel zu einem der Themen, die der Bildungspolitik momentan mit am meisten auf den Nägeln brennt. Denn es geht dabei auch um den sogenannten Digitalpakt Schule und seine mögliche Fortsetzung.
2019 war das Förderprogramm aufgelegt worden, um die Schulen technisch aufzurüsten. Im nächsten Jahr läuft es aus. Der Bund hatte zunächst fünf Milliarden Euro bereitgestellt etwa für den Aufbau von schuleigenem Wlan und die Anschaffung von interaktiven Tafeln (Smartboards). Im Zuge von Corona wurde das Programm dreimal aufgestockt, auch um Tablets anzuschaffen.
Doch Technik braucht Updates. Netzwerke und Webseiten müssen betreut und gewartet werden, sonst kommt die angeschobene Digitalisierung wieder ins Stocken. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel deshalb ein Folgeprogramm, einen «Digitalpakt 2.0» angekündigt mit einer Laufzeit bis 2030, für die «nachhaltige Neuanschaffung von Hardware, den Austausch veralteter Technik sowie die Gerätewartung und Administration». Da konkrete Pläne dafür bisher nicht vorliegen, waren zuletzt Zweifel laut geworden, ob aus dem Plan angesichts der aktuellen Sparbestrebungen noch etwas wird.
Eine Sprecherin des Bundesbildungsministeriums hatte am Mittwoch (28. Juni) auf Nachfrage zugesichert, dass Länder und Kommunen wie im Koalitionsvertrag festgehalten bei der Digitalisierung des Bildungswesens unterstützt werden sollen. «Deshalb arbeiten wir selbstverständlich am Digitalpakt 2.0 und sprechen mit den Ländern darüber.» Allerdings soll das neue Förderprogramm ihren Angaben zufolge nicht vor 2025 starten. Daran gibt es von der Bildungsgewerkschaft GEW Kritik, die von einer Förderlücke spricht.
(Text: dpa)
Nach Unternehmensangaben arbeiten über 20 000 der 36 000 deutschen Amazon-Beschäftigten in der Logistik. «Und aufwärts» bedeutet demnach, dass die Amazon-Logistikgehälter regional etwas unterschiedlich sind. So könnte der Einstiegslohn mancherorts dann etwas über 14 Euro liegen. Der aktuelle Einstiegslohn beträgt nach Angaben eines Sprechers 13 Euro «und aufwärts».
Die geplante Erhöhung bereits mit eingerechnet, hätte das Unternehmen nach eigenen Angaben die Einstiegsgehälter in der Logistik seit Anfang vergangenen Jahres um gut 16 Prozent erhöht. Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit liege der Lohn von Logistikbeschäftigten ohne Vorqualifikation im Durchschnitt bei 37 000 Euro brutto pro Jahr.
Der Konzern reagiert damit auf die Runde teils kräftiger Gehalts- und Tarifsteigerungen in der deutschen Wirtschaft. Amazon lehnt Tarifverträge ab und liegt deswegen seit Jahren im Streit mit der Gewerkschaft Verdi.
(Text: dpa)
Das Image der Jobcenter als eine Behörde, bei der Menschen als Bittsteller kommen, soll durch das Bürgergeld massiv geradegerückt werden. Wertschätzung, Kooperation und einfachere Sprache sollen künftig eine Rolle spielen. Was hat sich geändert und was ändert sich noch?
Was hat die Bundesregierung zu der Reform des Bürgergeldes veranlasst?
Die alte Hartz-IV-Regelung hatte zu viele Probleme aufgeworfen, die mit einer einfachen Angleichung der Regelsätze an die gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr zu beheben waren. Vor allem aber waren die Gesetze nach Überzeugung der Bundesregierung zu wenig darauf ausgerichtet, Menschen wieder in den Job zu bekommen. Anders als bei Einführung von Hartz IV im Jahr 2005, als Deutschland unter Massenarbeitslosigkeit litt, braucht der Arbeitsmarkt inzwischen jede helfende Hand. Die Rückgewinnung von Langzeitarbeitslosen für den Arbeitsmarkt gilt inzwischen als ein wichtiges Potenzial im Kampf gegen den Arbeitskräftemangel.
Was unterscheidet die zweite von der erste Stufe beim Bürgergeld?
Grob gesagt: Bei der ersten Stufe zum Jahreswechsel ging es vor allem um die Finanzen. Die Regelsätze wurden angehoben, um 53 Euro auf nun 502 Euro für Alleinstehende ohne Kind. In der zweiten Stufe geht es um die Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt. «Das ist nach 17 Jahren einer der größten Weiterentwicklungsschritte», sagt Daniel Terzenbach, Vorstand bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Es gehe darum, Anreize zu schaffen, dass die Menschen Bildungsangebote annehmen. So kann etwa auch die Weiterbildung bezahlt werden - sogar mit Erfolgsprämien. «Bisher war es für einen Langzeitarbeitslosen häufig finanziell attraktiver, einen Ein-Euro-Job anzunehmen als eine längerfristige Qualifizierung», sagt Terzenbach.
Es geht also um eine nachhaltige Qualifizierung?
Das ist das Ziel. Das Maßnahmenpaket des Bürgergelds soll zum Beispiel Kurzzeitbeschäftigungen für Ungelernte weniger attraktiv machen. Stattdessen will man das Qualifikationsniveau deutlich anheben, etwa mit gestreckten Ausbildungszeiten für Alleinerziehende und vielen anderen Instrumenten. Ein ganzheitliches Coaching etwa für Langzeitarbeitslose ist eines der Instrumente.
70 Prozent der 1,7 Millionen Arbeitslosen in der Grundsicherung sind ohne formalen Berufsabschluss. 880 000 Menschen gelten als Langzeitarbeitslose, davon ist die Hälfte schon mehr als vier Jahre aus dem Berufsleben raus. Als Hartz IV eingeführt worden war, stellte sich die Situation völlig anders dar - damals waren viele gut qualifizierte Menschen arbeitslos geworden und fanden keinen Job mehr. Der Arbeitsmarkt war das Problem, nicht die Qualifizierung. Heute ist es umgekehrt. «Man geht mit dem Bürgergeld viel stärker an die Wurzeln der Langzeitarbeitslosigkeit», sagt Terzenbach. Die Ursache für Arbeitslosigkeit solle bekämpft werden, nicht das Symptom.
Was kostet die Reform?
Die Maßnahmen sind zum Teil extrem teuer. Beispielsweise wurden im Zuge des Bürgergeldgesetzes auch die zunächst befristeten Maßnahmen des Teilhabechancengesetzes unbefristet weitergeführt. Hier können Arbeitgeber für bestimmte Zeit bis zu 100 Prozent der Lohnkosten erstattet bekommen, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen und langfristig beschäftigen. Allein für das Teilhabechancengesetz werden die Kosten pro Jahr auf mehr als eine Milliarde Euro geschätzt. Die Befürworter sind jedoch sicher, dass sich die Bemühungen langfristig lohnen. «Man kann jetzt keine Wunder erwarten. Das ist eine Investition, die sich in mehreren Monaten oder Jahren auszahlt.»
Was sagen Kritiker zu der Reform?
Vor allem von Seiten der Union kam zum Bürgergeld immer wieder teils heftige Kritik. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) etwa hatte wiederholt betont, das Bürgergeld bedeute eine Abkehr vom Prinzip «Fördern und Fordern». Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte erklärt, ein Bürgergeld-Empfänger sei unter Umständen besser gestellt, als jemand, der in seinem Job 2500 Euro brutto verdiene. Solche Berechnungen sind jedoch in der Fachwelt höchst umstritten. Sozialverbände hingegen bemängeln, die Erhöhung der Regelsätze sei nicht ausreichend, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten bestreiten zu können.
(Text: Michael Donhauser, dpa)
Dem standen nur 121 993 Arbeitslose in diesen Bereichen gegenüber. «Das bedeutet, selbst wenn alle arbeitslosen Handwerkerinnen und Handwerker auf eine passende Stelle vermittelt worden wären, hätte über die Hälfte der offenen Stellen in überwiegend handwerklichen Berufen nicht besetzt werden können», heißt es in der Studie.
Die meisten Fachkräfte fehlen der Untersuchung zufolge im Bauhandwerk - vor allem im Bereich Bauelektrik und bei der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Die Unternehmen reagierten inzwischen auf den Mangel, indem sie mehr Ausbildungsplätze anböten, heißt es in der Studie. Doch reiche die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber bislang nicht aus, um alle Lehrstellen zu besetzen.
Am schwersten zu finden sind für Unternehmen laut Kofa aber derzeit Meisterinnen und Meister. Vor allem in den Bereichen Augenoptik, Hörgeräteakustik, Orthopädietechnik und Zahntechnik fehle es an qualifiziertem Personal. Hier konnten der Studie zufolge zuletzt sogar nahezu neun von zehn offenen Stellen rechnerisch nicht besetzt werden, weil es bundesweit keine passend qualifizierten Arbeitslosen gab. Doch auch an Gesellinen und Gesellen mangelte es in vielen Bereichen.
Der Bedarf an Handwerkern steige seit einem Jahrzehnt fast kontinuierlich an, betonten die Kölner Experten. Gründe dafür seien unter anderem die politischen Ziele im Klimaschutz und im Wohnungsbau. Im Gesundheitshandwerk - etwa in den Bereichen Optik und Akustik - führe außerdem der demografische Wandel zu einem steigenden Fachkräftebedarf.
(Text: dpa)
Die Kommission hatte zuvor nach langen Verhandlungen vorgeschlagen, den Mindestlohn zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro anzuheben - was insgesamt ein Plus von 6,8 Prozent bedeuten würde.
Die Empfehlung wurde allerdings erstmals in der Geschichte der Mindestlohnkommission nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission halten die Anhebung für zu niedrig, wurden überstimmt und erhoben schwere Vorwürfe gegen die Arbeitgeberseite.
Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn zuletzt zum 1. Oktober 2022 ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben. Vor allem die SPD hatte sich im Bundestagswahlkampf 2021 dafür eingesetzt. Der aktuelle Erhöhungsschritt kommt nun wieder wie üblich auf Vorschlag der Kommission zustande.
Normalerweise ist das ein Routinevorgang: Die Bundesregierung setzt die Vorschläge der Kommission üblicherweise einfach per Verordnung in Kraft. Dieses Mal trat Arbeitsminister Heil extra vor die Kameras, um zu versichern, dass es dabei bleibt. «Ich weiß, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Gewerkschaften durchaus einen höheren Mindestlohn gewünscht hätten», sagte er. Er verwies aber auf das Mindestlohngesetz. Demnach könne die Bundesregierung nur den Vorschlag der Kommission umsetzen oder nicht. Die Alternative wäre keine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar, «was angesichts der Inflationsentwicklung nicht verantwortbar ist.»
Bei der gemeinsamen Pressekonferenz der Vertreter der Mindestlohnkommission hatten sich die Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter zuvor Wortgefechte geliefert. «Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen», sagte Kommissionsmitglied Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Aus DGB-Sicht müsste es mit Blick auf die Inflation eine Anhebung auf mindestens 13,50 Euro geben. Körzell warf den Arbeitgebern vor, in einer Situation mit den höchsten Teuerungsraten bei den finanziell Schwächsten sparen zu wollen.
Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, ebenfalls Mitglied der Mindestlohnkommission, wies die Angriffe zurück. Der gesetzliche Auftrag der Mindestlohnkommission sei wohl abgewogen und kein «Reparaturbetrieb für gesellschaftspolitische oder inflationspolitische Entwicklungen». Man sei mit dem Beschluss seiner tarifpolitischen, staatspolitischen und wirtschaftspolitischen Verantwortung gerecht geworden.
Im Beschluss der Kommission, der gegen die Stimmen des DGB gefasst wurde, hieß es, die Mehrheit der Kommission halte es im Rahmen einer Gesamtabwägung für vertretbar, den Mindestlohn in diesem Umfang zu erhöhen. Die Beschlussfassung falle in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellten.
Die Positionen hätten sehr weit auseinander gelegen, sagte die Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Christiane Schönefeld. Die Verhandlungen dauerten ihren Angaben zufolge von Sonntagnachmittag bis in den frühen Montagmorgen.
Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015 in Deutschland. Zum Start lag er bei 8,50 Euro die Stunde und ist seitdem mehrfach erhöht worden. Nach dem Mindestlohngesetz muss eine aus jeweils drei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern, zwei Wissenschaftlern und einer oder einem Vorsitzenden besetzte Kommission alle zwei Jahre unter Berücksichtigung der Tarifentwicklung im Land einen Vorschlag für die künftige Höhe der Lohnuntergrenze machen. Stimmberechtigt sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter. Kommt es zum Patt, kann der oder die Vorsitzende mit seiner Stimme eine Mehrheit herstellen. Das war dieses Mal der Fall.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes profitierten von der letzten Erhöhung im vergangenen Herbst rund 5,8 Millionen Beschäftigte, die vorher weniger als 12 Euro die Stunde verdienten. Arbeitgebern, die gegen die Lohnuntergrenze verstoßen, drohen Bußgelder bis zu 500 000 Euro.
(Text: dpa)
Demnach steigen die Löhne der unteren Tarifgruppen um 350 Euro im Monat, die aller anderen Tarifgruppen um 300 Euro im Monat. Auszubildende erhalten ein Lohnplus von 175 Euro. Darüber hinaus erhalten alle Beschäftigte im Juli 500 Euro als Inflationsausgleich. Eine weitere Zahlung in gleicher Höhe gebe es im Januar oder April 2024. Die Laufzeit des Tarifvertrags betrage 14 Monate.
«Das ist ein besonderer Tarifabschluss in besonderen Zeiten», erklärte NGG-Vize Freddy Adjan. Der neue Tarifvertrag liege nahe an den Ursprungsforderungen der NGG, die 500 Euro mehr in den unteren Tarifgruppen, in den übrigen 400 Euro mehr und für Auszubildende 200 Euro mehr im Monat gefordert hatte. Dank der sozialen Komponente seien die Lohnsteigerungen auch für diejenigen am höchsten, die es besonders dringend brauchten. «Die kurze Laufzeit von 14 Monaten wird es uns ermöglichen, die Löhne in der Branche schon in etwas mehr als einem Jahr noch weiter nach oben zu schieben», betonte Adjan.
Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, waren Beschäftigte während der Tarifauseinandersetzung in mehr als 60 kleinere Warnstreiks getreten. Zuletzt mussten sie jedoch vor dem Arbeitsgericht Hamburg eine Niederlage einstecken. Das Gericht hatte einem Antrag des BDSI auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben und weitere Streiks in neun Tarifregionen verboten. In den betroffenen Regionen seien die tarifvertraglichen Kündigungsfristen noch nicht abgelaufen, erklärten die Richter.
(Text: dpa)
Acht von zehn dieser offenen Stellen konnten demnach rechnerisch nicht besetzt werden, weil es keine passend qualifizierten Arbeitslosen gab. Die Fachkräftelücke habe sich damit bei den Gesellen von 12 977 im Jahr 2021 auf 13 702 im Jahr 2022 erhöht. Bei den Meistern sei die Lücke im selben Zeitraum von 1251 auf 1612 angewachsen.
In den vergangenen zehn Jahren sei insbesondere durch die klimapolitischen Ziele der Bedarf an Fachkräften im SHK-Bereich deutlich gestiegen, teilte Kofa-Arbeitsmarktexpertin Lydia Malin mit. Zwar reagierten Unternehmen darauf, indem sie mehr Ausbildungsplätze anböten. Allerdings steige der Bedarf an Auszubildenden stärker als die Zahl potenzieller Bewerber, so dass immer mehr Plätze unbesetzt blieben.
(Text: dpa)
Das Ergebnis der vierten Tarifverhandlung sieht eine Netto-Inflationsausgleichsprämie von 1300 Euro vor, die in zwei Raten (im Juli 2023 und im Januar 2024) ausgezahlt wird. Zum März 2024 und 2025 erhalten die Beschäftigten Festbeträge in die Tariftabellen von jeweils 150 Euro. IG Metall-Verhandlungsführerin Miriam Bürger: „Gerade Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen spüren die Inflation im Geldbeutel. Sie entlastet dieser Tarifabschluss besonders.“ Laut IG Metall bedeutet die Tarifeinigung für Geringverdiener*innen in den Betrieben ein Entgeltplus von fast 15 Prozent im Westen und fast 19 Prozent im Osten.
Als historisch sieht die IG Metall die vereinbarte, schrittweise Angleichung der Löhne und Gehälter im Osten an das West-Niveau. Ab Mai 2025 erhalten Beschäftigte überall die gleichen Entgelte und Sonderzahlungen. Bürger: „Gleiche Arbeit, gleiche Kosten, gleiches Geld: Es ist gut, dass die Arbeitgeber das über drei Jahrzehnte nach der Einheit endlich verstanden haben.“ Das Tarifergebnis mache die belastende Arbeit in der Branche wieder attraktiver und die Unternehmen zukunftsfester.
Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Zudem vereinbarten IG Metall und Arbeitgeber die Fortführung des Altersteilzeittarifertrags und eine höhere Aufzahlung sowie die unbefristete Fortführung des Tarifvertrags Kurzarbeit.
(Text: IG Metall)